Über 1.6 Promille+ Probezeit?

4 Antworten

Verlängerte Probezeit? Wegen Alkohol? Aus Bußgeldkatalor.org:

Wurde beispielsweise im Zuge der Polizeikontrolle bei Ihnen als Fahranfänger ein Wert von 0,6 Promille festgestellt und es handelt sich um Ihr zweites Vergehen, wird es zudem richtig teuer: Ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten kommen dann auf Sie zu. Beim dritten Mal sind es bereits 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ebenfalls ein dreimonatiges Fahrverbot.

Zudem kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen, wenn der erste Verstoß auch mit Alkohol zu tun hatte.

"Dein Freund" sollte mal seine Einstrellung zum Alkohol in VErbindung mit Autofahren überprüfen. er bewegt ein tonnenschweres Teil mit hoher geschwindigkeit in der Öffentlichkeit, wo auch Fußgänger, FAhrradfahrer und sonstige Elemente unterwegs sind. DAs passt nicht gut zusammen.


MaxFischer19 
Fragesteller
 30.07.2020, 13:23

Eine Moralpredigt habe ich ihm bereits gehalten keine Sorge aber danke für die Antwort

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https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/alkohol/?utm_source=google&utm_medium=cpc_search&utm_term=alkohol%20probezeit&utm_content=bussgeldkatalog.org-search&utm_campaign=c-597039527&gclid=EAIaIQobChMIhv6pu-P06gIVi9d3Ch0Weg1_EAAYASAAEgLtcPD_BwE

Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille

3 Punkte ..... Ent­zieh­ung des Füh­rer­scheins, ....... Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­fe

Leisten sich Fahranfänger ein weiteres Vergehen mit Alkohol in der Probezeit bzw. einen weiteren A-Verstoß, wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen und eine Verwarnung ausgesprochen.

Ich würde eher eine MPU einkalkulieren und eine lange, lange Zeit die Nutzung des ÖPNV.


soissesnunmal  30.07.2020, 12:42

Das hört sich doch nett an. Maske im ÖPNV nicht vergessen.

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Wie lang der Führerschein weg ist gibt es keine Pauschalangabe.

Über 1.1 Promille ist es eine Straftat und kann somit sogar mit Freiheitsstrafe betraft werden

-War in Verlängerter Probezeit

Das heißt, er hat schon einen Verstoß gehabt, der eine Verlängerung der Probezeit bedurfte.

Folge ein erneuter schwerer Verstoß in der Verlängerung

https://dejure.org/gesetze/StVG/2a.html

Somit kann er mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen