Mieter überweist regelmäßig zu viel Miete. Wie mit dem "Überschuss" umgehen?

Hallo liebe Community und danke schon Mal für eure Zeit,

eine unserer Mieterinnen ist etwas... "speziell". Zunächst bat sie darum, die Miete immer erst zum 16. zahlen zu dürfen, da sie am 15. ihr Gehalt erhält - haben wir eingewilligt, tut ja nicht weh und wenn wir damit helfen können, wieso nicht.

Es wurde weder Dauerauftrag noch ein Lastschriftverfahren eingerichtet, die Mieterin überweist jeden Monat "manuell".

Seit ca. 2 1/2 Jahren besteht das Mietverhältnis und in der Zeit kam die Miete immer wieder mal noch später und auch erst nach einigen Nachfragen. Bezahlt wurde sie immer und wir haben auch nie eine Abmahnung geschickt.

Seit letztem Oktober würde die Warmmiete 901€ betragen. Sie hat jetzt seitdem immer 910€ überwiesen, trotz mehreren Hinweisen, von mir, dass das zu viel ist. November und Dezember hab ich dann die Differenz einfach zurück überwiesen.

Für dieses Jahr hab ich mir gedacht, ich leg ihr die 9€ einfach für ihre Nebenkostenabrechnung zurück und hab sie gefragt, ob das so okay ist - keine Reaktion. Im Februar hat sie die Miete jetzt erst zum 29.02. überwiesen - dafür dann 930€ (ich vermute, sie wollte sich damit entschuldigen, keine Ahnung...).

Jetzt meine Frage an euch:

Wie soll ich mit dem Überschuss umgehen?

  • Ihr einfach jeden Monat zurück überweisen? (Nervig!)
  • Ihr als "Guthaben" für die Nebenkosten zurücklegen (Da brauch ich dann eine Unterschrift von ihr für eine Mietvertragsänderung, oder? Aktuell dokumentiere ich die "Überzahlung" und leg es ihr als Guthaben zurück, aber bin eben unsicher, ob das so reicht...)
  • Es aufs Kautionskonto hinterlegen, da das zumindest verzinst ist und sie es irgendwann sowieso zurückerhält - so hätte sie vermutlich den größten Benefit? (Wird nicht gehen, da dafür das Kautionskonto ja nicht da ist?)

Ich bin mir sicher, die Dame meint es gut, aber die Kommunikation mit ihr gestaltet sich sehr schwierig, sie spricht nur Rumänisch und einige wenige Brocken Englisch...

Danke für eure Hilfe und Einschätzung und schönes Wochenende!

Miete, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, Nebenkosten
Vermieter schaltet nachts die Heizung aus, kann man was dagegen tun?

Hallo zusammen,

wir sind vor ein paar Tagen in einer anderen Wohnung eingezogen. Die Heizung funktioniert tagsüber entsprechend.

Die Wohnung hat einen langen, großen Flur, von wo aus alle Räumlichkeiten zu erreichen sind (auch das unbeheizte Treppenhaus). Es ist ein bisschen unangenehm weil der Flur kein Heizkörper hat, aber wir haben uns gedacht, einfach die Türen offen zu lassen, damit die heiße Luft auch im Flur gelingt.

Das Problem ist, dass der Vermieter die Heizung nachts komplett abschaltet. Er meinte, dass es eine Nachtabsenkung sei. Die Heizkörper sind nachts aber richtig kalt. Die Heizung scheint also komplett abgeschaltet zu sein. Und auch morgens braucht es mindestens eine Stunde bevor die normale, angenehme Temperatur erreicht wird.

Wir haben ein kleines Baby und er braucht manchmal auch nachts eine frische Windel. Die Temperatur ist aber so niedrig, dass ich Angst habe, ihn auszuziehen.

Wir haben mit dem Vermieter darüber gesprochen. Er meint, dass alle Mieter im Haus sich einig sein müssen, sollte es keine Nachtabsenkung mehr geben. Wozu haben wir denn die Möglichkeit, die Heizkörper selber zu regulieren? Ich meine, wir wollen ja auch nicht Energie und Geld einfach aus dem Fenster werfen. Wir finden es aber ärgerlich, dass wir nicht selber entscheiden können, welche Temperatur wir in der Wohnung als angenehm empfinden. Die Kosten dafür tragen wir selbstverständlich. Und auch werden nicht alle Räume genauso warm sein, da uns klar ist, dass es nachts in der Küche z.B. kühler sein darf.

Das Argument mit dem Ersparnis scheint mir falsch zu sein, da die Kosten, die dann entstehen, wenn wir morgens wieder die ganze Wohnung aufheizen müssen, keine Nachtabschaltung rechtfertigen.

Und auch die Schimmelgefahr steigt, und dann wird natürlich der Mieter dafür verantwortlich gemacht...

Hat der Vermieter überhaupt das Recht, diese Nachtabsenkung in Kraft zu setzen, obwohl wir dagegen sind? Und ist es wirklich so, dass alle Mieter einverstanden sein müssen?

Wir freuen und bedanken uns sehr über eure Antworten!

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, heizen
Vermierter verlangt Zahlung der Maklergebühr?

Moin Moin, ich habe kürzlich eine Wohnung angemietet über Immonet.

Nach Bezahlung der Kaution rief mich die Maklerin des Vermieters an das der Eigentümer sich auf einen Mietvertrag einigen würde wenn ich die Hälfte der Maklerprovision mit ihm teilen würde (Privat Vermieter) laut ihrer Aussage wäre ihre Provision 3000€ also 1500€ je Partei.

Ich stimmte den erstmal mündlich während einem Telefongespräch zu da ich seit ca. 1 1/2 Jahren auf der Suche war, in Hamburg.

Da die Wohnungssituation in HH sehr schwierig ist stimmte ich den erstmal unbedacht zu. Nach Gesprächen mit Freunden und Familien und Recherchen im Netz fand ich die Aussage das die Provision Maximal 2 Netto Warmmieten betragen darf, und der Vermieter die kosten voll und ganz übernehmen müsse da er den Auftrag gestellt hat. Die Wohnung kostet jedoch 1000€ warm. Das würde heißen Das ich 3/4 der Provision bezahlen würde die der Vermieter ohnehin von der Steuer absetzen kann.

Ist das rechtlich irgendwie anfechtbar ? Die Aufforderung der geteilten Provision kam erst nach der Zusage der Wohnung und der Vorauszahlung der Kaution. Kann der Vermieter mir das Mietverhältnis verwehren wenn ich das im Nachhinein verneinen würde ?

Ich würde gerne wissen wo ich da rechtlich stehe kann ich das enfechten oder kann er mir den Vertrag streichen, wenn Ja würde ich dem mit Bauchschmerzen trotzdem zustimmen da ich drauf angewiesen bin, würde es aber gerne wenn dies nicht der Fall wäre.

Der Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben, Kaution wurde bezahlt am 03.02 und den Termin zum unterzeichnen wäre am 12.02.

Ich bedanke mich für jeden Rat

Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Kosten, Immobilien, Mietvertrag
Wie läuft ein Umzug ab, wenn er über das Jobcenter läuft?

Hallo,

ich habe ab April eine neue Arbeitsstelle / Ausbildung in einer 100 km entfernten Stadt gefunden. Mein Freund studiert dort derzeit und wir wollen die Gelegenheit nun nutzen und zusammen ziehen, da er sowieso auch bald eine eigene Wohnung sonst finden müsste, da seine Mutter wegzieht, er aber an den Wohnort gebunden ist wegen seines dualen Studiums.

Sein Antrag für Bafög ist seit Anfang Dezember in Bearbeitung, aufgrund des Zeitdrucks habe ich mich kurz beim Jobcenter informiert, inwiefern es dort aussieht wegen der Übernehme der Wohnung. Dort wurde mir gesagt, ich soll ein Mietangebot einholen und das dort dann vorlegen, sodass die Ihre Zustimmung geben können.

Dort wurde mir aber in einem neuen Telefonat auch gesagt, dass SOBALD ich mich dann in der neuen Stadt befinde, ich dann die Anträge erst stellen kann?

Wie also wird die Wohnung dann bezahlt, weil die Miete muss ja z.B. am 01.03 auf dem Konto vom Vermieter sein, wenn der Einzugstermin ist? Ich bin also quasi erst in der Stadt, wenn die Miete schon fällig ist und wir können das alleine so nicht zahlen. Ich bin da komplett überfordert wie genau das Abläuft und total verunsichert.

Die Frau vom Jobcenter am Telefon versteht meine Frage scheinbar nicht genau oder kann es nicht gut erklären, sodass ich es auch verstehe. Nun mache ich mir natürlich Sorgen?

Studium, Umzug, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, Jobcenter, Wohnungssuche
Wohnung als Berufseinsteiger mit befristetem Arbeitsvertrag?

Hi zusammen,

ich melde mich heute mal mit der Bitte um Ratschläge und/oder Erfahrungsberichte.

Ich habe meine Ausbildung beendet und wurde gleich in den Betrieb übernommen, allerdings erstmal für 1,5 Jahre.
Eigentlich wäre noch Zeit, aber letztens bin ich auf eine wirklich sehr schöne Wohnung gestoßen, welche meinen Vorstellungen entspricht und auch sehr gut ins Budget passt. Ich würde dort gerne mit meinem Freund einziehen, welcher allerdings erst im Sommer seine Ausbildung beendet und ebenfalls fest übernommen wird.
Die Wohnung ist wirklich perfekt und wir möchten die Chance nicht unversucht lassen und uns bewerben (sobald ich meine erste Gehaltsabrechnung diesen Monat erhalte mit dem vollen Gehalt).

Finanziell ist wäre es für uns beide ehrlich kein Problem. Ich würde alleine eigentlich schon genug verdienen, um die Miete zu zahlen, die Kaution hätten wir auch schon und mein Freund verdient auch bereits in der Ausbildung mehr als genug, sodass wir uns die Miete und sonstiges locker leisten können.

Ich weiß nur nicht, ob die Deckung der Miete hier reicht und ob der Vermieter bereits überzeugt werden könnte, wenn ich in der Selbstauskunft auch erwähne, dass mein Freund ein unbefristetes Arbeitsverhälnis antritt? Somit wäre mein Arbeitsvertrag dann ja erstmal ok, trotz Befristung.

Vielleicht hänge ich mich auch etwas zu sehr daran auf, weil Wohnungen nun mal sehr begehrt sind in der Gegend und das wirklich ein Traum wäre, dort einziehen zu können.

Habt ihr irgendwelche Tipps oder Ratschläge, wie man in der Situation/mit der Info trotzdem gut überzeugt?

Lieben Dank an alle :)

Mietwohnung, Vermieter, befristeter Arbeitsvertrag, Wohnungssuche
Auszug aus (inzwischen sehr "zerwohnter") Mietwohnung - was kommt auf mich zu?

Hallo zusammen,

folgende Situation: Ich wohne seit etwa 15 Jahren in derselben Wohnung zur Miete (seit Anfang Studium, im Anschluss gings in die Leiharb.. IT-Beratung. War ohnehin nicht viel zuhause, die Miete dafür dann angenehm günstig). Nun werde ich aber demnächst mit meiner Freundin zusammenziehen und die alte Bude muss weg. Leider ist die Wohnung inzwischen sehr in die Jahre gekommen und muss wahrscheinlich vollständig saniert werden - die Frage die sich mir stellt ist jetzt, wie hohe Kosten da noch auf mich als (Ex-)Mieter zukommen können und wie man den Umzug generell möglichst reibungsfrei und vor allem fair für alle Parteien hinbekommt (neue Wohnung ist ca. 500km weg - allzuviele Trips sind beruflich nicht drin). Man muss dazu sagen, ich hatte nicht furchtbar viel Kontakt zum Vermieter - in der gesamten Zeit vielleicht 2-3 mal. Er hat die Wohnung von seinem Vater geerbt und wollte nicht viel damit zu tun haben, kleinere Reparaturen habe ich bisher selbst erledigt, im Gegenzug wurde dafür nie nennenswert die Miete erhöht (liegt so etwa 15-20% unter den Vergleichsmieten hier im Haus). Damals habe ich die Wohnung unrenoviert, ungestrichen, etc. as-is vom Vormieter übernommen, nach Vertrag bin ich zu den üblichen Schönheitsreparaturen (Tapete, Streichen, ..) verpflichtet - allerdings stellt sich ein wenig die Frage nach der Sinnhaftigkeit weil die Wohnung bei den nötigen Instandsetzungen vermutlich sowieso nochmal richtig schmutzig wird. Die größten "Baustellen" die mir einfallen sind:

* Bad: Leider sehr schlecht zu belüften da kein Fenster vorhanden, habe es so gut es geht versucht, aber "richtige" Belüftung durch die Wand zum Flur wurde erst ein paar Jahre nach Einzug installiert. In der Zeit hat der vorhandene Badezimmerunterschrank angefangen zu gammeln - habe diesen entsorgt und durch einen Neuen ersetzt 

* Bad: Duscharmatur hat nach ein paar intensiven Handwerker-Sessions in den Nachbarwohnungen angefangen zu tropfen, stellte sich beim Nachsehen nach den Dichtungen sogar als brüchig heraus - habe daher eine neue Armatur installiert 

* Küche/Flur: Kühlschrank hat irgendwann den Geist aufgegeben, habe diesen mit einem Neuen ersetzt. Herd+Spüle funktionieren zwar noch, sind aber in sehr schlechtem Zustand (z.B. hat sich die Verkleidung von der Ofentür gelöst, so dass man jetzt quasi 2 separate Elemente "zuklappen" muss. Gewinde sind hinüber)

* Küche/Flur: Deckschicht vom Boden nahe vom Herd hat sich teilweise gelöst, Problem wird mit der Zeit schlimmer, wirkt auf mich als würde der Kleber den Geist aufgeben

* Küche/Flur: Feder vom Schloss in der Wohnungstür ist beschädigt/verstopft - der Schließbolzen schnappt wenn man die Klinke loslässt nicht immer zu, Abschließen geht aber problemlos. Tür an sich ist in keinem sonderlich guten Zustand

* Wohn/Schlafzimmer: Loch im Teppich (war bei Einzug schon vorhanden, ist aber seitdem gewachsen)

Vieles davon fällt sicher in die Kategorie "hätte der Vermieter erledigen müssen", aber da ich ja z.B. auch einige seiner Einrichtungsgegenstände entsorgt habe gehe ich davon aus man wird sich irgendwie einigen müssen. Das Bauchgefühl sagt eine Erstattung vom Zeitwert wäre fair, aber der dürfte nach der langen Zeit ja sowieso gegen 0 gehen - Habt ihr Erfahrungen mit solchen Situationen? Wie lief das Ganze bei euch ab? Gerne auch Perspektiven von Vermietern, jeder Input hilft. Dank euch schonmal :)

Beste Grüße

Kündigung, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Renovierung, Mietvertrag
Mietvertrag gültig wenn keine Kopie ausgehändigt?

Meine Freundin hat vor ca. 3 Wochen einen Mietvertrag mit ihrem Vermieter unterzeichnet. Sie bewohnt die Wohnung ihres verstorbenen Sohnes seit er verstorben ist im Einvernehmen mit dem Vermieter (der inzwischen ebenfalls verstorben ist) und sein Sohn ist der jetzige Vermieter. Auch er hat sie geduldet und einen Mietvertrag im Sinne seines Vaters zugesichert. Dafür gibt es auch Zeugen. Jetzt wurde der Mietvertrag von beiden unterzeichnet, allerdings ohne Zeugen. Der Vermieter war bei ihr und hat den unterzeichneten Mietvertrag dann mitgenommen mit der Zusicherung, dass er eine Kopie macht und diese für sie in die Post steckt. Nach 3 Wochen kam jetzt ein Brief, wo er schreibt, dass er umgedacht hat, und die Wohnung jetzt doch leer lassen möchte aus versch. persönlichen Gründen, und sie sollte doch innerhalb 1 Monates die Wohnung komplett räumen. - Nach meiner rechtlichen Auffassung ist der Vertrag zustande gekommen, auch wenn hier keine Kopie vorliegt. Zumal der verstorbene Vermieter auch schon zugesichert hatte (mit Zeugen), dass es einen Mietvertrag geben wird, und dass sie solange da schon wohnen kann. Meines Erachtens muss der Vermieter jetzt einen triftigen Grund für die Kündigung haben und er muss mind. 3 Monate Frist gewähren. Meine Frage ist, ist der Mietvertrag zustande gekommen, auch wenn der Vermieter die Kopie verweigert hat und kein weiterer Zeuge bei der Unterschrift dabei war? Wie könnte die rechtliche Lage aussehen....

Kündigung, Vermieter
Vermieter will uns raus schmeißen, darf er?

Hallo

ich bin vor kurzem mit meinen Freund in eine Wohnung gezogen ( wir sind Mieter ) und über uns wohnt eine Frau ( sie ist Eigentümerin ). Wir haben in der Wohnung gekifft und haben eine Beschwerde von der Frau über uns bekommen von der Hausverwaltung. Nach der Beschwerde sind wir immer raus gegangen zum kiffen, sprich die Dame KANN sich nicht mehr über den Geruch in ihrer Wohnung beschweren. Alles schön und gut dachten wir uns, bis die zweite Beschwerde rein kam. Wir haben mehrmals versucht mit der Frau zu reden, aber sie schreite uns immer nur an und es war unmöglich mit ihr zu kommunizieren. Wir konnten uns es nur so erklären, dass sie den Geruch mit den täglich genutzten Räucherstäbchen verwechselt. Dann erhielten wir ein Anruf von der Besitzerin des Hauses und diese meinte sie will Frieden im Haus ( was wir absolut verstehen und auch selber dies wollen ) und wenn wir uns nicht entschuldigen, dann kann sie uns sofort aus der Wohnung schmeißen. Keine frage wir entschuldigen uns bei der Dame, aber es sind nun mal falsche Anschuldigungen die sie da aufstellt, weil es ja nicht mehr riechen kann, da wir raus gehen ! Mein Freund und ich sind der Meinung, dass sie ein Persönliches Problem mit uns hat, weil wir junge Leute sind und ich denke es ist nicht gegessen, wenn wir uns bei ihr entschuldigen. Sie will uns hier einfach raus! Die Frage ist

man kann uns doch nicht einfach mit falschen Aussagen aus einer Wohnung raus schmeißen?? Keiner hört sich unsere Seite an und dazu kommt, dass wir sehr freundlich waren, weil die Frau über uns ( mit ABSICHT ) laut trampelt, Türen schmeißt und bisher keine einzige Beschwerde abgegeben haben. Wir haben uns jetzt mit Pralinen und einer Karte entschuldigt, mal gucken ob sie dann Ruhe gibt. Ansonsten veranlassen wir ein Gespräch mit der Frau und dem Mieter ( wie im Kindergarten )

Kündigung, Vermieter

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