Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 24%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 5%
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Meinung des Tages: Islamistische Demos in Hamburg - wie kann und soll der Rechtsstaat auf derartige Tendenzen reagieren?

Vor wenigen Wochen erst sorgte eine Demonstration von Islamisten in Hamburg für Aufregung. Auch an diesem Wochenende gingen in der Hansestadt wieder zahlreiche Menschen auf die Straße. Hier stellt sich auch die Frage danach, wie sich der Staat gegen derartige Bestrebungen zur Wehr setzen kann...

Islamistische Demonstrationen in Hamburg

Ca. 2.300 - zumeist männliche - Demonstranten sind am vergangenen Wochenende dem erneuten Aufruf der islamistischen Gruppierung "Muslim Interaktiv" gefolgt und haben an einer Großdemonstration in Hamburg teilgenommen. Unter großer Polizeipräsenz versammelten sich die Teilnehmer in der Nähe des Hauptbahnhofs.

Als Reaktion auf eine Demo vor wenigen Wochen galten für die Protestierenden dieses Mal strenge Auflagen: Die Kundgebung durfte ausschließlich stationär und nicht als Demonstrationszug stattfinden. Zudem war es - wie bereits Ende April - verboten, zu Hass und Gewalt aufzurufen, das Existenzrecht Israels zu leugnen oder israelische Flaggen zu verbrennen. In Kontrast zur ersten Demo sollte es zwischen den Teilnehmern zudem keine Geschlechtertrennung geben.

Als gewichtigster Einschnitt dürfte allerdings das Verbot, ein Kalifat in Deutschland in Wort, Schrift oder Bild zu fordern, gewertet werden. Bei den Demos vom 27. April trugen zahlreiche Teilnehmer Plakete mit Schriftzügen wie "Kalifat ist die Lösung" oder "Deutschland = Wertediktatur", was in ganz Deutschland und parteiübergreifend für großes Entsetzen gesorgt hat.

Die Demonstration am Wochenende verlief weitgehend friedlich. Die Organisatoren rieten den Teilnehmern, sich nicht mit Vertretern der Presse zu unterhalten. Auf jeglichen mitgebrachten Plakaten waren dieses Mal Schriftzüge wie "Censored" oder "Verboten" zu lesen.

Die Reaktion der Innenministerin

Unmittelbar nach der ersten Demo Ende April forderten zahlreiche Politiker das Verbot einer weiteren Kundgebung sowie das Verbot der vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung "Muslim Interaktiv". Diese ist vor allem auf Social-Media aktiv und erreicht mit ihren Inhalten via Tik Tok, Instagram und Facebook eine große Menge an zumeist jungen Menschen.

Innenministerin Nancy Faeser drohte mit allen Mitteln des Rechsstaats und verwies darauf, dass Menschen, die "lieber in einem Kalifat und damit in der Steinzeit leben [wollen], [...] gegen alles [verstoßen], wofür Deutschland steht." Weiter erwähnte sie, dass wir "unsere Verfassung mit den Mitteln unserer Verfassung" gegen derartige Forderungen und Strömungen vehement verteidigen würden.

Die Suche nach dem adäquaten Umgang

Justizminister Marco Buschmann erachtet die Forderungen nach einem Kalifat in Deutschland zwar als absurd, sieht darin jedoch nicht zwingend einen Fall für die Justiz. Laut Bundesverfassungsgericht muss eine absurde Meinung / Äußerung, die dem Grundgesetz sogar widerspricht, im Sinne des geistigen Meinungskampfes ertragen werden, sofern keine konkreten Anstalten zur Beseitigung der bestehenden Ordnung und Rechtsgüter vorliegen.

Ein Verbot von "Muslim Interaktiv" sei zudem nur zu bewerkstelligen, wenn die hohen rechtlichen Voraussetzung vollends erfüllt sind. Der Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß forderte ein schärferes Vorgehen gegen vergleichbare Gruppierungen und warf der Ampel-Regierung vor, den radikalen Islam tendenziell eher zu verharmlosen. Laut FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle müssten insbesondere Ausländer, deren Aufenthalt die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährde, konsequent ausgewiesen werden.

Eventuelle Abschiebungen täuschen allerdings über die Tatsache hinweg, dass ein Gros der Teilnehmer oder Redner wie der Lehramtsstudent Raheem Boateng deutsche Staatsbürger sind und demzufolge nicht ausgewiesen werden können. Vor allem die Gefahr von Social-Media für junge Muslime in Deutschland werde seitens der Politik darüber hinaus weiterhin nicht ernst genug genommen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie sollte sich der Rechtsstaat gegen derartige Tendenzen zur Wehr setzen?
  • Wie erklärt Ihr Euch die Anfälligkeit mancher Deutscher mit Migrationshintergrund für derartige Strömungen?
  • Welche (Bildungs-)politischen Maßnahmen wünscht Ihr Euch, damit junge Muslime vor radikalen Positionen wie diesen geschützt werden?
  • Welche Reaktion der Abgrenzung / Kritik wünscht Ihr Euch von gemäßigten Muslimen in Deutschland?
  • Würdet Ihr die Forderung nach einem Kalifat bereits als konkrete Gefahr für die bestehende Ordnung werten?
  • Sollten religiöse Inhalte in Apps wie Tik Tok / Instagram komplett ausgeblendet werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/islamisten-hamburg-demo-102.html

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/islamisten-demo-in-hamburg-hunderte-teilnehmer-a-538f2507-314e-48e0-be75-2a93fb631b7e

https://www.sueddeutsche.de/politik/hamburg-demo-kalifat-islamisten-muslim-interaktiv-faeser-1.6705485

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/islamismus-tiktok-verfassungsschutz-radikalisierung-muslime-100.html

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China-Spionage Mitarbeiter AfD- Spitzenkandidat Krah?

Die Bild-Zeitung berichtet, dass der Mitarbeiter im Büro Krah MdEP von 2007 bis 2018 Zuträger und Quelle für den Landesverfassungsschutz in Sachsen war. Seit 2014 bestand zudem der Verdacht einer Agententätigkeit für China (Doppelspion), was zu einer Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geführt habe. 2014 beginnt auch der Kontakt mit Krah, damals noch Mitglied der CDU, der Mitarbeiter selbst war damals Mitglied der SPD. 2015 und 2016 laufen operative Maßnahmen gegen den Mitarbeiter, 2016 wird er "konfrontativ befragt". Die Bild zitiert aus Akten einer Information der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtags, wo Vertreter aller Parteien vom Verfassungsschutz in geheimer Sitzung informiert wurden.

Erst 2019 stellt Krah den Mitarbeiter ein, nachdem er für die AfD ins EP eingezogen ist. Damals informiert der sächsische Verfassungsschutz das Bundesamt über die neue Tätigkeit und erfährt im Dezember 2019 von mehreren Telefonaten des Mitarbeiters mit der politischen Abteilung der Chinesischen Botschaft. Er wurde also überwacht, ohne dass der MdEP informiert oder gewarnt wurde. Insgesamt hat man also fast 5 Jahre zugewartet und erst kurz vor der Europawahl den Mitarbeiter des nun Spitzenkandidaten der AfD verhaftet. Kommt nur mir das seltsam vor? Immerhin hat auch der AfD-Abgeordnete als Verfassungsorgan Anrecht darauf vom Verfassungsschutz vor Spionage für eine ausländische Macht geschützt zu werden anstatt medienwirksam vorgeführt zu werden. Hans-Georg Maaßen, bis 2018 selbst Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird in den Medien zitiert mit

  "Wenn der Eindruck besteht, dass der Abgeordnete nicht ansprechbar ist oder er selbst nachrichtendienstlich verstrickt ist, würde man das Gespräch dann mit der Parteiführung, dem Parteivorsitzenden oder dem Fraktionsvorsitzenden führen, um sie darauf hinzuweisen.“

Dazu hat es wohl sehr kritische Diskussionen und Anmerkungen in dem Sächsichen Kontrollkommission gegeben haben. Mir kommt das alles sehr seltsam vor, wenn das dann alles kurz vor der Wahl, mitten im Wahlkampf so medienwirksam stattfindet wie derzeit.

Und Nein - ich habe nichts für die AfD übrig, aber viel für unser demokratisches System. Und ich mache mir Sorgen über die Rolle des Verfassungsschutzes in Deutschland der es nach Aussage des Chefs als seine Aufgabe ansieht, den Stimmenanteil der AfD zu reduzieren und sich öffentlich beklagt, dass er das nicht alleine kann

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Leute glauben verfassungswidrige Aussagen seien strafbar?

Am Samstag haben in Hamburg rund 1.100 Islamisten eine Demonstration abgehalten und die Errichtung eines Kalifats gefordert (siehe hier). Viele meinten daraufhin dies sei strafbar. Indes sind auch verfassungswidrige Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt. So schreibt das Bundesverfassungsgericht:

Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.

Warum glauben Leute trotzdem, dass verfassungswidrige Aussagen strafbar seien?

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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die Verfassungsänderung in Frankreich, durch welche ein Recht auf Abtreibung besteht?



In Frankreich gab es eine Einigung: Völlige Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbrüchen. Als erstes Land der Welt ist dort nun das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch geschützt. Die weltweiten Reaktionen gehen stark auseinander.



Abstimmung in Frankreich

Im Schloss von Versailles fand die Abstimmung statt. Man kann durchaus behaupten, dass eine klare Mehrheit das Projekt von Staatspräsident Emmanuel Macron befürwortet hat. Insgesamt 780 Parlamentarier stimmten mit „Ja“, lediglich 72 mit „Nein“.

Nötig gewesen wäre eine Drei-Fünftel-Mehrheit, sodass das Gesetz angenommen wird. Mehrere Redner bezeichneten das Votum als „historisch“.

Auslöser für die Verfassungsänderung

Bereits seit 1975 sind Abtreibungen bis zur zehnten Woche der Schwangerschaft in Frankreich straffrei. Inzwischen gilt die Möglichkeit bis zur 14. Woche – übernommen werden die Kosten dabei durch die Krankenkasse.

Der politische Prozess, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung festzuschreiben, wurde allerdings durch eine komplett andere Entscheidung in Gange gesetzt: Im Sommer 2022 wurde durch den Supreme Court in den USA das Urteil „Roe v. Wade“ von 1973 gekippt. Das bedeutete das Ende des Rechts auf Abtreibung.

Diese Entscheidung führte in Frankreich zu massiven Debatten in der Öffentlichkeit und nun letztlich zu einer Verfassungsänderung.

Großteil der Franzosen war für die Änderung

86 Prozent der Franzosen befürworten Umfragen zufolge eine komplette Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Doch natürlich gibt es auch Gegenstimmen: Mehrere Hunderte von Abtreibungsgegnern versammelten sich während der Abstimmung nahe des Kongresses, um gegen die geplante Änderung zu protestieren. Deutliche Ablehnung wurde auch von Seiten der katholischen Kirche kommuniziert.

Unsere Fragen an Euch: Wie denkt Ihr über die Verfassungsänderung in Frankreich? Welche Vor- und Nachteile können dadurch entstehen? Wäre eine solche Änderung in Deutschland auch möglich und sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Obwohl dieses Thema sehr emotional ist, bitten wir Euch darum, an die Netiquette zu denken und auf Augenhöhe miteinander zu diskutieren. Vielen Dank!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/frankreich-abtreibung-verfassung-1.6421685

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-abtreibung-verfassung-102.html

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/reaktionen-roe-wade-supreme-court-entscheidung-abtreibung-usa-101.html 

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Ex-Verfassungsschutzpräsident wird als Extremist vom Verfassungsschutz überwacht. Ist der Verfassungsschutz neutral oder Instrument der Regierung?

Hans-Georg Massen wurde von dem SPD Innenminister Schilly zum Leiter der "Projektgruppe Ausländer" ernannt. Als Spitzenbeamter arbeitete er für Schilly das Ausländer und Sicherheitsgesetz aus.

In der Regierung Merkel ernannte der CSU Innenminister Friedrichs Massen zum obersten Verfassungsschützer. 2018 verlor Maassen seinen Posten, weil er ebenso wie Polizei und Staatsanwaltschaften keine Hinweise auf eine "Hetzjagd" feststellen konnte. Die Erzählung von Hetzjagden wurden von Medien gestreut und führten zur delegetimierung eines Trauermarschs und Empörungsdemonstrationen.

Haldenwang stuft seinen ehemaligen Chef nun als "Extremisten" und "Delegetimierer des Staates" ein. Als Belege speichert der Verfassungsschutz z.B. positive Kommentare von "Reichsbürgern" und Videos mit Maassen die von "Reichsbürgern" geteilt wurden.

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/verfassungsschutz-beobachtet-hans-georg-maassen/

Maassen bewertet den Vorgang als Angriff der Innenministerin Faser auf die freiheitlich demokratische Grundordnung.

Hat der Ex Grüne Schilly das Ausländer und Sicherheitsgesetz von einem Extremisten schreiben lassen? Ernannte Merkels Innenminister einen Extremisten zum Verfassungschutzchef? Oder instrumentalisiert Faeser den Verfassungsschutz um dem Verfassungs- und Migrationsexperten Maassen zu delegitimieren und durch Telefonüberwachung und Mitlesen des Schriftvethehrs zu überwachen um sich so Vorteile im Wahlkampf zu verschaffen?

Verfassungsschutz arbeitet unabhängig von der Regierung ? 70%
Die Regierung nutzt den Vfaschu um Kritiker auszugrenzen? 25%
Verfassungsschutz unter Maassen war neutral? 5%
Verfassungsschutz unter Haldenwang ist neutral? 0%
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Hat sich eure Einstellung zur AfD geändert?

Als politisch hoch interessierte Person habe ich eine Frage an euch, die gerne ausführlich beantwortet werden darf :)

In den Medien bekannt ist nun die von corrective veröffentlichte Meldung von den "Remigrationsplänen" der AfD. Kurzfassung: AfD Vertreter, reiche und einflussreiche Geschäftsführer und bekannte Nazis haben sich in Potsdam getroffen und über ihre Pläne zur Abschiebung von Migranten und politisch Andersdenkenden gesprochen, unabhängig von deren Status (deutscher Staatsbürger, oder nicht).

Dass die AfD eine rechtsradikale Partei ist, sollte hinlänglich bekannt sein, nicht nur sind 3 Landesverbände gesichert rechtsextrem, auch die Bundesfraktion steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, sowie weitere Landesfraktionen unter Beobachtung des jeweiligen Verfassungsschutzes der Länder.

Hat sich für euch etwas an eurer Meinung/ Haltung zur AfD geändert, seit Bekanntwerden dieses Geheimtreffens?

NEIN, ich habe vorher die AfD NICHT gewählt und auch jetzt NICHT! 44%
NEIN, ich wähle WEITERHIN die AfD, weil... 42%
Andere Antwort: 8%
JA ich trete nun verstärkt GEGEN die AfD auf und wähle sie nicht. 3%
JA, ich habe AfD gewählt und würde dies NICHT MEHR tun, weil... 1%
JA, ich mache mich STARK für ein PARTEIVERBOT und wähle sie nicht 1%
JA, ich habe ÜBERLEGT, AfD zu wählen, würde dies aber NICHT MEHR 0%
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