Nebenkosten Wohnung. Aufteilung zwischen Heizkosten und Wasserkosten.?
Hallo liebe Leute,
Ich habe mal eine Frage. Und zwar muss ich beim Jobcenter einen Antrag auf ALG II stellen. Nun muss ich ein Formular ausfüllen (KDU), wo ich meine Unterkunftskosten eintragen muss. Nun steht da, dass ich die Nebenkosten zwischen Heizungskosten und Wasserkosten eintragen soll. Das Problem dabei ist, im Mietvertrag steht nur eine Summe die ich monatlich entrichten muss. Also es ist nicht aufgeteilt wieviel von den Nebenkosten für die Heizung ist und wieviel für die Wasserversorgung.
Kann man das irgendwie errechnen ? Oder kann man das auf der Betriebskostenabrechnung herausfinden? Ich habe meine Vermieterin angerufen und sie weiß es leider auch nicht. Oder soll ich dem Jobcenter sagen, dass das nicht möglich ist ?
Vielen Dank vorab! 😀
Mietvertrag
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6 Antworten
Da müssen zwei verschiedene Beträge im Mietvertrag stehen.
Eigentlich sogar 3 Beträge, einmal die Grundmiete, dann die kalten Nebenkosten, darin ist dann auch Wasser enthalten und alles was der Vermieter auf den Mieter umlegen kann.
Also z.B. Hauslicht, Treppenhausreinigung, Pflege der Außenanlagen, Schornsteinfeger, Müll, Abwasser usw.
Und dann kommen die Heizkosten und ggf.noch erwärmen von Wasser.
Was steht denn in der letzten BK - Abrechnung ?
Da ist tatsächlich nur ein Betrag angegeben, für kalte Nebenkosten und Heizkosten.
Das sind diese 170 Euro Vorauszahlung pro Monat.
Ich kann da nur sehen das es im Haus 6 Mieter geben muss, weil Miete für 6 Zähler gezahlt werden muss.
Dann, dass Du vom Gesamtverbrauch entsprechend deine Anteile zahlst und den tatsächlichen Verbrauch von Wasser und Heizung.
Aber es ist nicht zu sehen was in den 170 Euro Vorauszahlung für die kalten Nebenkosten und was für die Heizkosten und Warmwasser vorgesehen ist.
Ich würde dir also Raten, dass du nur deine Grundmiete angibst und den Mietvertrag und die BK - Abrechnung in Kopie beilegst und ggf.separat auf einem Blatt Papier eine kurze Erklärung abgibst, dass Du nichts falsches angeben wolltest und deshalb keine weiteren Angaben zu den kalten Nebenkosten und Heizkosten gemacht hast, da Du für beides einen Gesamtbetrag zahlst und Du nicht wusstest, was Du für was zahlen musst.
Das Jobcenter wird dann schon wissen wie sie das berechnen.
Was ich dir aber sagen kann ist, dass im Regelfall keine Kosten für einen Stellplatz oder Garage anerkannt und übernommen werden.
170 EUR für Nebenkosten lese ich, für Heizkosten werden keine Vorauszahlungen verlangt.
Die kommen dann mit der Abrechnung obendrauf.
Das kann man anhand der Abrechnungen eigentlich herausfinden.
Die Vermieterin müsste das eigentlich können.
Ist das der Verteilungsschlüssel? Also 70% -30% ? Oder bin ich total Lost? Sagen wir mal ich zahle 170 NK. Fallen denn 70 % auf Heizkosten und 30 auf Warmwasserkosten ?
Total Lost.
Ohne es zu sehen, kannst du nichts sagen.
Die 70 30 sind ganz was anderes.
In den Nebenkosten ist noch viel merh als Heizung und Wasser-
Grundsteuer, Müllabfuhr, Abwasser! nicht Zuwasser, Versicherungen
das ist da auch alles noch drin
Wenn Du kein Durchblick hast, dann trägst Du das ein wo Du dir sicher bist und lässt den Rest offen.
Das Jobcenter möchte doch eh den Mietvertrag sehen, dann machst Du einfach eine Kopie und legst diese zum Antrag dazu, dann können sie sich selber suchen was sie brauchen.
Das kann man anhand der BK-Abrechnung herausfinden.
Das JC möchte die Unterteilung in Kaltmiete, BK ohne Heiz-/Warmwasserkosten und Heiz-Warmwasserkosten.
Wenn Du das nicht gebacken kriegst nimm die Abrechnung mit zum JC.
Dann sucht der SB sich die Daten selbst raus.
Ich lese aus deine BK-Abrechnung heraus: Heiz- und WW-Kosten p.m. 97,90€
Wie haben Sie das ermittelt? Bzw. falls noch Fragen auftauchen, wie kann ich denen das kenntlich machen? Mfg.
Hallo, vielen herzlichen Dank für deine Antwort. Ich habe den MV und die BKA hochgeladen. Hoffentlich können Sie mir da helfen. LG