Da habe ich ein paar Fragen. Du hattest einen Zeitmietvertrag? Wann lief der aus?Wenn du jetzt dennoch Miete bezahlst, wird der Mietertrag unbefristet fortgesetzt als mündlicher Mietvertrag. Wohnst du zusammen mit deinem Vermieter in einer Wohnung? Hast du deinen Vermieter unter Fristsetzung aufgefordert, Instandsetzungen vorzunehmen? Du meinst doch den Heizkörper, dessen Regler nicht funktioniert !

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Vermieter unterschreibt Kündigung nicht und ist nicht zur Schlüsselübergabe erschienen, wie geht es weiter?

Hallo zusammen,
meine Freundin (22) und Ich(23) haben am 04.04 (3. Werktag des Monats) unsere Kündigung bei unserem Vermieter abgegeben. Kurz darauf haben wir telefoniert und er teilte uns mit dass das für ihn in Ordnung ist und wir am 31.05 ausziehen können.

Wir waren etwas erstaunt dass er so positiv darauf reagiert hat, als wir ihm aber dann auf Whatsapp noch ein paar Fragen gestellt haben (zum Thema Kaution, Zwischenablesung von Messgeräten, Kündigung unterschrieben zurückschicken, Termin für Schlüsselübergabe) hat er diese nicht mehr beantwortet.

Nach dem wir nachgehakt haben hat er nur eine einzige Frage beantwortet, dass wir uns am 31.05 15:00Uhr für die Schlüsselübergabe treffen. Zufrieden waren wir nicht aber da wir über Whatsapp keine Antworten bekamen dachten wir uns dass wir diese bei der Schlüsselübergabe besprechen können.

Jedoch ist der Vermieter am 31.05 nicht aufgetaucht. Nach mehrmaligen Anrufversuchen hat er uns letztendlich doch noch zurückgerufen und versprach uns in 15min da zu sein... er hat sich nicht einmal entschuldigt. Nach 15min hat er dann geschrieben dass er nicht kommt und wir ihm die Schlüssel in den Briefkasten werfen sollen. Mit der Drohung wenn wir dies nicht tuen würden, wird er uns weiterhin Miete zahlen lassen. Nach dieser Nachricht hat er mich auf Whatsapp blockiert. Telefonisch und per Email hab ich keine Rückmeldung mehr bekommen deshalb habe ich die Schlüssel in den Briefkasten geworfen.
Beim Auszug habe ich Sicherheitshalber die komplette Wohnung und alle Messstände fotografiert.

Nun stellen sich mir einige Fragen:

1. Wann kann ich meine Kaution wieder verlangen?

2. Im Mietvertrag steht dass wir für die Kosten der Zwischenmessungen aufkommen müssen jedoch aber nicht dass wir organisieren müssen dass diese durchgeführt werden. Wer ist nun dafür Zuständig?

Kurze zwischen Information:
Bei Mietbeginn war eine Einbauküche in der Mietsache die der Vermieter uns geschenkt hat da er nicht wollte dass diese ein Bestandteil des Mietvertrags ist.
Dies haben wir mit einem Zusatzvertrag entgegengenommen dass wir diese Küche als Geschenk nehmen und dafür Haften. (Im nachhinein ist uns klar geworden dass dies keine gute Entscheidung ist.) Am Tag der Schlüsselübergabe wollten wir ihm diese vertraglich zurück schenken. Da der Vermieter nicht aufgetaucht ist kahm dies natürlich nicht zustande.

3. Kann der Vermieter weiterhin Miete abverlangen da "unsere" Einbauküche nach Auszug noch in der Mietwohnung ist?

4. Wir haben keine unterschriebene Kündigung zurückbekommen und kein Übergabeprotokoll beim Auszug erstellen können. Wir haben lediglich Beweise auf Whatsapp dass wir gekündigt haben. Kann der Vermieter so tuen als ob wir nie gekündigt hätten und weiter Miete verlangen?

Meine Freundin und ich sind mittlerweile wirklich am verzweifeln und möchten diese ganze Geschichte inklusive dem gemeinem Vermieter endlich hinter uns lassen. Wir sind wirklich sehr sehr Dankbar für jegliche Hilfe/Antworten.

Mfg

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Dein Vermieter musste nicht deine Kündigung unterschreiben. Er musste auch nicht am 31.5. deine Wohnung zurück nehmen.

Der Schlüsseleinwurf bedeutet hier nicht, dass dein Mietverhältnis wirksam beendet ist. Telefongespräche haben keine Beweiskraft, vermutlich ist dein Mietvertrag erst nach Ablauf der ordentliche Kündigungsfrist am 30.6.24 beendet.Du schuldest dem Vermieter mindesten eine Monatsgesamtmiete, wenn du im Juni nicht gezahlt hast. Oder hast du im Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart?

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Dein Mietvertrag gibt Auskunft über die Daten des Abrechungszeitaumes der Betriebskosteabrechnung. Ist das vereinbart, dass nach Kalenderjahr abgerechnet wird oder wurde ein anderer zwölfmonatiger Zeitraum genannt? Falls gar nichts im Mietvertrag dazu steht, gilt das Kalenderjahr.

Beantworte bitte diese Frage, und dann kann die erschöpfende Antwort gegeben werden.

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Auch ein Mietbürgschaft durch Versicherungen ist möglich. Was ist mit Mietsicherheitsübergabe an den Vermieter?

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Hier geht es um eine Anmeldung in der Kommune, wo dein neuer Wohnsitz liegt. Dazu brauchst du eine Wohnungsgeberbescheinigung von deinem Verlobten, deinen DPA und eventuell einen Termin beim Bürgeramt . Die Abmeldung bei deiner alten Adresse ist Sache der Behörde.

Nachteile entstehen dir nicht. Anmeldung ab Einzug innerhalb von 14 Tagen.

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Ich frage hier erst einmal deinem Mietvertrag. Du hast mit dem Vermieter vor dem 1.2.23 einen Einzelmietvertrag abgeschlossen oder wurdest du in den Parteimietvertrag der anderen beiden Mieter integriert?

Und hier wurden nicht "Nebenkosten" für 2022 abgerechnet sondern Betriebskosten. In den Mietgesetzen wird nicht von Nebenkosten gesprochen.

Seit Ende 2023 Ist die Betriebskostenabrechnung verfristet, wenn sie erst im Januar 2024 den Mietern zugegangen ist. Wann ist denn dein Vormieter ausgezogen?

Ungeklärt bleibt auch zunächst, ob der Vermieter die verspätete Zustellung der Abrechnung zu vertreten hat. Sei es wie es sei, du bist nicht verpflichtet eine Nchzahlung von Betriebskosten aus 2022 zu leisten. Ich empfehle dir diese Forderung zu ignorieren genau so wie eine angedrohte Kündigen im Falle deiner Nichtleistung. Wenn der Vermieter eine Zahlungsklage und Räumungsklage gegen dich einleitet, wird ihm der Richter beide Klagen zurückweisen wegen Fehlen der Rechtsgrundlage. Dein Vermieter ist sehr ungeübt im Umgang mit den Mietgesetzen.

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Kein Mietvertrag bedeutet auch kein Mieterschutz. Dein Freund mag mietfrei wohnen und du auch. Aber bei der Einkommensteuererklärung der Großeltern könnte dann die Frage durchs Finanzamt entstehen, wieso hier keine Mieteinahmen vorliegen.

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Zunächst hilft ein Blick in die Abfallsatzung der Kommune und dann der Blick in den Mietvertrag. Wenn der Vermieter das versäumt hat und den örtlichen Gegebenheiten nicht in den Verträgen angepasst hat, dann hsat du einen unterlassungsanspruch, der notfalls auch eingeklagt werden kann.

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Vorausgesetzt, die Mängel sind so schwer, dass sie nicht nur zu einer Mietminderung berechtigten sondern auch zur Einstellung der Mietzahlung wie keine Heizung, kein Strom, kein Wasser, Bauliche Mängel, die zur Unbewohnbarkeit führten und der Vermieter wurde nachweislich in Verzug gesetzt, dann kann das gegen die Gesamtmiete aufgerechnet werden. Siehe § 556b BGB - Für Mietminderung steht § 536 BGB.

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Das sind ja völlig untaugliche Mittel um die Reparatur oder Austausch der Fenster einzuleiten. Setze den Vermieter in Verzug durch Fristsetzung für den Austausch. Haält er deinen Termin nicht ein, dann lässt du das selbst durch eine Ersatzvornahme machen. § 536 a BGB nachlesen. Die Bezahlung übernimmst du zunächst, kannst aber gegen die Miete nach §556b BGB aufrechnen. Teile das dem Vermieter so mit.

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Das berechtigte Interesse deinerseits muss mit einem triftigen Grund einhergehen, dann kannst du schriftlich mit einer Frist von 9 Monaten kündigen. §573 BGB und § 573c (1) BGB.

Wohnt sie möbliert und allein und du wohnst als Vermieter mit im Haus, dann kannst du in der Monatsmitte zum Monatsende kündigen.§573c (3) BGB.

Außerordentlich und fristlos kannst du nur nach § 543 und §569 BGB kündigen.

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NEIN, Der Vermieter bleibt außerhalb deiner Wohnung. Er hat ja auch deine "Ausdünstungen" ohne Kontrolle hinzunehmen.

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Wenn es dringend ist, sende eine e-mail oder Fax und stelle dein Problem dar, bitte umgehend um einen Termin. Wie liegt denn der Fall?

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Versucht es doch mal mit einem anonymen Brief. Die Betroffenen merken es selbst meistens nicht, wie und dass sie unangenehm duften.

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Deine Auskünfte sind fehlerhaft. Es gibt nur dann eine 3-Jahresfrist für einen Mietvertrag, wenn es ein Zeitmietvertrag nach § 575 (1) BGB ist. Andere Varianten sind unbefristete Mietverträge, die eine Kündigungsverzichtsklausel beinhalten, die sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter gelten. Unter diesen Bedingungen ist es ein Witz, wenn der Vermieter behauptet, der Vertrag sei nur auf dich "zugeschnitten". Dazu kannst du den § 553 BGB heranziehen, der dein Recht untermauert.

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Als Mieter weißt du, was du an Betriebskostenvorauszahlungen in 2023 beleistet hast. Zieh das von deinem Gesamtanteil ab und schon kennst du deinen Nachzahlungsbetrag. Wenn den der Vermieter nicht fordert, kannst du nicht in Verzug kommen und zahlst solange nicht nach wie diese Vermieterforderung bei dir nicht ankommt.

Aber hebe das Geld auf. Der Vermieter kann seine BK-Abrechnung bis 31.12.24 noch ändern und dann ist die Forderung auf einmal da!

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Nehmen wir ein Monteurzimmer zu 20€ pro Miettag, dann kostet das Zimmer im Monat ca. 600 €. das ist ganz schön teuer und dazu kommt, dass es Küche und Bad als Gemeinschaftsnutzung gibt.

Ja du kannst dann den ganzen Tag im Bett liegen und musst nicht irgendwo eine Arbeit nachweisen.

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