Jobcenter Unterkunftskosten über Leistungsbescheid nachweisen?
Situation ist folgende: Ich muss nen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter abgeben. Für die Kosten meiner Unterkunft muss ich dabei einen Nachweis vorbringen. Den Mietvertrag habe ich gerade nicht zur Hand, aber ich würde das Ding gerne so schnell wie möglich abschicken, daher die Überlegung:
Im letzten Änderungsbescheid den ich vom Jobcenter selbst bekommen habe sind die Leistungen aufgeschlüsselt, auch die Unterkunftskosten. Da sich meine Nebenkosten zum November geändert haben, ist der Änderungsbescheid auch noch sehr frisch und aktuell. Kann ich diesen Bescheid beilegen, um meine Unterkunftskosten zu belegen? Immerhin wurden die dort aufgeführten Zahlungen ja gerade erst durchs Jobcenter geprüft.
3 Antworten
Bei einem Weiterbewilligungsantrag musst du deinen Mietvertrag und weitere Nachweise wie beim Erstantrag nicht nochmal in Kopie beilegen.
Wenn du dem Jobcenter die Änderung der Nebenkosten schon mitgeteilt und nachgewiesen hast, dann trägst du diese Beträge ganz einfach wieder ein und gut ist und legst z.B. wenn gefordert nur Kopien deiner Kontoauszüge bei.
Wenn Du einen Weiterbewilligungsantrag stellst, dann sollte der Mietvertrag dem Jobcenter bereits vorliegen. Sollte das nicht der Fall sein, das Dokument nachreichen.
du gehst zu deinem vermieter und lässt dir eine kopie des mietvertrages geben. ziehst davon eine kopie und legst es beim jc vor. weiterhin nimmst du deinen kontoauszug aus dem hervorgeht, dass die letzten 3 mieten gezahlt sind.