Wie alt bist Du denn, wohnst Du mit deiner Mutter alleine und was muss deine Mutter für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen und was für den Abschlag für Haushaltsstrom ?
Musst Du deine Mutter einmal fragen.
Bei deiner Bruttovergütung solltest Du mit Steuerklasse 1 um die 830 Euro Nettovergütung aufs Konto bekommen.
Dazu bekommt deine Mutter unter 25 Jahren für dich noch Kindergeld von derzeit 250 Euro im Monat.
Bist Du also noch unter 25, gilt für Schüler, Azubis oder Studenten seit Juli 2023 ein erhöhter Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen.
Von deiner Nettovergütung bleiben dann erst einmal bis zur Minijobgrenze von 538 Euro ohne Anrechnung auf deinen Bedarf, dass hast Du dann also schon einmal für dich.
Da deine Bruttovergütung höher ist, kommen weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.
Also von 538 Euro Brutto bis zu 1000 Euro Brutto = 462 Euro Brutto kommen 30 % Freibetrag = 138,60 Euro dazu.
Damit läge dein Freibetrag dann schon bei 676,60 Euro und dann kommen von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
In deinem Fall dann von 55 Euro Brutto = 5,50 Euro an Freibetrag.
Somit sollte dein gesamter Freibetrag dann bei um die 682,10 Euro liegen.
Bekommst Du also angenommen 830 Euro Nettovergütung aufs Konto, würde dieser Freibetrag theoretisch davon abgezogen und würde um die 147,90 Euro anrechenbare Nettovergütung ergeben.
Dazu käme dann dein Kindergeld von 250 Euro und dann würde dein anrechenbares Einkommen bei etwa 397,90 Euro.
Bist Du min. 18 aber unter 25, liegt dein Bedarf derzeit bei min. 451 Euro Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt und dazu min.noch dein Kopfanteil von der Warmmiete.
Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom geteilt durch die Personen im Haushalt = Kopfanteil der Warmmiete pro Person.
Dieser Kopfanteil kommt also noch zum Regelbedarf dazu und ergibt den jeweiligen Bedarf der Person.
Demnach wäre mit dem anrechenbaren Einkommen nicht einmal dein Regelbedarf gedeckt, deine Mutter sollte dafür dann für dich noch etwa 53 Euro erhalten und dazu deinen Kopfanteil von der Warmmiete.
Da deine Mutter ja sicher dein Kindergeld bekommt und für deinen Bedarf einsetzt, käme man mit den etwa 50 Euro und den 250 Euro Kindergeld auf etwa 300 Euro, die deine Mutter dann für deinen Bedarf zur Verfügung hätte.
Wenn Du ihr dann von deinen etwa 830 Euro Nettovergütung noch 50 Euro - 100 Euro gibst, sollte das mehr als genug sein.