Wenn Du bzw.ihr Bürgergeld vom Jobcenter bezieht, muss es auch einen schriftlichen Bewilligungsbescheid über zustehende Leistungen geben.

Da muss es auch eine BG - Nummer oder Kundennummer geben, suche dir aus dem Internet eine Veränderungsmitteilung für das Bürgergeld vom Jobcenter, kannst Du dir ausdrucken und ausgefüllt mit einer Kopie des Azubivertrags und Angabe der BG - Nummer ans zuständige Jobcenter schicken.

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Also ich komme da auf insgesamt 829 Euro und nicht 838 Euro Warmmiete, nur einmal so nebenbei, oder ich kann nicht rechnen.

Die Kaltmiete ist die reine Grundmiete für die Wohnung.

Nebenkosten enthalten z.B. Wasser, Abwasser, Müll, Hauslicht, evtl. Hausmeister usw.

Heizkosten ist ein monatlicher Abschlag, so wie bei den Nebenkosten, dann gibt es eine Jahresendabrechnung ( BK - Abrechnung ), da wird dann dein tatsächlicher Verbrauch ermittelt.

Hast Du mehr verbraucht als Du für Heizung und Wasser gezahlt hast, wird eine Nachzahlung fällig, sonst bekommst Du bei weniger Verbrauch etwas zurück.

Den Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlt man im Regelfall separat an seinen Energieversorger, auch da gibt es dann eine Jahresendabrechnung, hast Du mehr verbraucht als eingezahlt, kommt eine Nachzahlung auf dich zu, sonst bekommst Du das zu viel eingezahlte Geld zurück.

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Die Meldung als arbeitssuchend oder ausbildungssuchend bringt in Bezug auf die Übernahme des KK - Beitrags gar nichts, wenn keine Leistungen bezogen werden.

In einem Minijob zahlt man keine Beiträge für Sozialabgaben, also Rente, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung.

Nur bei der Rente würden ein paar Euro abgeführt, wenn Du dich vorher beim Arbeitgeber nicht schriftlich von der Zuzahlung zur Rentenversicherung befreien hast lassen.

Solange Du mit mehreren Minijobs nicht über die Minijobgrenze von monatlich 538 Euro Brutto kommen würdest, wären das kein Problem, die Arbeitgeber müssen aber darüber informiert werden.

Würdest Du da mehr verdienen, würden alle Jobs sozialversicherungspflichtig und dann würden auch Sozialabgaben für Rente, Krankenkasse und Arbeitslosenversicherung abgeführt.

Solange Du nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehst, unter 23 bist, kannst Du über ein Elternteil kostenlos in der Familienversicherung mitversichert werden, wenn das Elternteil in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert und nicht privat versichert ist.

In einer schulischen Ausbildung oder Studium wäre das sogar bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres möglich.

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Vorausgesetzt es würde ein BAB - Anspruch bestehen, dann max.rückwirkend ab dem 1.des Antragsmonats.

Im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner.

Wie alt bist Du, was musst Du für deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen, wie hoch ist deine Brutto und Nettovergütung und was verdienst Du im Durchschnitt im Nebenjob ?

Unter 25 Jahren stünde dir das Kindergeld von derzeit 250 Euro pro Monat zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Könntest dann je nach Höhe deines Einkommens unter Umständen noch einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner.

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Auf welcher Grundlage soll sich diese Forderung vom Vermieter denn begründen ?

Wenn dein Mietvertrag erst 2023 begonnen hat, dann hast Du doch mit der BK - Abrechung aus 2022 nichts zu tun.

Da muss er sich an den vorigen Bewohner oder an die anderen beiden wänden.

Bekommen sie eine Energieabrechnung vom Energieversorger und ergibt diese eine Nachzahlung für den Zeitraum in dem Du noch gar nicht in der Wohnung gewohnt hast, dann hast Du damit doch auch nichts zu tun.

Dann müssen die beiden das selber klären und den anteiligen Betrag der Nachzahlung vom vorherigen Mitbewohner fordern, wie sie das machen wäre ihr Problem.

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Das volle ALG - 1 stünde dir aber nur dann zu, wenn Du der Vermittlung in Arbeit weiterhin voll zur Verfügung stehen kannst oder willst, wenn dein Anspruch aus einer Vollzeitbeschäftigung entstanden ist.

Dabei spielt es keine Rolle ob in deinem erlernten Beruf oder einer anderen Beschäftigung, musst nur der Vermittlung voll zur Verfügung stehen, sonst würde dein Anspruch entsprechend gekürzt.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für Wohngeld von der Wohngeldbehörde, dieses wäre vorrangig zu prüfen, sonst Bürgergeld vom Jobcenter, auch da findest Du einen kostenlosen Rechner.

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Kinderzuschlag Bewilligungsbescheid ohne Berechnung?

Hallo =)

Wir haben heute Post von der Familienkasse bekommen. Nach sage und schreibe drei Monaten kam der Bewilligungsbescheid aber komplett ohne Berechnung. Und wie es der Zufall so will bekommen wir plötzlich nur noch 250 Euro für zwei Kinder, in dem Zeitraum vor diesem Antrag haben wir für drei Kinder 690 Euro bekommen. An dem Einkommen von uns hat sich nichts geändert, außer dass unsere größte Tochter mittlerweile volljährig und ausgelernt ist. Mir ist klar das wir somit nur noch Anspruch für die beiden kleinen haben, aber kann es denn wirklich sein das so viel Geld abgezogen wird? Der Bescheid kam wie oben beschrieben komplett ohne Berechnung. Nicht mal ein Hinweis auf irgendeine Berechnungsgrundlage oder so etwas. Wir gehen beide arbeiten und mussten aufgrund einer Umschulung Kinderzuschlag beantragen. Wir durften nach sechs Monaten auch keinen Kurzantrag stellen, sondern mussten komplett nochmal neu beantragen. Ja ein Kind fällt raus, aber ich musste die Unterlagen für den Zeitraum abgeben wo unsere Tochter noch in der Ausbildung war und noch Kindergeld bekommen hat.

Ich bin ziemlich verwirrt und weiß nicht wirklich was ich jetzt machen soll. Klar Wiederspruch einlegen. Aber kann man ohne Berechnung Wiederspruch einlegen? Auch wurde uns bei einem Telefonat vor einigen Tagen mitgeteilt das Wohngeld (was wir momentan nicht mehr bekommen) mit angerechnet wurde. Aber zur Berechnung konnte/wollte die Dame nichts sagen. Könne sie nicht einsehen, hat sie nicht bearbeitet. Ist das so richtig? Vielleicht kennt sich ja jemand aus und mag mir einen Rat geben was ich jetzt machen soll? Selbst Widerspruch einlegen oder lieber mal einen Anwalt fragen? Versteht mich nicht falsch, ich bin momentan froh über jeden Cent und zum Glück ist unser Einkommen in absehbarer Zeit wieder ausreichend um keine Beihilfen mehr beantragen zu müssen. Aber bis dahin sind wir leider auf jeden Cent angewiesen. Wer bis jetzt dran geblieben ist, danke fürs Lesen! Vielleicht hat ja jemand schon ähnliches erlebt und weiß ob das so richtig ist. Ich bin über jeden Tipp dankbar.

Liebe Grüße Annie

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Wenn Du denkst das da etwas nicht stimmt und Du das auch nicht nachvollziehen kannst, dann lege einen schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch ein und bitte darin um die Berechnungsgrundlage.

Im Internet solltest Du auch einen kostenlosen Rechner für Kinderzuschlag finden, da kannst Du das ganze ja vorher noch einmal prüfen.

Auch solltest Du dir aus dem Internet das Merkblatt für Kinderzuschlag suchen, darin findest Du auch Beispiele für die Berechnung.

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Erst muss ein Antrag gestellt werden, ist der bewilligt und Du bist ausgezogen, kannst eine eigene Meldeanschrift vorweisen, kannst Du bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen.

Die Eltern können dir das Kindergeld auch überweisen, geht ja auch mit einem Dauerauftrag bei der Bank.

Wenn Du schon einen Azubivertrag hast, können die Eltern auch jetzt schon einen Antrag stellen, eine Kopie vom Azubivertrag dazu legen.

Hast Du eine Ausbildung zum nächst möglichen Beginn sicher, kann auch in der Wartezeit Anspruch auf Kindergeld bestehen, rückwirkend kann das Kindergeld für max. 6 Monate nachgezahlt werden.

Dein Einkommen hat auf einen möglichen Anspruch keinen Einfluss mehr, denn die Einkommensgrenze beim Kindergeld wurde schon 2012 abgeschafft.

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Wie alt bist Du denn, wohnst Du mit deiner Mutter alleine und was muss deine Mutter für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen und was für den Abschlag für Haushaltsstrom ?

Musst Du deine Mutter einmal fragen.

Bei deiner Bruttovergütung solltest Du mit Steuerklasse 1 um die 830 Euro Nettovergütung aufs Konto bekommen.

Dazu bekommt deine Mutter unter 25 Jahren für dich noch Kindergeld von derzeit 250 Euro im Monat.

Bist Du also noch unter 25, gilt für Schüler, Azubis oder Studenten seit Juli 2023 ein erhöhter Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen.

Von deiner Nettovergütung bleiben dann erst einmal bis zur Minijobgrenze von 538 Euro ohne Anrechnung auf deinen Bedarf, dass hast Du dann also schon einmal für dich.

Da deine Bruttovergütung höher ist, kommen weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Also von 538 Euro Brutto bis zu 1000 Euro Brutto = 462 Euro Brutto kommen 30 % Freibetrag = 138,60 Euro dazu.

Damit läge dein Freibetrag dann schon bei 676,60 Euro und dann kommen von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

In deinem Fall dann von 55 Euro Brutto = 5,50 Euro an Freibetrag.

Somit sollte dein gesamter Freibetrag dann bei um die 682,10 Euro liegen.

Bekommst Du also angenommen 830 Euro Nettovergütung aufs Konto, würde dieser Freibetrag theoretisch davon abgezogen und würde um die 147,90 Euro anrechenbare Nettovergütung ergeben.

Dazu käme dann dein Kindergeld von 250 Euro und dann würde dein anrechenbares Einkommen bei etwa 397,90 Euro.

Bist Du min. 18 aber unter 25, liegt dein Bedarf derzeit bei min. 451 Euro Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt und dazu min.noch dein Kopfanteil von der Warmmiete.

Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom geteilt durch die Personen im Haushalt = Kopfanteil der Warmmiete pro Person.

Dieser Kopfanteil kommt also noch zum Regelbedarf dazu und ergibt den jeweiligen Bedarf der Person.

Demnach wäre mit dem anrechenbaren Einkommen nicht einmal dein Regelbedarf gedeckt, deine Mutter sollte dafür dann für dich noch etwa 53 Euro erhalten und dazu deinen Kopfanteil von der Warmmiete.

Da deine Mutter ja sicher dein Kindergeld bekommt und für deinen Bedarf einsetzt, käme man mit den etwa 50 Euro und den 250 Euro Kindergeld auf etwa 300 Euro, die deine Mutter dann für deinen Bedarf zur Verfügung hätte.

Wenn Du ihr dann von deinen etwa 830 Euro Nettovergütung noch 50 Euro - 100 Euro gibst, sollte das mehr als genug sein.

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Was macht denn die Mutter ?

Erst einmal muss das Jobcenter oder Sozialamt die vollen KDU - Kosten der Unterkunft = Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom voll anerkennen und bei Bedarf auch voll übernehmen, selbst wenn die KDU - nach den Maßgaben nicht angemessen sind.

Es sollte dann wie beim Jobcenter zunächst für 1 Jahr anerkannt werden und dann würde man eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung erhalten.

Darin würde einem dann mitgeteilt wie lange sie die unangemessenen KDU - noch anerkennen, im Regelfall für min.weitere 6 Monate und was danach noch max.für die KDU - gezahlt werden würde.

Man müsste also nicht zwingend ausziehen, würde dann aber nur noch die max.angemessene KDU - erhalten bzw.bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigt bekommen und müsste den Differenzbetrag dann selber zuzahlen und bei einer BK - Nachzahlung könnte es dann bei der Kostenübernahme auch zu Problemen kommen.

Wenn sie dann also Leistungen beziehen und ausziehen wollen oder müssen, weil sie es sich auf längere Sicht finanziell nicht leisten können, dann immer vorher einen Antrag auf Umzug stellen, wenn man keine finanziellen Nachteile haben möchte und erst einen Mietvertrag unterschreiben, wenn die schriftliche Bewilligung vom Sozialamt oder Jobcenter vorliegt.

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Wenn die Nachzahlung gestern angewiesen wurde, sollte es nicht länger als 3 - 5 Werktage bzw. Bankarbeitstage dauern, dann sollte das Geld auf dem Konto sein.

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Hausfrau ist kein Beruf, oder geht man dafür in Berufsausbildung und bekommt dann einen Abschluss ?

Wenn sie keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgeht und Rentnerin ist, dann trage halt Rentnerin ein und lege wenn erforderlich entsprechende Nachweise in Kopie bei.

Solche Kosten für Strom können bei dezentraler Wassererwärmung durch einen Boiler oder Durchlauferhitzer berücksichtigt werden, der Abschlag für normalen Haushaltsstrom jedoch nicht.

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Amt weigert sich auszuhelfen, was soll ich tun?

Hey , also zu meiner aktuellen Situation, ich wohne in einer WG zusammen mit einem Kumpel von mir. Wir sind beide im Bürgergeld Bezug allerdings wartet mein Mitbewohner noch darauf das sein Geld weiter bewilligt wird und mein Bezug läuft aktiv. Das Amt rechnet mir logischer weise den Mietanteil meines Mitbewohners als einnahmen an, das an sich ist ja auch ok, allerdings bleiben diese ja aktuell aus weshalb ich das Amt um Hilfe gebeten in form eines Darlehns da ich ja trotz allem die selben kosten habe.

Das Amt weigert sich nachdem ich nun hier sitze ohne essen , die Rechnungen nicht zahlen kann etc. mir ein Darlehn zu geben um zu überbrücken bis das Geld meines Mitbewohners bewilligt wurde. Auch Lebensmittel Gutscheine werden mir verweigert. Grund dafür laut aussage des Amtes ist das ich ja nicht die Leistungen meines Mitbewohners einfordern könne und er sich ja dann kümmern müsse.

Ich stehe also nun hier habe nichts zu essen nichts zu trinken und keine Möglichkeit alle Rechnungen zu zahlen weil das Amt sich weigert mir zu helfen, da es ja angeblich nicht deren Verantwortung sondern die meines Mitbewohners sei. (Der bereits alle unterlagen eingereicht hat und somit ebenfalls bereits alles in seiner macht stehende getan)

Dazu sei gesagt das ich knapp 800 € bekomme allein miete sind 520€ und Strom + Gas nochmal 175€ und dann ist Internet, meine Handyrechnung geschweige denn meine Lebensmittel nicht gedeckt.

Habt ihr eine Idee was ich tun kann?

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Wenn er Untermieter ist, hat er seinen Pflichten Miete an dich zu zahlen nachzukommen, so wie Du sie gegenüber dem Vermieter hast.

Druck solltest Du deinem Mitbewohner und nicht dem Jobcenter machen und ein Darlehen für dich beantragen, dass Jobcenter zahlt dir deine zustehenden Leistungen und deshalb wurde das Darlehen auch rechtmäßig abgelehnt.

Da muss der Mitbewohner Druck machen, wenn das Jobcenter trotz Vollständigkeit des Antrags nicht aus dem Quark kommt.

Wann hat er den Antrag denn gestellt und war er von Beginn an vollständig, oder musste er Sachen nachreichen ?

Woher er das Geld bekommt ist seine Sache, solltet mit dem Vermieter sprechen und ihn die Situation erklären.

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Das Alter spielt da keine Rolle, es geht darum ob Du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast oder nicht.

Wenn nicht, wären dir deine Eltern zumindest theoretisch bei Leistungsfähigkeit zum Unterhalt verpflichtet.

Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern im Haushalt, stünde dir unter 25 Jahren das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest.

Derzeit stünden dir theoretisch 930 Euro an Unterhalt zu, darauf würde das Kindergeld voll angerechnet und eine Nettovergütung bis auf pauschale 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auch.

Nur wenn dann noch ein ungedeckter Bedarf bliebe, könnte theoretisch noch ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern bestehen, wenn sie entsprechend leistungsfähig wären.

Aber auch dann müsste man einen vorrangigen Anspruch auf BAB - oder Bafög - je nach Art der Ausbildung prüfen.

Wenn Du also noch gar keine abgeschlossene Berufsausbildung hast, würdest Du zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - haben und dann bist Du von Wohngeld ausgeschlossen.

Du würdest also nur deshalb kein BAB - bekommen, weil entweder das Einkommen der Eltern, oder deine eigene Vergütung zu hoch wäre und dann bist Du wie erklärt von Wohngeld ausgeschlossen.

Hättest Du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung, bestünde im Regelfall auch kein Anspruch mehr auf BAB - also auch dem Grunde nach nicht und dann wäre auch Wohngeld möglich, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt wären.

Also Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen und nicht über der Einkommensgrenze liegen.

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Es besteht dir gegenüber doch keine Unterhaltspflicht, entscheidend ist das Einkommen der leiblichen Eltern, oder wenn das Kind adoptiert wurde von den Adoptiveltern.

Der Partner deiner Mutter ist auch ihr nicht zum Unterhalt verpflichtet, wäre anders würden sie verheiratet sein oder in eingetragener Lebenspartnerschaft leben.

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Von dem Rundfunkbeitrag kann man sich auf Antrag beim Rundfunkservice befreien lassen.

Alles andere muss man aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zahlen.

Es sind also im Regelbedarf entsprechende Anteile für diese Sachen enthalten, der Abschlag für normalen Haushaltsstrom muss man auch aus dem Regelbedarf selber zahlen.

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Solange Du noch unter 25 bist ja, nur wird dann dein Bafög - und Kindergeld voll als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet.

Kindergeld solange Du es noch zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest, was nicht mehr davon benötigt würde, wäre wieder Einkommen der Eltern und würde entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Du würdest dann auch als Kind unter 25 aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern fallen und müsstest unter Berücksichtigung von Kindergeld welches Du noch zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest deinen Eltern anteilig für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber Geld zahlen.

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Unter bestimmten Umständen kann die Agentur für Arbeit bis zu 5 Jahre eine Arbeitsbescheinigung fordern.

Wenn Du aber innerhalb von 30 Monaten min. 12 oder 24 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, außer das der Zeitraum deiner Ausbildung berücksichtigt wurde, sollte diese nicht benötigt werden.

Aber das wirst Du von der Agentur für Arbeit erfahren.

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