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Hilfe was wollen die von uns?

Wir haben leider durch Lügen Probleme mit dem Jugendamt bekommen und dadurch eine Familienhilfe für 3 Monate bekommen. Das läuft auch alles soweit ganz gut mit der Familienhilfe aber gestern rief plötzlich das Jugendamt bei uns an und die Dame die für uns zuständig ist sagte, sie hätte dringenden Gesprächsbedarf und wir sollen beide Elternteile anwesend sein. Auf meine Nachfrage worum es denn geht sagte sie, das dürfe sie mir am Telefon nicht sagen weil wir in einem Schutzvertrag sind. Nun hat sich mein Mann leider eine dicke Magen Darm eingefangen dies sagte ich der Dame am Telefon auch. Das wollte sie nicht akzeptieren und hat gefragt ob mein Mann sich nicht "aufraffen" könnte um zum Gespräch zu kommen ..... Ich habe gestern eine Krankmeldung meines Mannes von unserem Hausarzt zum Jugendamt gebracht damit die nicht denken, man würde sich vor dem Termin "drücken". Als ich Zuhause war, schrieb ich der Dame vom Jugendamt eine Email das sie mich doch bitte mal zurück rufen soll. (Hat sie natürlich nicht gemacht)

Ich habe das mit meiner Anwältin besprochen und sie meinte, das Jugendamt plant bestimmt, uns unsere Tochter weg zu nehmen weil wir auch beide beim Gespräch anwesend sein sollen und hat mir total die Panik damit gemacht. 😞 Wir haben laut Familienhilfe bisher nichts falsches gemacht und haben auch alles gut gemeistert. Deswegen bin ich hin und her gerissen was ich nun glauben/denken soll......

Meint ihr wirklich das Jugendamt plant eine In Obhut nahme oder was könnten die wollen? Zu dem Gespräch werden wir auf jeden Fall unsere Anwältin mit nehmen.

Ich habe total Bauchschmerzen und mache mir totalen Kopf um was es da geht ...... Ist das denn so normal das die mir das wirklich nicht am Telefon sagen dürfen wegen dem Schutzvertrag? Und wo wäre denn der Unterschied ob sie mir das jetzt am Telefon mitteilt um was es geht oder beim Gespräch sagt um was es geht?

(Wir haben bisher auch alle notwendigen Termine wahr genommen und die nächsten Termine bei einer Kinderpsychologin zusammen mit der Familienhilfe stehen auch schon und werden natürlich auch wahr genommen. Krankmeldungen vom Kinderarzt habe ich auch immer zum Jugendamt gebracht wenn was mit unserer Tochter war. So wie die das wollten) Wie ihr lesen könnt arbeiten wir mit dem Jugendamt zusammen und kooperieren auch mit denen.

Aber trotzdem bleibt das schlechte Bauchgefühl

Unsere Anwältin und wir trauen dem Jugendamt keinen Meter und ich habe mega Angst. Habt ihr ne Idee was die wollen könnten? (Der Satz "DRINGENDER GESPRÄCHSBEDARF" macht mir Bauchschmerzen)

Liebe Grüße

Kinder, Angst, Eltern, Gespräch, Jugendamt, Panik, Panikattacken, Anwältin, schutzvertrag
Schutz- Verwahr- Kauf- oder Übergabevertrag?

Hallo Leute,

also erst einmal: Ich stelle diese Frage rein aus Interesse es ist alles in Ordnung, ich bin lediglich neugierig, wie die Rechtslage ist ^^

Aaaalso, ich habe 2 Frettchen aus einem Tierschutzverein übernommen (wirklich ein e.V., keine "Private" Hobbyhilfe)

Der Vertrag dazu ist aber in meinen Augen recht unklar:

In der Überschrift des Vertrages steht: Bindender Schutzvertrag für Frettchen über ein Dauer-Verwahrverhältnis

Im Vertrag steht: Das Frettchen geht mit Übergabe in den Besitz des Betreuers über, der Verein XXX bleibt aber zum Schutz des Frettchens Eigentümer Der Betreuer übernimmt wie ein Tierpfleger alle laufenden Kosten zum Unterhalt des Tieres, inklusive Tierarztkosten.

Zwei Punkte weiter steht dann: Ich erwerbe das Tier ausschließlich zum Eigennutz, das Tier wird (ohne vorherige Genehmigung) nicht an Dritte weitergegeben....

Ebenso steht IM Vertrag mal was von Erwerb des Tieres dann wieder was von Vermittlung des Tieres

Mal ist von Schutzgebühr, mal von Kaufpreis die Rede.

Die Schutzgebühr die ich gezahlt habe, ist zu vergleichen mit dem Betrag, den man auch für andere Abgabefrettchen (von Privat) zahlen würde. (im Grunde sogar höher ^^)

Nun habe ich ein wenig zu dem Thema recherchiert, und überraschenderweise rausgefunden, das die meisten der Klauseln in Schutzverträgen unwirksam sind, da es im Grunde gar keine Schutz, sondern Kaufverträge sind, und die meisten der Klauseln (insbesondere der Eigentumsvorbehalt) nicht rechtswirksam sind. So etwas geht wohl nur bei einem Pflegevertrag, wo der Verein alle Kosten übernimmt, und das Tier quasi nur bei einem Wohnt.

Was ich etwas gruselig fans, war das manche Tierheime und Vereine teilweise aus den seltsamsten Gründen plötzlich die Tiere wieder zurückverlangen. Ich glaube zwar absolut nicht, das das bei meinen Freggels passieren wird, aber dennoch möchte ich ganz gern Gewissheit haben, was denn nun erlaubt ist, und was nicht.

Außerdem grübel ich, ob ich, falls das alles NICHT wirksam ist, ich den Verein mal darüber informiere, wie sie rechtlich stehen.

Soweit ich das, was ich Online gelesen habe verstehe, ist so etwas nicht erlaubt. Entweder man ist eine Pflegestelle, dann ist man nur Besitzer, aber nicht Eigentümer, der Verein muss dann aber auch alle Kosten (Futter, Tierarzt usw.) übernehmen, oder man kauft das Tier, und der Verein hat keine Rechte mehr.

Es ist wohl nicht erlaubt, das Vereine sich solche umfangreichen Rechte zusichern, aber mit den Kosten nichts mehr zu tun haben wollen.

Wie schaut das nun wirklich aus? Hatte jemand hier mal so einen Fall? Wurde jemandem mal tatsächlich das Tier weggenommen? Evtl. sogar unbegründet?

Ich frage wie gesagt aus reinem interesse, und zugegebenermaßen ein wenig aus Angst. Auch wenn ich meine Monster super halteund ich dem verein vertraue, hat man dennoch wie man so schön sagt "Schon Pferde K*tzen sehen" (um mal im Tierreich zu bleiben ^^) LG

Tiere, Recht, Tierschutz, Vertrag, Tierschutzverein, schutzvertrag
Schutzvertrag rückgängig machen?

Hallo zusammen...

Wir haben hier ein sehr großes Problem. Vor ca. 1 Woche haben wir einen Hund von einem Tierschutzverein per Schutzvertrag und Schutzgebühr "gekauft". Hierin steht allerdings: Mit der Übernahme übernehmen wir die Tierhalterhaftung sowie die gesetzlichen Verpflichtungen usw.... Unter anderem findet sich dort der Punkt: der Übergeber übernimmt keine Gewährleistung für die weiter Entwicklung bzgl. Wesensart, Gesundheit, Größe und Fell. Falls das Tier sofort zurück gegeben werden muss, sollen uns Kosten in Höhe von 10 Euro auf erliegen, bis das Tier vermittelt wird, höchstens aber 1 Monat.

Nun wurde uns gesagt, dass der Hund eine Fehlstellung des Laufes hat und dieses aber im Alltag nicht beeinträchtigt. Lediglich Rennstrecken sollten vermieden werden. Als der Hund zu uns kam, humpelte der Hund nach dem Spaziergang, leckte sich die Pfote, hob diese dauernd an und hechelt durchgehend. Dies wurde beim ersten Treffen nicht gesehen. Die Besitzerin ist auch der Meinung, dass er dies bei ihr nicht getan hat. Wir waren daraufhin mit ihr beim Tierarzt und dieser meinte, dass dort auf jeden Fall etwas gemacht werden muss und wir uns in einer Klinik melden sollten. Wir können und wollen aber nicht für so eine Op aufkommen, da uns das vor dem Kauf nicht gesagt wurde.

Was passiert nun, wenn wir den Hund, wenn auch schweren Herzens, zurück geben wollen? Die Schutzgebühr ist wahrscheinlich futsch. Aber müssen wir auch die täglichen 10 Euro bezahlen? Ist dies nicht hinfällig, grade wegen "Sachmängel"? So blöd sich das auch anhört. Wir können den Hund leider nicht halten. Nicht NUR wegen der Op. Was kommt nun auf uns zu??

Sind echt überfordert mit ihr. Es fällt uns schwer sie wieder herzugeben. Aber trotz allen Überlegungen ist es nicht anders möglich :(

Hund, Rückgabe, Tierrechte, Schutzgebühr, schutzvertrag
Habe ich einen Denkfehler (Info Schutzvertrag - Tierschutzorganisation)?

Wir wollen uns einen Hund zulegen. Sowohl meine Frau als auch ich haben genügend Hundeerfahrung. Trotzdem wollten wir weder ein Tier aus dem Heim (mag wo anders nicht so sein, aber bei uns haben die Tiere leider ausnahmslos einen "Schatten") noch einen nach Deutschland eingeschifften Straßenhund von Rumänien, Ungarn, Spanien etc.

Nun hatten wir ein Tier endeckt, welches uns beiden sofort zugesagt hat. Nach dem ersten Telefonat stellt sich heraus, der Hund sitzt aktuell noch in Rumänien. In der Hinsicht nicht so schlimm, da er dort nicht von der Straße oder schlechter Haltung kam, sonder regulär als Welpe abgegeben wurde und wirklich sehr anständig dort gehalten wird (familiärer Umgang).

Nun haben wir den Schutzvertrag bekommen. Ich muss einfach mal sagen, als Vertriebsmitarbeiter im Innendienst würde ich einen solchen Vertrag unter lautem Lachen direkt in den Papierkorb befördern. Da uns jedoch an dem Tier liegt, habe ich mal einen Gegenvorschlag gemacht und selbst einen Kaufvertrag verfasst.

Problem: Laut Schutzvertrag werde ich (angeblich) kein Eigentümer, sondern nur Besitzer. In Fragen wie Einschläferung etc. MUSS vorher die Organisation kontaktiert werden und zustimmen. Der Hund muss bis zum 01.12.2015 kastriert und ein Nachweis erbracht werden. Bei falscher Haltung kann der Hund zurückgefordert werden auf meine Kosten. Gerichtsstand ist beim Halter. Ich muss zudem jederzeit eine Begutachtung der Haltung zulassen.

Meine Argumentation: Ich bin beim eigentlichen zu unterschreibenden Vertrag 4x als der NEUE EIGENTÜMER benannt. Erst in der Zusatzvereinbarung werde ich auf den Besitzer reduziert. In Sachen Einschläferung, was eine eindeutig ethische Entscheidung zwischen Meinung des Tierarztes und Halters ist, hat eine Dritte Person im Ausland nicht zu entscheiden. Kastration eines Rüden ist in Deutschland nach aktuellem Tierschutzgesetz nur in Ausnahmefällen erlaubt. Über falsche Haltung hat keine dritte Person einer Organisation zu entscheiden, sondern der Amtstierarzt. Eine Begutachtung muss ich nicht zulassen, auch wenn diese vertraglich geregelt ist. Immerhin sticht Ober den Unter und da gibt es ja etwas wie das Grundgesetz, nach welchem ich nur nach richterlicher Anordnung jemanden ins Haus lassen muss. Übergabe des Hundes auf eigene Kosten? Wenn keine Gerichtsstand gewählt ist vieleicht, aber Gerichtsstand beim Halter heißt auch ALLE Angelegenheiten werden hier geklärt, inklusive Rückgabe der "Sache", die ein Hund ja laut Gesetz ist. Ich sehe den Vertrag als NICHTIG an. Letztlich bleibt eine Übergabe einer Sache gegen Zahlung eines Betrags übrig. Somit bin ich so oder so der Eigentümer ohne jegliche Pflichten gegenüber der Organisation...

Nicht falsch verstehen. Natürlich dient jeglicher Text im Vertrag dem Wohl des Tieren u. es wird auch keinen Verstoß geben, aber ich finde es eine Frechheit, Personen bereits im Voraus jegliche soziale und ethische Kompetenz abzusprechen aber zeitgleic alle Verpflichtungen aus Eigentum aufzuerlegen.

Tiere, Hund, Tierschutz, Vertrag, schutzvertrag
Trotz Schutzvertrag Hund an dritte verkaufen!

Hallöchen,

 

es liegt folgendes Problem vor (bitte erst alles durchlesen dann antworten):

Wir haben vor einigen Monaten einen Hund beim ''Züchter'' gekauft.

Nun müssen wir ihn aus verschiedenen Gründen, die hier jetzt nichts zur Sache tun, ihn wieder abgeben.

Nach dem Kauf erfuhren wir allerdings das wahre Gesicht dieser Züchter!

Im Vertrag steht, dass wir ihn, wenn wir ihn aus welchen Gründen auch immer, der Züchterin (Gegen kleien Gebür) wieder zurückgeben müssen. Oder zusammen suchen, aber das hat diese Züchterin noch nie getan. Sie nahm ihre Welpen imerm zuürck. Ihre ach so sehr geliebten welpen -.-

Unser Problem ist, dass wir ihn unter keinen Umständen AN DIESE VERANTWORTUNGSLOSEN PERSONEN ZUÜRCKGEBEN WOLLEN ! Schutzvertrag hin oder her. DAs will ich usnerem Schatz nicht antun.

Sicher wissen die meisten, das es genug Züchetr gibt, die nur ans Geld denken. So wie diese Personen auch! Sie haben mindestens 27 (!!!) ausgewachsene AUSTRALIAN SHEPDERDS (!!!) im Haus! Ein Wurf nach dem anderen oder sogar mehrer aufeinmal. NIEMAND kennt die Väter der Welpen (stehen zu seeehr vielen Abnehmer in Kontakt). Nur die, die Welpen mit Papiere übernehmen, bekommen auch mal die Mutter zu sehen. Diese Personen haben aber bis Heute noch nie diese Papiere erhalten. Die Welpen wachsen in dunklen Räumen ohne Tageslicht auf (Abnehmer sehen diese Räume nie!)

!!! Text folgt unten !!!

Hund, Züchter, schutzvertrag

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