Kriminalpolizei - Gehalt?

Hallo liebe Leser!

Momentan befinde ich mich in der Berufsorientierung und habe größeres Interesse an der Kriminalpolizei und dem dazugehörenden Studium (geh. Dienst, Kriminalkommissar). Mein Abitur werde ich vermutlich mit einem Schnitt von 1,3 - 1,7 abschließen.

Auch habe ich mich ausgiebig über die Besoldung eines Beamten im g.D erkundigt und habe das Grundprinzip an sich verstanden. (Beginnend A9 und dann im 2-4 Jahres Rythmus Aufstieg in der ErfahrungsStufe.)

Jedoch würde mich interessieren, inwiefern man auch wirklich Aufstiegschancen in den einzelnen Berufsgruppen hat (Kommissar -> Oberkommissar) und ab wann man, bei guten Leistungen, IM SCHNITT mit dieser Beförderung rechnen kann?

Auch kenne ich mich absolut nicht mit Zulagen etc. aus, was die letzendlichen Gehaltsvorstellungen natürlich verfälscht.

Um meine Vorstellungen von einem späteren Gehalt kurz darzustellen. Nach Abzügen würde ich vor dem Erreichen der 30 Jahre Marke gerne ein Gehalt von c,a ~3k Netto erreichen. Diesen Anspruch habe ich angesichts meines gewünschten Lebensstils einfach an mich selber. Und dennoch, bevor sich genau darüber aufgeregt wird, ich würde den Job NIEMALS wegen des Geldes machen oder nicht machen. Ich versuche nur ein Bild meines späteren Lebens zu haben, angesichts meiner zukünftigen finanziellen Lage.

Wenn ihr genau diese Frage beantworten könntet, lasst doch sehr gerne eine Antwort da! :) Mir würde das enorm helfen!

LG

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Polizeidienstuntauglich trotz vorheriger Tauglichkeit "unzureichendes Sehvermögen bds. ohne Korrektur"?

Hallo,

ich wurde bei der Polizei nach 10 Monaten Auswahlverfahren am letzten Tag bei der polizeiärztlichen Untersuchung aufgrund von fehlendem Sehvermögen ohne Korrektur als polizeidienstuntauglich eingestuft.

"unzureichendes Sehvermögen bds. ohne Korrektur"

Ich musste schon im Februar einen augenärztlichen Befundbericht einreichen. Die Sehstärke ohne Brille betrug dort 30 %. (Man brauch min. 30 % wenn man über 20 ist) ich konnte also im Auswahlverfahren weiter machen. Ich habe auch alles sehr gut bestanden mit einem ROW über 100. Hätte also sofort eine Zusage gehabt.

Bei der polizeiärztlichen Untersuchung, nachdem alles bestanden war, kam dann noch der Sehtest, bei dem meine Sehstärke unter 25 % lag, weswegen ich nun ausgeschieden bin.

Ich habe nun 30 Tage Zeit, mich schriftlich dazu zu äußern.

Jetzt zu meiner Frage:

Wenn ich beim Augenarzt jetzt wieder die 30 % erreiche, was sehr gut sein kann, da bei mir aufgrund meines Studiums und viel PC Arbeit die Sehstärke manchmal variiert je nachdem wie viel ich am PC sitze, müssen sie mich dann wieder als polizeidiensttauglich einstufen? Wenn nicht, kann ich dann klagen? Lohnt es sich zu klagen, wenn ich wirklich die 30 % erreiche? Bekomme ich eine neue Einladung zum Sehtest, wenn ich jetzt wieder die 30 % erreiche beim Augenarzt?

Irgendjemand Erfahrungen mit so einer Situation?

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Online-Anzeige bei der Polizei NRW erstattet. Wie lange dauert eine Rückmeldung?

Guten Abend zusammen,

zur Vorgeschichte: Ich wurde Mitte Februar Opfer eines Onlinebetrügers, der sich offensichtlich per Phishing Zugang zu einigen meiner Accounts verschafft hat. Ich konnte damals schlimmeres verhindern und bin "nur" um 1600 Payback-Punkte gekommen, die der Betrüger gegen einen real-Gutschein im Wert von 16 Euro eingelöst hat. Hatte bereits damals eine Frage dazu gestellt, hier der Link dazu:

https://www.gutefrage.net/frage/e-mail-wird-durch-fremde-person-auf-diversen-plattformen-amazon-payback-verwendet-was-kannsoll-ich-tun

Meine jetzige Angelegenheit: Ich hatte damals noch real kontaktiert um herauszufinden, ob ein entsprechender Gutschein in irgendeiner Filiale abgeholt und eingelöst wurde. Tatsächlich bekam ich, wenn auch nach einer gewissen Zeitspanne, eine Antwort. Darin wurde bestätigt, dass ein Gutschein für diese Payback-Kundennummer in einer real-Filiale in Bochum eingelöst wurde und auch der entsprechende Kassenbon mit Datum, Uhrzeit und Einkäufen wurde als Kopie der E-Mail angehängt.

Da sich der Diebstahl in Bochum und somit in NRW abspielte, habe ich die recht praktische Gelegenheit genutzt, eine Online-Anzeige bei der Polizei NRW zu erstatten (ich selbst lebe in Bayern). Ich habe alles vollständig und formgerecht ausgefüllt und angegeben. Auch den Sachverhalt habe ich recht ausführlich und nach bestem Wissen geschildert. Nach Übermittlung der Anzeige bekam ich auch eine automatische E-Mail von der Polizei NRW, dass meine Online-Anzeige eingegangen sei und ich demnächst telefonisch kontaktiert werde. Das sind jetzt allerdings nunmehr fast drei Wochen, weshalb sich für mich folgende Fragen stellen:

1.) Ist es üblich, dass eine Rückmeldung der Polizei NRW bei Online-Anzeigen länger dauert?

2.) Sollte ich nun doch zur Polizei vor Ort (also in Bayern) gehen und dort eine Anzeige erstatten, weil die Polizei NRW vielleicht gar nicht zuständig ist (obwohl sich der Diebstahl dort ereignete)?

3.) Würde mich die Polizei NRW für den Fall, dass sie gar nicht zuständig ist, auch kontaktieren und aufklären?

Für hilfreiche Antworten und ggf. eigene Erfahrungen mit Online-Anzeigen wäre ich sehr dankbar!

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