Grenzbebauung/Aufstockung möglich?

Hallo zusammen 

Wir planen die Übernahme meines Elternhauses sofern die Möglichkeit besteht den vorhandenen 70 qm grossen Flachdachbungalows um ein Stockwerk zu erhöhen. (NRW)

Problem ist das es sich hier um eine Grenzbebauung handelt(Haupthaus meiner Eltern ist ein Reicheneckhaus) 

Der Bungalow wurde in den 1984 von den Vorbesitzern unseres Hauses erbaut. 

Es gibt zu dem Bauvorhaben keine Baulasteintragung sondern nur eine schriftliche Genehmigung der ehemaligen Eigentümer des Mittelhauses das sie dem Bau zustimmen sofern keine Baulast in ihr Grundstück eingetragen wird. 

Das Ganze wurde damals von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt und allein mit der Zustimmung der Nachbarn erbaut. 

Ich habe mich heute bei der zuständigen Behörde telefonisch erkundigt ob unser Vorhaben grundsätzlich möglich ist. 

Die Dame meinte da es keine Eintragung im Baulastverzeichnis über den Bau des Bungalow gibt, wäre es ein Problem und könnte jetzt auch rechtliche Folgen für meine Eltern haben. Ist das so? Wenn das so Problematisch ist warum erteilt dann eine Behörde eine Baugenehmigung ohne das die Baulast eingetragen wird. Oder waren die Gesetze in den 80ern anders? Wir haben einen Antrag auf Befreiung und halt diese Zustimmung der ehemaligen Eigentümer in den Unterlagen. Alles von den ehemaligen Eigentümern. 

Meine Eltern haben das ja so in den 90ern gekauft. 

Meine grundsätzliche Frage ist aber wäre auch die Bebauung des Bungalow möglich wenn die neuen Eigentümer des Mittelhaus dem nicht zustimmen? Also eine Baulast verweigern? 

Deren Haus und der Bungalow haben einen Abstand von 6 m. 

Vielen Dank im Voraus 

Recht, Immobilien, Baugenehmigung, grenzbebauung, Grundstück
Verkauf Nachbarhaus mit Grenzbebauung - Haben Fenster Bestandsschutz?

Hallo und guten Tag, ich habe mich quer durchs Netz gegraben, aber diese Frage nirgends beantwortet bekommen. Die Nachbarimmobilie zu unserem Ferienhaus in Bayern soll verkauft werden. Bislang lebte dort ein sehr nettes, altes Ehepaar, mit dem wir uns blendend verstanden und die über viele Jahre auch auf unser Haus aufgepasst haben, das wir ja nur selten nutzen. Deren Tochter will die Immobilie nun verkaufen - nicht an einen anderen Nachbarn, der es abreißen wollte (zu unserer Freude), sondern an jemanden, der darin leben möchte (wohlgemerkt, eine uralte, fast abrissreife Immobilie). Da wir in unserem bisschen Ferienzeit, das wir dort verbringen, sehr skeptisch sind, was Nachbarn angeht, die mit zwei Fenstern direkt an unserem Garten sind (zwei der Hausseiten verlaufen exakt an der Grundstücksgrenze), würde ich gern wisssen:

Kann ich bei einem Verkauf der Immobilie darauf bestehen, dass die Fenster an unserer Grenze entfernt werden? Nach bayerischem Recht müssen die zB mind. 1,80m über unserem Boden sein, was nicht der Fall ist (1,60 und 1,70). Es gibt keine Grundbucheintragung diesbezüglich, so viel weiß ich. Also keine Dienstbarkeit, auf die sich die Erwerber stützen könnten. Oder kann ich wahlweise zumindest darauf bestehen, dass die ausgetauscht und auf 1,80 Höhe gebracht werden (plus vermutlich teuer werden, da sie vermutlich bestimmte Brandschutzbedingungen mitbringen sollten?). Und falls ja: Wem teile ich das wann und wie mit? Oder, was schlimm wäre: Gilt hier Bestandsrecht, das auch fortdauert, wenn sich der Eigentümer ändert? Dann wären wir ja die Gekniffenen. Vielen Dank vorab!!!

Andy

Fenster, grenzbebauung, Verkauf, Bestandsschutz, Eigentümerwechsel

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