Meinung des Tages: Sollten Autofahrer Ü-70 zu regelmäßigen Fahrtauglichkeitsprüfungen?

Die EU-Kommission plant, Personen ab 70 in Zukunft regelmäßig auf ihre Fahrtauglichkeit hin überprüfen zu lassen. ADAC und Verkehrsminister Wissing allerdings sehen hierfür keine Notwendigkeit...

 

Die aktuelle Lage:

Im vergangenen Jahr starben in EU-Ländern insgesamt 20.600 Menschen im Straßenverkehr. Die Europäische Union möchte auf diese immens hohe Zahl reagieren und plant, die Verkehrssicherheit mithilfe einer Führerscheinreform drastisch zu verbessern. Dadurch, dass der Alltag der Autofahrer - insbesondere in den Städten - durch Staus, Umleitungen, Baustellen, aber auch andere Verkehrsteilnehmer immer anspruchsvoller wird, blickt die EU-Kommission dabei auch auf ältere Autofahrer.

 

Die Pläne der EU-Kommission:

In Deutschland gibt es bei der Pkw- und Motorrad-Fahrerlaubnis kein Verfallsdatum; wer den Führerschein einmal bestanden hat, ist ein Leben lang fahrberechtigt. Nur in begründeten Fällen können Überprüfungen der Fahrtauglichkeit angeordnet werden. Das Alter alleine hingegen ist bislang kein ausschlaggebender Grund. Was in einigen EU-Ländern bereits Praxis ist, könnte in Zukunft auch in Deutschland sowie den verbleibenden EU-Ländern gelten: Nach einem Entwurf der Richtlinien sollen die Mitgliedstaaten Führerscheine von Menschen über 70 auf maximal fünf Jahre befristen. Die Begrenzung von fünf Jahren könnte u.a. dazu dienen, regelmäßige Verkehrstauglichkeitsprüfungen in Form einer Selbsteinschätzung zur Fahrtauglichkeit oder ärztliche Untersuchungen verpflichtend zu machen. Die Pläne der EU-Kommission stoßen hierzulande allerdings weitgehend auf Ablehnung...

 

Gegenwind von ADAC sowie dem Verkehrsminister

Obgleich es mit zunehmendem Alter zu Leistungseinbußen kommen kann, ist das Unfallrisiko älterer Autofahrer nicht signifikant höher. Da sich vor allem ältere Verkehrsteilnehmer häufig durch einen situationsangepassten und vorausschauenden Fahrstil auszeichnen, hinterfragt der ADAC die Verhältnismäßigkeit pauschaler altersbezogener Eignungsverfahren. Ähnlich sieht es auch Verkehrsminister Volker Wissing von der FDP: Dieser stellt sich nicht nur vehement gegen mögliche Gesundheitschecks, sondern verweist zudem auf den Verlust von Selbstständigkeit, da ältere Menschen vor allem in ländlichen Regionen auf das Auto angewiesen sind, um Arztbesuche oder Einkäufe tätigen zu können. 

Wissing zufolge sei es unrealistisch, ältere Menschen zur möglichen Eignung eine Distanz von mehreren hundert Kilometern fahren zu lassen, wenn diese weitgehend nur kurze Strecken mit dem Auto zurücklegen. Der Verkehrsminister appelliert viel mehr an das familiäre Umfeld, um ältere Menschen hinsichtlich ihrer Fahrtauglichkeit einzuschätzen und für etwaige Tests / Untersuchungen zu sensibilisieren.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von den möglichen Plänen der EU-Kommission? Sollte Menschen ab 70 pauschal regelmäßig auf ihre Fahrtauglichkeit geprüft werden? Was spricht dafür, was dagegen? Welche anderen Maßnahmen schlagt ihr vor, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/fuehrerschein-wissing-100.html

https://www.adac.de/news/rentner-fahrtauglichkeit-fuehrerschein/

https://www.spiegel.de/politik/europaeische-union-verkehrsminister-wissing-lehnt-zwangsuntersuchungen-ab-a-f34284bb-61ef-4900-9533-bc944d575236

Ältere Menschen sollten häufiger geprüft werden, da... 67%
Ältere Fahrer sollten nicht häufiger als geprüft werden, weil... 19%
Andere Meinung und zwar... 14%
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Berufsschulpflicht aufheben?

Hallo alle zusammen,

Ich bin seit September auf einem beruflichen Gymnasium und habe aber leider starke Panikattacken entwickelt, die es mir nicht möglich machen in die Schule zu gehen.

Ich habe einen sehr guten Realschulabschluss, es ist also nicht so schlimm wenn ich mein Abitur nun nicht machen kann, beziehungsweise, es wäre nicht so als wäre ich dann beruflich gesehen total aufgeschmissen.

Allerdings werde ich erst im Dezember 18 Jahre alt, war also zu Beginn des Schuljahres noch 17 und unterliege somit noch der Berufsschulpflicht. (Ich wohne in Baden Württemberg falls das was zur Sache tut)

Mittlerweile bin ich mir allerdings sicher, dass es das beste für mich ist, die Schule abzubrechen, da ich es einfach psychisch nicht hinbekomme und es auch nicht so aussieht als würden die Panikattacken und nächster Zeit weggehen.

Meine Frage ist jetzt nur, wie das denn mit der Berufsschulpflicht ist, wie komme ich da raus?

Ich habe schon mit der Schule drüber gesprochen, und die meinten wenn eine Therapeutin mir da irgendwas ausstellt, kann man die Schulpflicht wohl ruhen lassen und im Sommer wäre ich ja dann 18 also nicht mehr schulpflichtig für das neue Schuljahr.

Weiß da irgendjemand wie genau das abläuft? Kann mein Arzt sowas auch ausstellen und generell weiß jemand da einfach über alle Optionen Bescheid?

ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen und bitte keine Weisheiten dazu geben, dass ich doch nicht die Schule abbrechen sollte etc., ich würde es nicht machen wenn es eine andere Möglichkeit geben würde!

Liebe Grüße

Schule, Gesetz, Gesetzeslage, Schulpflicht, berufsschulpflicht, schule abbrechen
Frage als Pflegestelle?

Wir haben einen Hund in Pflege genommen da er nach ein paar Tagen sein Zuhause wieder verlassen musste. Laut Vertrag wurde die Schutzgebühr der Familie auch nicht zurück gegeben. Wir haben uns entschieden das er sich super in unserem Rudel eingelebt hat und würden ihn gerne behalten auch wenn er ein Angst Hund ist und mich auch schon gebissen hat am Anfang und auch im Haus makiert hat. Ist halt vorgeschädigt ist. Ich hatte den Verein dann gefragt ob ich da auch noch mal die Gebühr bezahlen müsste. Darauf keine Antwort, wie bei vielen anderen Fragen auch nicht. Genauso wurde es abgeblockt als ich meinte das er zum Tierarzt müsste nachdem seine Antibiotika zu Ende waren und er Durchfall bekam und sich übergeben hatte. Einzige Frage ob sich bei uns was verändert hätte. Jetzt habe ich gesehen das er wieder online auf suche ist und wird dort als absolut toller Familienhund angeboten der Männer liebt und Frauen und Kinder auch toll findet. Der einzige den er liebt ist mein Mann und ich darf ihn jetzt auch anfassen. Ansonsten bei anderen kriegt er Panik.
Mir wird jetzt vorgeworfen ich will ihn nicht bezahlen und wir haben drei Monate vorher schon einen von dem Verein adoptiert. Klar können wir uns so eine Summe nicht noch mal leisten aber es geht auch um fad Wohlergehen des Hundes. Die wollen den lieber noch mal vermitteln obwohl sie wissen wie schlimm es für den Hund sein wird weil er wie gesagt fixiert ist auf meinen Mann. Ich wäre es ohne Niveau und sie hätten so viel zu tun als auf alles zu antworten. Habe mich mit anderen unterhalten die auch Hunde von denen adoptiert haben und sie schilderten mir das gleiche bei fragen wenn es Probleme gab oder so. Aber jetzt gebt es um einen Pflegehund der hier so langsam ankommt und sich zu Hause fühlt und den sie lieber vermitteln um doppelt zu kassieren( mir wäre gnädiger Weise die Transportkosten erlassen worden) als das sie sagen ok dann sparen sie sich bei ihm die Kosten von Versicherung etc (denn das Futtern und alle anderen kosten die bei uns zuhause anfallen zahlen eh wir ) und er kann dann bleiben. Jetzt kommt von denen auf einmal überhaupt nichts mehr als ob sie davon ausgehen das der Hund bis zur Vermittlung bei uns bleibt damit sie sich nicht darum kümmern müssen und dabei sparen.

kurz und knapp …was sollen wir tun. Es geht doch um das Wohl des Hundes. Ein Bekannter( Vorstand eines anderen kleinen Vereins) meinte sogar das es Betrug wäre und wir den Hund sofort abholen lassen sollten auch wenn es weh tut und es dem Hund auch schadet. Eine Freundin wollte sogar eine Spendenaktion starten für die Gebühr aber erstens ist das peinlich und zweitens kommen die mit sowas vielleicht öfter durch.

weis jemand einen Rat wie ich bzw wir das weiter Händeln sollen?.

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Meinung des Tages: Der neue Tatendrang des Kanzlers - wie bewertet Ihr die jüngsten Maßnahmen im Thema Migrationspolitik?

Nicht zuletzt angesichts der jüngsten Wahlerfolge der AfD steht die Bundesregierung beim Thema Migration unter Zugzwang. Nun gab es ein geheimes Treffen zwischen Scholz, Lindner und Habeck, in welchem über Verschärfungen, aber auch Erleichterungen für Schutzsuchende gesprochen wurde…

Wiederbelebung des „Deutschlandpakts“

Insbesondere in den letzten Wochen ist es relativ ruhig um den „Deutschlandpakt“ geworden. Die Länder haben vor allem Fortschritte in der Asylpolitik zur Bedingung des von Kanzler Scholz geforderten Pakts gemacht. Nun scheint etwas Bewegung in die Sache zu kommen: Der Kanzler hat die Länder sowie den CDU-Chef Friedrich Merz, Boris Rhein (CDU) und Stephan Weil (SPD) zum Spitzengespräch eingeladen. Im für Freitagabend geplanten Gespräch soll es primär um die Migrationspolitik des Landes gehen. Merz habe die Einladung mit Vermerk darauf, dass in der Migrations- und Asylpolitik dringender Handlungsbedarf bestehe, dankend angenommen.

 

Die neue Entschlossenheit des Kanzlers

Auch in einem ARD-Interview zeigte sich Kanzler Scholz, dem in den letzten Monaten Führungsschwäche vorgeworfen wurde, überraschend entschlossen. Hier erwähnte er, dass „die Zahlen derjenigen, die heute als Flüchtlinge kommen, zu hoch“ seien. Scholz verwies darüber hinaus auf EU-Pläne, mithilfe derer die Migration nach Europa in Zukunft eingeschränkt werden soll. Wenngleich innerhalb der Bevölkerung häufig der Eindruck entsteht, dass Deutschland die alleinige bevorzugte Destination von Schutzsuchenden sei, bemerkte der Kanzler, dass andere westliche europäische und nicht-europäischen Staaten vor ähnlichen Aufgaben stünden. Mit Blick auf die Erweiterung von sicheren Herkunftsstaaten zeigte sich Olaf Scholz zuversichtlich; hier wolle man zeitnah Moldau sowie Georgien auf die Liste der sicheren Herkunftsländer setzen.

Überarbeite Maßnahmen in der Migrationspolitik

Bisher war man sich seitens der Ampelkoalition nicht einig, welche Maßnahmen sich zur Begrenzung von illegaler Migration als adäquat herausstellen würden. Das im Sommer von Innenministerin Faeser vorgelegte Diskussionspapier zum Thema wurde besonders von den Grünen kritisiert. Vor wenigen Tagen allerdings trafen sich Bundeskanzler Scholz, Finanzminister Lindner und Wirtschaftsminister Habeck zu einem Geheimtreffen, um nach massiver Unzufriedenheit seitens von Bevölkerung, Städten und Kommunen sowie hinsichtlich der Wahlerfolge der AfD wieder Bewegung in das Thema Migrationspolitik zu bringen.

Ein neuer Gesetzesentwurf, der sich teilweise an den von Faeser vorgeschlagenen Maßnahmen orientiert, sieht insgesamt zwölf Gesetzesverschärfungen vor, die Abschiebungen erleichtern sollen. Der Ausreisegewahrsam, auf Grundlage dessen Ausreisepflichtige zehn Tage festgehalten werden konnten, soll nun auf 28 mögliche Tage erweitert werden. Ein neu geschaffener Ausweisungstatbestand „Organisierte Kriminalität“ soll insbesondere die Ausweisung vor Schleusern sowie deren Helfern erleichtern.

Ferner sollen Behörden bei der Suche nach Ausreisepflichtigen mit weiteren Kompetenzen ausgestattet werden: Durften bislang nur Wohnräume durchsucht werden, will die Bundesregierung Ermittlern künftig ermöglichen, andere Zimmer und Wohnungen in Unterkünften betreten und Schließfächer oder Handys zum Zweck der Identitätsfeststellung durchsuchen zu dürfen. Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, sollen zudem weniger Geld erhalten, da das Leben in einer Unterkunft weniger Ausgaben impliziere.

Neben Verschärfungen möchte man Geflüchteten mit Aufenthaltsstatus einige Erleichterungen bieten: So sollen sie grundsätzlich früher arbeiten dürfen und somit in den Arbeitsmarkt als auch die Gesellschaft integriert werden. Ausgeschlossen sind allerdings Menschen aus sicheren Herkunftsländern oder Personen, die ihre Identität verschleiern.

Zur vielfach geforderten Umstellung von Geld- auf Sachleistungen hingegen ist im aktuellen Gesetzentwurf nichts zu lesen. Hierbei ist jedoch zu erwähnen, dass dafür die Länder zuständig wären. Auch zur Ausweitung der sicheren Herkunftsländer auf einige Staaten Nordafrikas ist – da sich die Grünen mit Blick auf die Menschenrechtslage in den entsprechenden Ländern dagegen stemmen – ebenfalls nichts zu lesen.

Noch vor der Ministerpräsidentenkonferenz im November soll das Asylpaket im Kabinett verabschiedet werden. Danach muss noch der Bundestag zustimmen.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr den neuen Tatendrang des Kanzlers in puncto Migrationspolitik? Was denkt Ihr über die geplanten Gesetzesänderungen? Welche weiteren Maßnahmen / Regeln würdet Ihr Euch wünschen? Inwieweit könnte der AfD, sofern konsequent gehandelt wird, der politische Wind aus den Segeln genommen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/migration-asylpaket-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/scholz-tagesthemen-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/deutschlandpakt-spd-union-100.html

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Kann man KFZ zurückgeben, wenn der Verkäufer Mängel verschwiegen hat?

Hallo, ich habe mir für fast 4000 Euro ein etwas älteres Auto gekauft.

Ich kenne mich nicht wirklich gut mit Autos aus und konnte deshalb nicht alle Mängel erkennen.

Aber als ich es einigen Bekannten und KFZ-Mechatronikern gezeigt habe, haben diese sehr schwerwiegende schlimme Mängel am Auto festgestellt, wie dass die Karosserie etwas verformt ist, die Kotflügel neu gemacht wurden, dass viel Öl ins Kühlwasser eindringt, dass der Motor vom Auto unruhig läuft und dass der Motor sehr stinkt. Bei der KFZ-Werkstatt haben sie auch gesagt, dass der Verkäufer mich verarscht hat und einen erheblichen Mangel absichtlich verschwiegen hat, auch bei Privatgeschäften.

Ich habe die Mängel am Auto nicht gesehen, ich dachte am Auto wäre alles in Ordnung, weshalb ich es zu einem weit höheren Preis ins Internet stellte und auch schrieb, dass es ein gutes Auto wäre, aber als ich auf die Mängel aufmerksam gemacht wurde, löschte ich es wieder.

Ich habe den Verkäufer höflich drauf angewiesen, dass er das Fahrzeug zurücknehmen und mir das Geld zurückgeben soll, da er auch geschrieben hat, dass es ein unbeschädigtes und fahrtaugliches Auto wäre. Er sagt, dass er es nicht müsse, weil er im Kaufvertrag geschrieben hat, ohne Gewährleistung und Sachmängelhaftung.

Aber laut Gesetz muss der Verkäufer dafür haften, weil er solche schwerwiegenden Mängel verschwiegen hat. Es ist erst eine Woche vergangen, ich bin nicht viel gefahren oder so.

Der Verkäufer wusste genau, dass dieses Auto diese Mängel aufweist, dass Öl in das Kühlwasser gelangt, deshalb hatte er das Auto vorher abgemeldet und alle Flüssigkeiten gewechselt.

Die Reparatur dieser Mängel ist sehr teuer und ich habe nur wenig Geld.

Was kann und soll ich jetzt machen?

Danke für eure Hilfe.

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Auto waschen auf unbefestigtem Grund verboten?

Guten Abend liebe GF-Community.

Gerade eben als ich auf Instagram unterwegs war sah ich einen neuen Beitrag von @JuraFakten. Um diesen Beitrag handelt es sich letztendlich auch.

JuraFakten schreib Folgendes:

Grundsätzlich regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes den Umgang mit Wasser. Das WHG hat die Aufgabe, den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Wasser festzulegen und die Einwirkung des Menschen auf Gewässer und das Grundwasser zu steuern.

Beim Autowaschen geht es also vordergründig um das Abwasser, was im Boden versickert und so ins Grundwasser gelangt. Auf einem unbefestigten Grundstück, wie Rasen, Schotterweg oder ähnlichem ist das Waschen des Autos aufgrund der Gefahr für die Umwelt verboten.

Steht das Auto auf befestigtem Grund – zum Beispiel auf einer Betoneinfahrt mit Abfluss sieht es etwas anders aus. Hier legt die Kommune bzw. die Stadt die Regeln für das Waschen eines PKWs auf einem Privatgrundstück fest. Wer also vorhat, sein Auto dort zu waschen, sollte sich vorher unbedingt nach den Vorschriften bei der jeweiligen Gemeinde bzw. der zuständigen Wasserschutzbehörde erkundigen.

Hierzu habe ich eine frage.

| Quelle:

// Grundsätzlich regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes den Umgang mit Wasser. Das WHG hat die Aufgabe, den rechtlichen Rahmen…

| Frage:

Findet ihr diese Regelung Gut/Schlecht?

| Mit freundlichen Grüßen: Robin - TechBrain. :)

Bild zum Beitrag
| Ich finde diese Regelung super. 80%
| Ich finde diese Regelung schlecht. 13%
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 7%
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Ist das eine Straftat und was kann auf mich zukommen?

Ich wende mich an euch, um eine Frage zu klären, die sich auf mein Grundstück außerhalb der Stadt bezieht. Dieses Grundstück wurde mir von meiner Oma geerbt, und es handelt sich um ein ziemlich abgelegenes Gebiet, das direkt vor einem riesigen Wald liegt. In der Nähe befindet sich auch ein riesiges Feld, das der Stadt gehört und locker 5.000 bis 6.000 Quadratmeter groß ist, wenn nicht noch größer.

In den zehn Jahren, in denen ich hier wohne, habe ich nur zwei Menschen gesehen, und das war ich selbst. Es hört sich eventuell dumm an aber Ich habe das Gebiet für mich beansprucht, indem ich Schilder mit "Zugang verboten" aufgestellt und Zäune errichtet habe. Außerdem habe ich Blumen, Apfel- und Birnbäume gepflanzt. Niemand scheint sich in dieser Gegend aufzuhalten, und ich kann sogar Tische und Stühle ohne Bedenken draußen aufstellen, ohne dass etwas gestohlen wird.

Meine Frage ist nun: Ist das, was ich tue, eine Straftat oder ist es rechtlich in Ordnung? Ich bin mir nicht sicher, wie die Gesetze in dieser Hinsicht funktionieren, und ich wollte sicherstellen, dass ich keine rechtlichen Probleme bekomme. Kennt sich jemand von euch mit solchen Fragen aus oder kann mir Ratschläge geben?

Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe und eure Meinungen zu dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

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Finanzbeamtin spioniert Steuererklärung aus?

Hallo zusammen,

ich Versuche mich so gut es geht kurz zu halten.

Eine ehemalige Nachbarin ist Beamtin auf dem Finanzamt. Sie hat bei einer anderen Nachbarin ausgeplaudert, dass sie über einzelne Gehälter einzelner Nachbarn bescheid wüsste. Dabei konnte sie bis auf hundert Euro genau das Jahresgehalt zweier Bewohnern nennen, u.a eben auch das meines Mannes ... Auch, dass ihre Arbeitskolleginnen sich vor einem Date Auskunft geben lassen würden, bzw in die Steuererklärung rein schauen, um zu sehen ob das Date auch genug verdient und gegebenenfalls das Date rechtzeitig absagen ... Diese besagte Person ist eigentlich für Grenzgänger zuständig, hat schon mal nicht die Berechtigung überhaupt in die Steuererklärungen rein zu schauen, daher gehen wir davon aus, dass sie vermutlich bei ihren Kolleginnen, die für die betreffenden Personen die Sachbearbeiter sind über die Schulter geguckt hat. Das die Person, der sie das alles erzählt hat, die Info weiter trägt, hätte sie eigentlich mit einplanen sollen... Das dass ein absolutes No Go ist, muss ich ja keinem erzählen, und ich hätte sie gerne deshalb angezeigt! Allerdings können wir es nicht beweisen und wir schätzen, dass die Kollegen sowieso untereinander zusammen halten. Daher meine Frage, was kann ich noch tun? Wir sind einfach mega wütend darüber, dass solche Personen das Datenschutzgrundgesetz missachten!

Alltägliches, Gesetzeslage, Steuerrecht

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