Darf man als privater so viel gebrauchtes verkaufen wie man will?
Wenn ich privat verkaufe z.b. auf Kleinanzeigen oder auf Ebay darf man dann gebrauchte Sachen so viel verkaufen wie man lust hat oder gibt es da gesetzliche Grenzen? Dürfte man als privater auch neue Produkte verkaufen oder ist das grundsätzlich schon wieder gewerblich?
4 Antworten
„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.
Alle Verkaufsplattformen, wie z.B. eBay, müssen ab 30 verkauften Artikeln oder Einnahmen ab 2000 Euro pro Jahr Deine Daten ans Finanzamt übermitteln.
Das heißt aber nicht, dass Du auf diese Einnahmen Steuern zahlen musst.
Du brauchst nur nachzuweisen, dass Du Privatgegenstände aus Deinem eigenen Besitz verkauft hast und keine Gewinnerzielungsabsicht betreibst, dann war's das.
Die ganzen Scheinprivaten fliegen dadurch natürlich auf, und das ist ja auch der Sinn der Sache.
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Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen
Ja. Der Verkauf von privatem Kram ist und bleibt steuerfrei, egal wieviel das wäre.
Gewerblich ist es nur dann, wenn man Sachen mit Gewinn verkauft und sie ausschließlich anschafft, um sie teuer zu verkaufen. Wenn amn altes Zeug aus dme Keller für ein paar Euro pro Stück verkauft, ist das kein gewerblicher Handel.
Es wird erst dann gewerblich, wenn du mit Gewinnerzielungsabsicht handelst.
Deinen eigenen gebrauchten Besitz kannst du gern so viel verkaufen, wie du willst. Denn niemand zahlt für gebrauchte Sachen den Neupreis oder mehr. Somit hast du ja keinen Gewinn gemacht.
Anders wäre es, wenn du jetzt Dinge für mehr Geld verkaufst, als dass du sie eingekauft hast. Das wäre dann gewerbsmäßiger Handel.
„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.
Klar kann man das behaupten. Das interessiert aber nicht. Man sieht ja, welche Sachen du für welchen Preis verkauft hast und man kann leicht rausfinden, was die Sachen früher mal wert waren.
Denkst du, das Finanzamt ist so dämlich, einfach so ungeprüft irgendwas zu glauben, nur, weil du das behauptest?
Ja. Aber das bedeutet nicht, dass man sofort als Gewerblicher gilt, wenn an diesen Wert übersteigt.