Fahrerlaubnis Entzug in der Probezeit?

Hallo, mein Führerschein wurde Anfang März entzogen da ich 3 A Verstöße innerhalb meiner Probezeit gesammelt hatte.

  1. Außerorts 30 km/h zu schnell 1 Jahr
  2. Außerorts 45 km/h zu schnell 2 Jahr
  3. Außerorts 24 km/h zu schnell 3 Jahr

(Alles nach Toleranzabzug)

Aufbauseminar wurde gemacht, Empfehlung zur Psychologischen Untersuchung hatte ich bekommen aber nicht gemacht. (Ist ja kein muss)

Mit Ende des 3ten Jahres der Probezeit ist dann der Brief gekommen wo drin stand das sie mir die Fahrerlaubnis entziehen wollen.

Anfang März habe ich den FS abgegeben und mir wurde gesagt ich habe 3 Monate Speerfrist und soll mein Führungszeugnis beantragen, Erste Hilfe Kurs sowie Sehtest und Lichtbild machen.

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Muss ich eine MPU auch machen?

habe jetzt viel gegoogelt und gelesen die einen sagen ja die anderen nein daher dachte ich, ich Schilder mal meine Lage genau dann könne man es ja spezifischer einschätzen.

Ich habe KEINE anderen Fahrauffälligkeiten oder gar Straftaten begangen (auch außerhalb des Straßenverkehrs).

Was passiert wenn ich meinen Führerschein wieder habe zwecks Probezeit und Verstöße?

Meine Probezeit hatte am 10.05.2025 geendet

Danke für all eure antworten und die damit verbundene Zeit.

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Erst Auto oder Motorrad(A2) Schein?

Hallo ich würde gerne Wissen was ihr an meiner Stelle machen würdet, ob erst Auto dann Motorrad oder erst Motorrad dann Auto Schein.

Zu mir ich bin seit paar Monaten 19, habe bis jetzt den Schein bzw beide etwas vor mich hingeschoben und wollte erstmal etwas geld sparen.

Ich bin schon bei meinem Vater Sozius mit dem Motorrad mit gefahren und ich liebe Motorrad(mit)fahren, deshalb würde ich gerne mit dem Motorrad Schein als erstes beginnen.

Die Fahrschule zu der ich gerne gehen würde, weil meine Freunde auch bei der waren und meinten die ist gut, wollen aber wenn ich Auto und Motorrad in Kombination mache, das ich als erstes Auto mache bzw mit Auto anfangen muss.

Ich bin zurzeit im 2. Lehrjahr als Fachinformatiker und wohne im gleichen Ort wie die Firma bei der ich arbeite, und wohne zurzeit bei meinen Eltern und die nächsten 2-3 Jahre wahrscheinlich auch)

Ich kenne schon die Vorteile von Auto zu Motorrad z.B. überm Winter oder man ist nicht so bzw garnicht Wetterabhängig usw.

Dennoch würde mir Motorrad fahren mehr Spaß machen, und es ist minimal günstiger als ein Auto + da ich den Schein etwas vor mir hin geschoben habe muss ich ja noch nach A2 2 Jahre warten bis ich A machen kann was sich auch rauszögert um mehrere Monate, wenn ich mit Auto anfangen sollte.

Was ich noch sagen wollte ist wenn ich beide Scheine am Ende habe was ich hoffe, das ich dann nur entweder Auto oder nur Motorrad als Fahrzeug kaufen möchte und nicht beides wegen Kosten usw.

Das Motorrad würde ich nutzen um unter der Woche und an Wochenenden mich mit Freunden zu treffen welche in der Stadt wohnen, klar kann man das auch mit dem Auto aber wie gesagt Motorrad wird mir wahrscheinlich mehr Spaß machen zu fahren und habe da auch mehr Lust drauf.

Zum anderen habe ich viele Arbeitskollege n welche auch Motorrad fahren und das gibt mir immer mehr Lust auf ein Motorrad.

Schreibt mal gerne eure Meinungen/Vorschläge/Ratschläge rein, danke :).

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Kann Fahrschule erneut Grundgebühr verlangen?

Guten Tag,

ich bin zur Zeit bei der gefühlt teuersten Fahrschule Deutschlands, der 123-Fahrschule. Dort mache ich den A2 Führerschein. Angefangen habe ich Mai ´23 und war Mitte Oktober mit der Theorie und allen Fahrstunden bis auf die Nachtfahrt durch. Diese wollte ich erst machen wenn ein Prüftermin fest steht, quasi als Übungsstunde.

So nun konnte man ja über den Winter nicht fahren und seit Anfang März warte ich nun wieder. Bei nachfragen wird nur gesagt der TÜV lässt auf sich warten.

So nun zu meiner Frage. In der AGB der Fahrschule steht:

"6.2 Mit Abschluss des Ausbildungsvertrags wird der Grundbetrag zur Zahlung fällig. Beendet der Fahrschüler seine Ausbildung nicht innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Abschluss des Ausbildungsvertrags, so ist 123fahrschule berechtigt, aufgrund des erhöhten Aufwandes vom Fahrschüler eine jährliche Verwaltungspauschale in Höhe von 50 % des zu dem Zeitpunkt gültigen Grundbetrag zu verlangen"

Erstmal ist es mir überhaupt nicht möglich innerhalb eines Jahres fertig zu werden da Termine für Fahrstunden geschweige denn eines Prüftermins schwer zu bekommen waren und teilweise auch abgesagt wurden, wofür ich dann auch eine Gebühr von 5€ zahlen musste. Und außerdem sollen mir der volle Grundbetrag berechnet werden und nicht nur 50% wie festgelegt. Ist es rechtens dass die Fahrschule mir erneut 400€ berechnen will? Ich sehe nicht wo dies gerechtfertigt wäre da sie keinerlei Leistung mehr erbringen muss für die ich nicht sowieso schon zahlen muss.

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