Hallo, ich will man wieder typisch Klischees über Deutsche bedienen.
Ich habe ursprünglich eine Sparpreis-Fahrt (also Zugbindung) mit der DB gebucht, die um 17:10 hätte ankommen sollen - Fahrtzeit knapp 7 Stunden. Dann hatte die Bahn eine Fahrplanänderung und es wurde geändert in 18:12 - also knapp 8 Stunden (reell angekommen ist dieser Zug dann 18:20). Dadurch wurde die Zugbindung aufgehoben - stand auch offiziell schon Tage vorher so in der App. Es gab allerdings eine Verbindung die fuhr wieder nur 7 Stunden, kam regulär aber 18:32 an.
Da Zugbindung aufgehoben war und er im Endeffekt nur 20 Minuten später ankommen sollte, dafür aber eine Stunde weniger Fahrtzeit - hatte ich mich für den zweiten Zug entschieden und mich da dann einfach reingesetzt...
Wie es allerdings typisch für die Deutsche Bahn ist ... im Endeffekt war ich dann aber doch erst 19:15 da ....
Ich bin also zur ursprünglich gebuchten Fahrt 125 Minuten später ankommen. 70 Minuten davon ist 100% der deutschen Bahn anzulasten. 20 Minuten komplett mir - weil, ich hätte ja den anderen nehmen können. Die restlichen 35 Minuten so teils, teils, denn die Bahn hatte diese Verspätung, es war zuvor nicht absehbar, aber ich hätte ja nicht in dem Zug sein müssen, nur dürfen ...
Das ganze nervt mich schon wieder - darum will ich aus Prinzip meine 25% Erstattung haben ... (und der Schalter hatte zu, den konnte ich heute nicht mehr fragen).
So, sorry, jetzt meine eigentliche Frage: Welche Zeit gebe ich als Ankunftszeit bei dem Fahrgastrechteformular der Bahn an? Wenn ich 19:15 angebe, komme ich über 120 Minuten, was 50% bedeuten würde, aber unrecht wäre, weil die ja nix für die 20 Minuten könneb, die ich mir ausgesucht habe zu spät zu kommen. Wenn ich 18:20 vom ursprünglichen Zug angebe, gebe ich einen Zug an, mit dem ich nicht gefahren bin, wäre aber bei den 25%, die mir meiner Ansicht nach zustehen...