Wiedereinsteller nach Disziplinarverfahren Bundeswehr?

Hallo,

2022 habe ich bei der Bundeswehr ein Disziplinarverfahren bekommen wegen Befehlsverweigerung. Mein damaliger Kompaniechef riet mir da ich noch ziemlich jung bin (zu dem Zeitpunkt 19) eine Berufsausbildung zu machen und danach wieder kommen soll. Deswegen hat er auf den §55/5 verzichtet und mir angeboten selbst die Bundeswehr zu verlassen sonst droht mir der 55/5 und somit währe die Bundeswehr Geschichte. es war der 28.07.2022 und ich habe noch zivil eine Ausbildung zum Fachlageristen zum 01.08 gefunden.

Jetzt bin ich fast bei meiner Abschlussprüfung angelangt und habe mich vor 2 Wochen beworben für die Logistiktruppe.

Heute habe ich ein Anruf direkt vom Karrierecenter Hannover bekommen und er meinte es gibt 2 Optionen.

Option 1: Er lehnt meine Bewerbung sofort ab

Option 2: Ich ziehe meine Bewerbung zurück

Dann sagte er noch das mein Disziplinarverfahren erstmal getilgt werden muss usw.

Dann hab ich ihm halt erklärt was mein Kompaniechef mir damals gesagt hat und das ich jetzt in einer Ausbildung bin und genug hatte nachzudenken, reifer geworden etc.

Dann hat sich seine Stimmlage komplett geändert, meinte ja ach das wusste ich nicht dies das und er schickt meine Bewerbung nochmal zu 6 anderen Augen die mein Fall nochmal durchchecken sollen. Er verspricht mir aber nichts. Und er sagte noch das er sich bei Empfehlungen holt, von wem weiß ich nicht .

Meine Frage an euch ist was ihr denkt wie hoch meine Chancen stehen das die mich annehmen und ein Auge zudrücken oder bzw zum Vorstellungsgespräch einladen oder mich direkt ablehnen nach Prüfung.

Mit freundlichen Grüßen

Bundeswehr, Militär, Disziplinarverfahren, Wiedereinstellung
Vorwurf Unfallflucht Parkrempler Beamter auf Probe?

Hallo,

Mir ist leider etwas sehr doofes passiert. Beim parken auf einem Supermarktparkplatz ist mein Auto nach dem Abstellen gegen ein davor parkendes gerollt (Nummernschild an Nummernschild). Aufgenommen mit einer dashcam wie ich es im Nachhinein sehen konnte.

Die Unfallgegnerin soll mich beim Kaufhaus ausrufen lassen haben. Jedoch habe ich das nicht mitbekommen. Als ich zu meinem Auto kam bemerkte ich wie nah die Autos standen dachte mir aber nichts dabei und bin nach Hause gefahren.

2. Tage später klingelte die Polizei bei mir ich war sehr verdutzt. Der beamte fragte mich nach dem Vorfall und zeigte mir Fotos und meinte es wird ermittelt wegen fahrerflucht. Ich sagte ihm das ich bemerkt hätte das die Autos nah beieinander standen habe mir aber nichts dabei gedacht. Meine dashcam hat aufgenommen wie mein Auto nachdem ich ausgestiegen bin näher an das andere heran gerollt ist.

Heute war ich da und teilte mit das ich keine Aussage machen werde und es dem Rechtsanwalt übergebe. Ich habe dennoch meine handynummer dagewesen und habe dem Polizisten mitgeteilt das die Nummer an der geschädigte herausgegeben werden darf zwecks Kontaktaufnahme.

Diese hat sich auch wenig später vei mir gemeldet und meinte wir könnten den Schaden ohne meine Haftpflicht Ausgleich da der Schaden nur bei ca 100 Euro liegt. Sie will sich mit mir treffen. Am Montag habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt. Soll ich mich mit der geschädigten treffen ?

Meine größte Sorge ist allerdings das ich meine Verbeamtung verliere. Ich habe bis April 2023 Probezeit. Wie verhalte ich mich am besten ?

Unfall, Anwalt, Kfz-Versicherung, Beamte, beamtenrecht, Fahrerflucht, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz, Strafe, Disziplinarverfahren
Flieg ich von der Schule?

Hallo erstmal,

Ich bin vor ca 1 Woche beim kauf & nehmen von Drogen erwischt worden.

Mich hat ein guter Freund von mir gefragt, ob ich wohl jemanden kenne der grad zufällig gras verkauft. Ich wollte es zwar erst nicht, aber am ende hat er mich dann doch überredet.

Daraufhin habe ich eine etwas ältere freundin von mir gefragt ob sie denn gerade jemanden kennt, der grad was hätte und es auch verkaufen würde. Sie hatte mir auch schon ein paar tage davor angeboten mir was zu holen aber ich hab es verneint. Ich hatte ihr dann erklärt das ein mein Kumpel grade was kaufen will, sie meinte danach das sie einen bekannten von sich fragen kann, der eh bald etwas holen würde.

Ich habe meinem Freund dann bescheid gegeben und der hat mir dann das geld gegeben um es zu bezahlen. Letzte woche mittwoch, hatte ich ihr dann das Geld in der Schule gegeben und dieser Bekannte hätte es mir bis spätestens Freitag gegeben.
Am nächsten Tag in der Schule, wurde ich in der 2. Stunde ins Büro der Rektorin gebeten. (Ich musste auch mein ganzes Zeugs und meinem Rucksack mitnehmen)

Am Ende hat sich herausgestellt, dass irgendjemand mitbekommen hat, das ich versucht habe Gras zu kaufen und hat mich verpfiffen

Was noch dazukam, war das ich auch damit verpfiffen wurde, das ich 2-3 mal vor der Schule und 1 mal in der Schule Speed gezogen habe, vor der Schule immer mit einer Bekannten.

Nachdem ich ein Gespräch mit meiner Schulleiterin hatte, wird nun ein Disziplinarverfahren gegen mich aufgestellt + die Polizei wurde auch informiert.

Weil ich niemanden bis auf 2-3 Freunden erzählt habe, das ich selber angestiftet wurde das Gras zu kaufen, wurde ich in dem Fall als Hauptverdächtigte dargestellt. In der Sache mit dem Speed hab ich aber alles zugegeben.
Nun ist aber das Problem das ich warscheinlich von der Schule fliegen werde. (die Polizei hat im Endeffekt den ganzen Sachverhalt eingestellt)

Jetzt weis ich nicht was ich tun soll und bin mir nicht sicher ob ich nun flieg oder nicht.

Nebenbei falls es was bezweckt oder besser macht, ich hab einen 2,4 durchschnitt, meine letzten noten waren nicht schlechter als eine 2, ich bin 1. Klassensprecherin und bin davor noch nie aufgefallen.

Nun würde mich interessieren was ihr darüber denkt und ob ihr denkt dass ich fliegen werde.

.

-L

Fliegst von der Schule. 70%
Fliegst nicht. 30%
Schule, Disziplinarverfahren, Maßnahme
Wie oder besser wo leitet man Disziplinarverfahren gegen Lehrer und Leiter Jugendamt ein?

Kaum jemand kennt die Pflichten von Lehrern, Schulsozialarbeitern, Mitarbeitern des Jugendamtes und anderen Angestellten oder Beamten des öffentlichen Dienstes.

Das Beamtengesetz regelt aber schon so manches. Die Verpflichtung zu Neutralität gehört zum Beispiel zu den sog. Dienstpflichten.

Auch der Einhalt des BGB als Charaktereigenschaft, die zur Eignung von Beamten dient.

Festgestellt wird ein Fehlvergehen im disziplinarischen Ermittlungsverfahren.

Das wird eingeleitet, wenn Grund zur Anahme besteht, die Vorwürfe könnten zutreffend sein und gegen die Doenstpflichten verstoßen oder Rechte von Bürgern verletzt haben.

Ich weiß aber nicht, wie man das einleitet.

Habe eine Beschwerde über eine Dame am Jugendamt gemacht und bekam vom Chef zurück, die hat alles richtig gemacht.

Will der mich auf den Arm nehmen?

Das ist also noch nicht ermittelt...die scheinen sich einfach zu beschützen...unverschämt!!!

Wo beantragt man das Disziplinarverfahren also?

Danke im voraus, lG

Ich habe auch schon Mobbing durch Beamte erlebt 67%
Es muss mehr Wege geben sich zu wehren 33%
Ich habe schonmal ein Disziplinarverfahren geführt 0%
Ich suche auch Hilfe wegen Beamtrnungerechtigkeit 0%
Ich kann gute Erfahrungen weitergeben 0%
Es muss kostenlose Beratungsstellen geben für Beschwerden 0%
Schule, Recht, Beamtentum, Beamtenanwärter, Beamtenstatus, Disziplinarverfahren, Fehlverhalten, Jugendamtwillkür

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