Katzenzucht, nach Kaiserschnitt wie lange warten bis zur nächsten Deckung?

Unsere Katze hatte vor 10 Wochen einen Kaiserschnitt. Da es bei ihr 14 h nichts weiter ging ausser die erste Presswehe. Die Eröffnung war wie gewohnt. Katze, Kitten und Gebärmutter gerettet. Und sie schreit nach ein Kater. Ich meine zwar, mind. 1 Jahr. Aber wenn ich die Narbe sehe, sieht man nicht mal mehr, das sie überhaupt operiert wurde. Da ist nix mehr von einer Narbe zu erkennen, ausser das das Fell noch kürzer ist. Sie ist jetzt quasi Dauerrollig. Wir möchten auch gerne weiter züchten. Nur ist eig einmal und nicht öffters , zumindest bei uns, üblich. Nur dieses Jahr ging von Geschlecht und Kitten Anzahl her, nicht alles wie die letzten 3 Jahre gewohnt. Eine schwangere Katze wurde uns von unserer Erwachsenen Tochter gestohlen. Deshalb wollte ich einmalig ne Ausnahme machen, das die 2 anderen Mamas ( die ohne Kaiserschnitt), einen Herbstwurf bekommen können. Nur wurde von den beiden nur eine Rollig, und eben die mit dem Kaiserschnitt will am besten sofort zu ihrem Karter.

Also, bitte leine Moralpredigten. Wir geben unsere Kitten nur an Herzensmenschen ab.

Da wird vorher alles gecheckt. Auch das sie z.b. nie allein wären usw. Mit Verträge ect. Keine geht umgeimpft oder ungechipt und keiner darf unsere Katzen für eine Massenzucht benutzen.

Wir selber machen diss als Hobbyzucht. Auch wenn es kein wirkliches Hobby dazu gibt., sondern alle mit Herz und Liebe dabei sind, alles hygienische selbstverständlich ist und ich schon immer mit Katzenmamis und Babys, von klein auf mit Liebe dabei war. Wir verlangen nicht mal das,was es uns kostet. Aber so viel, das es den Leuten, sollten wir uns mal täuschen, ziemlich schwer fällt, dieses Lebewesen, ( für solche Leuten aber leider nur Geld), an einem Baum hängt oder fest bindet.

Zurück zur eig Frage. Wie lange darf ich, von der Gesundheit der Mamakatze her, nicht von manch einem seiner pers. Abneigung zur Zucht,

nach einen Kaiserschnitt, diese Mama nicht decken lassen? Bzw wann darf sie wieder nach dem Kaiserschnitt gedeckt werden, wenn sie wieder fit ist wie davor? Für kompetente, sachliche Antworten wäre ich dankbar.

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Hatte eine eurer Katzen eine Tetanusinfektion? Kennt sich jemand damit aus? Hatte ihr selbst solch einen Fall im Tierschutz/in der Praxis?

Hallo Katzen-Community,

eine unserer vermittelten Katzen musste heute über die Regenbrücke gehen. Sie starb an einer (zu spät diagnostizierten?) Tetanusinfektion. Wir wissen den Auslöser/Übertragungsweg leider nicht.

Wir sind alle sehr betroffen, da die Kleine gerade erst 8 Monate jung war, sich super in die neue Familie einlebte und alles gut war. Bis heute. ....

Tetanus ist mega selten bei Hunden und Katzen.

Bei meiner Recherche konnte ich so gut wie nichts dazu zu finden, außer 3 Fallbeschreibungen. Diese sind nach 5-8 Wochen genesen entlassen worden. LinkKlickHier

  • Kennt sich jemand von euch damit aus?
  • Hatte deine Katze ebenfalls eine Tetanusinfektion?
  • Wie war der Verlauf, die Diagnostik und Medikation?
  • Könnte eine Tetanusinfektion während eine Kastration stattfinden?

Gerne möchte ich mit euch gemeinsam Informationen zusammentragen, um den Fall/ Tetanus bei Katzen besser zu verstehen.

Ich danke euch im Voraus für eure Mühen.

beste Grüße 🙋‍♀️ +😺 +😺

Nein, ich kenne mich nicht aus. 100%
Ja, ich kenne mich aus. 0%
Ich habe für dich recherchiert und folgendes finden können .... 0%
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Kann ein Vermieter Altmieter gegenüber neu eingezogenen bevorzugen?

Kurz zur Vorgeschichte: im Haus (Mehrparteien Altbauhaus) wohnen mehrere Parteien. Im Mietvertrag haben wir die Gartennutzung als Gemeinschaftsfläche gestattet bekommen.
Im Mietvertrag ist noch ein generelles Tierhaltungsverbot enthalten, da es die damalige Unwirksamkeit der Klausel zum Einzug Ende 2022 noch nicht so breit gab, die Hundehaltung wurde allerdings per extra Schriftstück erlaubt und vom Vermieter unterzeichnet, sofern die Haltung unter Wahrung der Hausordnung geschieht.

Soweit so gut. Nachdem wir seit Einzug den Garten nun gar nicht genutzt haben wollten wir dies nun ändern. Haben aus Europaletten eine Gartenlounge gebaut und im Garten aufgestellt. Den Garten nutzen effektiv 3 Parteien. Wir, unsere Nachbarin mit Angst vor Hunden (darauf nehmen wir seit Einzug extreme Rücksicht) und noch eine weitere Partei.

Nun haben sich die Nachbarn die den Garten nicht nutzen beschwert, dass unsere Lounge zu groß ist. Wir haben diese aber explizit mit dem Gedanken, dass alle die nutzen dürfen aufgestellt.

Heute gab es vom Vermieter einen Anruf, dass er die Mitnahme des Hundes in den Garten egal ob im Freilauf oder an der Leine aufgrund der Nachbarin mit Angst vor Hunden generell komplett verbietet. Schriftlich haben wir dies nicht, nur mündlich. Zudem gab es indirekt die Aussage dass die Lounge angeblich zu groß sei und wenn die nicht ausreichend genutzt wird zu entfernen ist. Aufgrund meiner Arbeitszeiten schaffe ich es aber eigentlich nur die am Wochenende zu nutzen.

Nun zu den eigentlichen Fragen:

  • Ist das Mitnahmeverbot des Hundes (wenn er angeleint wäre, da das dem Vermieter egal ist wie, es gab ein generelles Verbot) rechtlich wirksam, wenn es A, nur mündlich gegeben wurde und B, kein Schriftstück kam, keine Anpassung der Hausordnung oder des Mietvertrages gab?
  • Kann der Vermieter im Gemeinschaftsgarten die Größe der Gartenmöbel limitieren? Die Lounge besteht aus 5x Europalette als Grundfläche, jeweils 120x80cm und ist nicht fest verschraubt, kann also gestapelt, umgestellt, geteilt etc werden
  • Sofern der Vermieter das nun im Nachgang limitieren kann, obwohl bei Gemeinschaftsgärten jeder ja eigentlich seine eigenen Sachen aufstellen darf (da man ja nicht unbedingt die Sachen des Nachbars nutzen/beschädigen möchte), wie sieht es mit den Kosten aus? War natürlich nicht günstig und ich möchte es nicht entsorgen müssen. Da auf Schadenersatz zu hoffen wird wohl eher nichts, richtig?

Vielleicht ist ja nen Jurastudent, Jurist oder jemand der davon Ahnung hat hier auf GF unterwegs und kann das beantworten.

—myths

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