IHK Frage zur Beschleunigten Grundqualifikation?

Hey, ich kontrolliere gerade meine IHK Übungsfragen und da war eine bei, die mich jetzt wirklich stutzig macht °^^

Die Frage lautet:

Lenk- und Ruhezeiten: Ein Fahrer hat von Montag - Samstag insgesammt 56 Stunden Lenkzeit.

Am Samstag um 20:00 Uhr beginnt er eine verkürzte Wochen - Ruhezeit.

Am Sonntag um 22:00 Uhr will er eine neue Fahrt beginnen.

Darf er das ? Begründen Sie Ihre Antwort. (2,00 P.)

Lösung: Ja, verkürzte Ruhezeit sind 24h und er darf am Sonntag um 20:00 Uhr wieder fahren.

Meine Lösung: Nein, die Wöchentlich maximal zulässige Fahrzeit ist bereits voll ausgereizt.

Wie ich darauf komme: Die sogenannte Fahrerwoche ist ja fix, IMMER ohne Ausnahme von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Die maximale Lenkzeit in einer Woche sind 9 Std pro Tag, 2x Pro Woche darf man auf 10 Std erhöhen = eine Lenkzeit von Maximal 56Std, ist es so das die Wöchentliche Ruhezeit diese Wochenregel "zurücksetzt" und diese Fahrerwoche nach der Wöchentlichen Ruhezeit neu anfängt, AUCH WENN!!! Diese noch am Sonntag enden würde ?

Weil eigentlich dürfte das ja so nicht klappen, die "Fahrerwoche" endet ja erst 2 Stunden nach dem er bereits losfahren will, was ja bedeuten würde das er in dieser Fahrerwoche auf 58 Stunden kommt und das widerrum wäre ja NICHT zulässig nach dem maximal 56 Std erlaubt sind.

Wäre cool wenn mich wer aufklären könnte °^^

Prüfung, Führerschein, Gesetzeslage, IHK, IHK-Prüfung, LKW-Fahrer, Ruhezeiten

Meistgelesene Fragen zum Thema Führerschein