Was tun, wenn Polizei persönliche Gegenstände/Eigentum beschlagnahmt?

Hallo, ich hätte folgendes Anliegen:

und zwar hatte ich aufgrund eines Diebstahls meiner Seite aus eine Konfrontation mit der Polizei.

ich musste eine Nacht in Gewahrsam genommen werden und mir wurde logischer Weise erstmal alles abgenommen.
nachdem ist entlassen wurde, ist mir allerdings aufgefallen, dass meine Bauchtasche in der meine smartwatch,AirPods und andere Bluetooth Kopfhörer von Sony drinnen waren abgenommen bzw „beschlagnahmt“ wurde. Mir wurde davon allerdings nichts gesagt, sie sagten nur, ich bekomme meine persönlichen Gegenstände wieder und der Rest wird einbehalten (Bolzenschneider).
normalerweise muss ich doch einen Zettel bekommen, auf dem die beschlagnahmten Gegenstände aufgelistet sind und einwilligen oder eben Einspruch erheben.

wundert mich jetzt sehr und ich finde das halt nicht in Ordnung, da die Tasche inklusive dem Inhalt mein Eigentum ist und ich das auch nachweisen kann, über 1&1, Otto.de usw

klar, Straftaten begehen ist auch der letzte dreck aber gut, bekomme meine Konsequenzen ja.

mir wurden im Rahmen einer Durchsuchung auch schon mal hochwertigere Geräte abgenommen,ipad10,nagelneuer Laptop usw

wie läuft das eigentlich ab,wann bekomme ich das wieder und was habe ich für Möglichkeiten,meine bauchtasche wieder zu bekommen und muss man mir das nicht eigentlich sagen und belegen, was abgenommen wurde?

Danke im Vorraus und ich wäre sehr dankbar,wenn jemand helfen kann.

Liebe Grüße

Polizei, Gesetz, Diebstahl, Strafrecht
Ist der Täter des überführt?

Er bestätigt ja immerhin indirekt (nicht direkt, denn dies wäre z. B. hier der Fall gewesen: "Ja, ich bin die Person, die Du da am Turm gesehen hast), dass er das beim Rudern am Turm war:

Ich biete ihm ja die Hilfe an, da ich gesehen hätte, dass er die Übung etwas falsch ausführt und er schreibt dann direkt, dass er sie annimmt (ohne zu fragen, wer ich bin, ohne zu fragen, wie ich darauf komme, dass er die Übung falsch ausführt und VOR ALLEM ohne zu fragen, wie ich darauf komme, dass ich ihn an dem besagten Gerät gesehen habe).

Daraus logisch schlussfolgernd muss er ja durch die erste Nachricht von mir (Ich hab auf dem 2. Handy...) erkannt haben, um wen es sich bei mir handelt, nämlich das Diebstahlopfer (ansonsten könnte er ja gar nicht wissen, dass ich ihn bei der Übung am Turm gesehen habe).

Schlussendlich spielt es gar keine Rolle, ob tatsächlich mit einem Zweit-Handy gefilmt wurde oder eben nicht (ich habe tatsächlich nicht gefilmt, da ich gar kein Zweit-Handy dabei hatte).

Es geht für die Aufklärung des Falles nur darum, dass der Chatpartner - wie im Screenshot ersichtlich ist - direkt weiß, wer ich bin (nicht mein Name, sondern sein eigenes Diebstahlopfer) und dass kann er nur wissen, wenn er erkannt hat, worauf ich mit dem Satz bezüglich des Zweit-Handys angespielt habe.

Nur durch das reine Anbieten von Hilfe am Turm hätte er ja nicht wissen können, wer ich bin, da in einem normalen Fitnessstudio üblicherweise immer viel los ist, ich somit jeder hätte sein können und er dementsprechend dann wohl etwas wie "Wer bist Du?" gefragt hätte (insbesondere wenn ein ihm unbekannter Usernamen mit nur wenigen Punkten einfach plötzlich anschreibt).

Ich habe zwar geschrieben, dass ich ihn gesehen hätte, aber wenn er nicht gewusst haben soll, wer ich bin, hätte er ja zuerst fragen müssen, wie ich darauf komme, dass er die Übung falsch ausführt & wie ich darauf komme, dass ich ihn an dem Gerät gesehen habe.

-----> Er MUSS und nicht nur kann der Täter sein, da ...:

Ohne zu fragen, wie ich darauf komme, dass ich ihn an dem besagten Gerät gesehen habe, hat er die Hilfe angenommen.

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