Grundsicherung lehnt Antrag auf Beihilfe ab. So hinnehmen oder Widerspruch einlegen?

Guten Abend,

die Situation sieht so aus:

Ein 2-Personen Haushalt. Person 1 (volle Erwerbsminderungsrente) erhält Leistungen der Grundsicherung. Person 2 erhält Leistungen von Jobcenter + Arbeitsamt, ist arbeitssuchend gemeldet (sucht und bewirbt sich nachweislich)

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 ist eingetroffen, es ist eine Nachzahlung i.H.v. 349€ angefallen.

Person 1 hat dies bei der Grundsicherungsstelle und beim Jobcenter eingereicht. Die Grundsicherungsstelle hat den Antrag nun abgelehnt, das Jobcenter bearbeitet es noch.

Grund der Ablehnung von der Grundsicherungsstelle:

Der aktuelle Mietspiegel der Wohnung:

Die Wohnung ist 64,09 qm groß, aktuelle Kaltmiete 536,38€ + 380€ Nebenkosten inkl Heizung.

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Beim Einzug im Sommer 2022 war die Kaltmiete 470€ + 260€ Nebenkosten inkl Heizung, die Mieterhöhung (Kaltmiete) fand zum 01.01.2024 statt, 120€ Nebenkosten Erhöhung zum 01.06.2024. Da die Nebenkosten Jahresabrechnung für das Jahr 2023 eine Nachzahlung von 349€ erfordert.

Was irritiert Ist: wieso schreibt die Grundsicherungsstelle "für das Jahr 2022"?

Sollte man Widerspruch einlegen oder ist das alles so richtig berechnet?

Bild zum Beitrag
Miete, Geld, Arbeitslosengeld, Mietwohnung, Mieterhöhung, ALG II, Arbeitsamt, Bürger, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Mieterrecht, Mietkosten, Mietspiegel, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Sozialamt, Soziales, Sozialhilfe, Bürgeramt, Bürgergeld, Jobcenter Miete, nebenkostennachzahlung

Meistgelesene Fragen zum Thema Bürgergeld