Hallo,
muss eine Person die Leistungen vom Jobcenter bekommt, sofern vorhanden im Wohneigentum der Eltern (Gästezimmer oder ähnliches) untergebracht werden, oder darf der Sohn eine kleine Wohnung beziehen?
Gibt es da einen § der das Leben in einer eigenen Wohnung verbietet, wenn man beim Jobcenter ist, sofern eines der Elternteile noch am Leben sind und Eigentum haben?