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Grenzbebauung Gartenhaus Bayern?

Schönen gute Tag liebe Cummunity,

Das Holz liegt bereit, und mir juckt es in der Griffeln.

Ich möchte sehr Zeitnah unseren Garten etwas verschönern, und daher möchte ich mir ein Gartenhaus im Westernsaloon style selber bauen. Das Gartenhaus soll 5 Meter Breit / 3 Meter lang und an der höchsten Stelle 3 Meter Hoch sein. Zzgl kommt auch noch eine kleine Veranda dazu.

Dazu muss ich einen Alten Pavilion abbauen. Selbstverständlich habe ich mich bezüglich der Bauordnungen und Co aureichlich Informiert, jedoch werde ich betrefflich dem Grenzabstand nich schlüssig.

Auf den Bildern sieht man den Alten Pavilion, welcher weg kommt, und an dieser Stelle kommt auch das neue Haus hin. Der jetzige Pavilion müsste cirka 3 Meter breit sein (für euch zum Augenmaß)

Ich möchte nicht ganz auf der Grenze Bauen, sondern vielmehr cirka 2 Meter Abstand lassen, wenn ich mich nun im Internet erkundige, kommen folgende Bedingungen um maximal 5 Meter direkt an der Grenze zu bebauen:

  • Keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten
  • Mittlere Wandhöhe max. 3 Meter
  • Gesamtlänge je Grundstücksgrenze max. 9 Meter
  • Wenn die Länge der betroffenen Grundstücksgrenze 42 Meter überschreitet, dann darf die Gesamtlänge des Gartenhauses je Grenze max. 5 Meter betragen. Zusätzlich darf das Gartenhaus in diesem Fall max. 50 m³ Rauminhalt aufweisen.

Jetzt meine Frage:

Es sind keine Aufenthaltsräume oder Feuerstellen eingeplant, die Maximale Wandhöhe wird eingehalten, und die Gesamtlänge von 9 Metern je Grenze wird Massiv Unterschritten. - Sehe ich das Also Richtig, dass ich an der Grenze Bauen darf?

Der Pavilion hat einen Abstand von 2 Metern zur Grenze, demnach dürfte das Neue Gebäude erst dort beginnen, wo beim Pavilion der Eingang ist. Und mit den Bäumen danneben wird es dann wohl eher eine zusammengequetschte Trisebude, aber kein Gartenhaus.

Unser Nachbar hat vor einigen Jahren auch an unserer Grundstücksgrenze Gebaut jedoch Gemauert, und größer. Mir müsste doch dann das Gleiche zustehen oder nicht?

Ein Anwalt hat gemeint: Ich soll es einfach hinbauen, was steht bleibt erstmal, sofern mein Vorhaben kleiner als 75 Kubikmeter ist, und anhand dieser Sicheren Lage (Brandschutz gegenüber weiterer Häuser / Etwas Abstand / niemanden müsste es Stören) eine Nachträgliche Genehmigung 100pro genehmigt wird.

An der Baustelle sind nächste Gebäude und Co locker 10 Meter entfernt. Und mit dem Nachbar reden ist nahezu unmöglich, sofern wir jahrelang Streit hatten. Und er zudem ein Pansionierter Architekt ist.

Ich bin um jede Antwort Dankbar.

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bauordnung, Gartenhaus

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