Mobilheim auf eigenem Grundstück bewohnen?

Hallo ihr Lieben :)

ich habe nach längerer Internetrecherche immer noch keine Antworten auf meine Fragen gefunden, deswegen versuche ich es mal hier, vielleicht könnt ihr mir ja mit Erfahrungen oder ein paar Tips weiterhelfen :)

Ich stehe vor der Entscheidung, das Mobilheim meiner Eltern zu übernehmen, da diese es verkaufen möchten (der Wochenendplatz ist bei den Benzinpreisen einfach viel zu weit entfernt) und ich es schade finden würde, es unter Wert verkaufen zu müssen. Nun möchte ich aber, bevor ich mich unüberlegt in die Planerei stürze, erst einmal klären, ob es mit meinen Zukunftsplänen verbunden werden kann. Ich hatte nämlich ursprünglich vor, nach meinem Studium irgendwann einen kleinen alten Hof mit viel Grundstück zu kaufen und dort nach und nach alles für die Selbstversorgung aufzubauen. Jetzt frage ich mich, ob es möglich ist, (vorzugsweise in Niedersachsen, da noch relativ preiswert und das MH dort in der Nähe steht) ein Grundstück zu kaufen und darauf das Mobilheim als Haus zu nutzen, da es wirklich ein super 'Teil' ist (gute Isolation, Heizung, Fenster, Badezimmer, alle nötigen Anschlüsse usw). Mir ist klar, dass es wahrscheinlich in jeder Stadt oder Gemeine andere Regelungen gibt und ich, wenn es denn soweit wäre, bei den einzelnen Behörden nachfragen müsste. Aber kennt Ihr jemanden, der schon etwas ähnliches umgesetzt hat? Jemanden, der außerhalb eines Campingplatzes, ein Mobilheim auf seinem eigenen Grundstück auf dem Land bewohnt?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar :)!!!

Liebe Grüße und noch ein frohes Osterfest

Jojo

Leben, wohnen, Camping, Baugenehmigung, Grundstück, mobilheim
Vermieter will vor meinem Schlafzimmerfenster eine Garage bauen!?

Ich wohne zur Miete und habe eine Wohnung mit einem Stellplatz (Vermieter sagte damals, der Stellplatz gehöre zur Whg, insbesondere, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster ist!). Der Stellplatz ist also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster. Ich bezahle für den Platz nichts, habe aber einen Schlüssel bekommen, um ihn mit einem entspr. "Pfosten" notfalls für Fremde zu blockieren (wenn ich nicht selbst dort parke gerade), was aber nie nötig war. Bei Einzug sagte der Vermieter zu mir, dass zu jeder Whg ein eigener Stellplatz gehöre und zu meiner dieser, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster sei. Außerdem habe ich das Angebot bekommen, einen Garage anzumieten, was ich auch gerne angenommen habe. Nun habe ich zufällig erfahren (nicht durch den Vermieter), dass der Vermieter einen Bauantrag stellen möchte und auf meinen bisherigen Stellplatz (also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster) eine Garage bauen möchte. Welche Bedingungen muss er erfüllen, um einen Bauantrag zu erhalten? Für mich bedeutet dies, dass mir erstens die Sicht genommen würde und zweitens würde mein Stellplatz wegfallen und drittens könnte ich das Schlafzimmerfenster schlecht auflassen wg. der Lautstärke und Abgase. Evtl. würde ich früh morgens oder spät abends gestört durch ein einfahrendes/ausfahrendes Auto. Bisher hat micht mein Vermieter merkwürdigerweise nicht angesprochen - ich weiss offiziell von gar nichts - habe es nur zufällig mitbekommen, was er vorhat. Da der Stellplatz auch an meine Terrasse grenzt (durch eine Hecke begrenzt), wird wohl ein Teil der Hecke weichen müssen. Ob die Terrasse dadurch auch verändert werden soll, weiss ich nicht. Auf jeden Fall bedeutet dies für mich eine große Einschränkung. Die Garage wäre unmittelbar vor meinem Schlafzimmerfenster (und desweiteren auch vor dem danebenliegenden Badezimmerfenster). Darf mein Vermieter das einfach so machen? Wieviel Abstand muss er zu meinem Fenster lassen? Hat er Chancen auf eine Baugenehmigung? Hat dies Auswirkungen auf meinen Mietvertrag? Ich habe gesehen, dass nur die Garage im Mietvertrag angegeben ist (die ist ja auch kostenpflichtig). Ich wohne nun schon 7 Jahre dort und bin sehr traurig über das Vorhaben meines Vermieters. Muss ich das nun einfach so hinnehmen (zum gleichen Mietpreis)? Kennt sich jemand aus, welche Dinge er einhalten muss bzw. ob er mir einfach eine Garage vor´s Fenster setzen kann? Danke für hilfreiche Antworten!

Fenster, Mietwohnung, Vermieter, Garage, Bauantrag, Baugenehmigung, Stellplatz
Habe mit Genehmigung Pavillon im Hausgarten gebaut, nun Ärger wegen einem anderen Mieter!

Habe mit Genehmigung des Vermieters Pavillon (quadratisch mit Satteldach 3x3 m, Höhe 3,25m) im Hausgarten (60qm) gebaut bzw. erneuert, nun gibt es Ärger wegen einem anderen Mieter! Habe den Garten mit sehr kaputtem Pavillon übernommen. Mein Vermieter möchte nun das ich den Pavillon vorerst nicht beende bzw. sogar das Dach niedriger baue (es fehlt aber nur noch die Verkleidung des Dachgiebels, Dachpappe, Schindeln usw. alles schon fertig), da der andere Mieter meint so ein Pavillon gehöre nicht in einen Hausgarten. Wir haben uns bei der Form an die Häuser ringsum gehalten und ein Satteldach gewählt und die Höhe ist der Schneelast geschuldet die so ein Pavillon in unserer Gegend (Nordrand Erzgebirge) aushalten muss. Wir sind auch nicht die Einzigen Mieter die einen Pavillon im Garten haben, alle sind in etwa gleichgroß nur halt etwas niedriger. Vom Vermieter gibt es für Pavillons keinerlei Maßvorgabe, weder für Grundfläche noch für Höhe, nur ein Gartenhaus soll nicht größer sein als 2,5qm! Kein Schreibfehler! Nun endlich meine Frage: Kann der Vermieter trotz erteilter Genehmigung wirklich verlangen den Pavillon zurückzubauen bzw. das Dach abzusenken. Das wäre auch baulich sehr sehr schwierig.

Was soll ich tun, mich auf meine Genehmigung berufen und fertigbauen oder warten?

Danke für Eure Hilfe!

Garten, Vermieter, Baugenehmigung

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