Hallo,

ich arbeite neben dem Studium geringfügig in einer OGS und muss jeden Monat einen Stundenzettel ausfüllen, nach dem ich bezahlt werde.

Im Mai waren ja nun etliche Feiertage, an den ich in der Regel gearbeitet hätte und deshalb frage ich mich, ob man an diesen auch bezahlt wird, weil man ja nichts dafür kann, dass an diesen Tagen nicht gearbeitet werden darf.

Auf meinem Stundenzettel steht „Bemerkung“, muss man da dann den Feiertag eintragen?

Ich wollte erst mal hier nachfragen, und mich nicht direkt beim Arbeitgeber blamieren🫣

Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße