Mir fällt die niedersächsische Stadt Friesoythe mit 23.000 Einwohnern ein, die 22 km vom nächsten Bahnhof (Bad Zwischenahn) entfernt ist. Aber das ist in Deutschland schon eine große Ausnahme. Es mag jedoch kleinere Orte in Deutschland geben, die mehr als 30 km vom nächsten Bahnhof entfernt sind.

Außerhalb Deutschlands ist das Schienennetz oft weitaus weniger dicht. In vielen Ländern sind mehr als 30 km bis zum nächsten Bahnhof die Regel und nicht die Ausnahme.

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Zumindest hier in Niedersachsen geht das nur bei der Gemeinde des Wohnsitzes (§ 59 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Fischereigesetzes).

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Du hast das Fahrzeug für mehrere Wochen an den Fahrradständer eines privaten Geschäftes angeschlossen. Hast du schon mal nachgefragt, ob das Geschäft dein Fahrrad vielleicht hat entfernen lassen, um den Fahrradständer wieder für Kunden nutzbar zu machen? Hast du beim städtischen Fundbüro nachgefragt, ob dein Fahrrad dort aufgetaucht ist?

Ich bin ja wirklich keiner, der bei Fahrraddiebstählen die Schuld auf die Fahrradeigentümer schiebt. Aber ein ziemlich neues Fahrrad wochenlang irgendwo im öffentlichen Raum oder im Fahrradständer eines privaten Geschäfts abzustellen, ohne danach zu schauen, ist schon ein bisschen mutig.

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Wie so etwas passiert, ist mir unklar. Aber du solltest zurückschreiben: Ich habe den Verstoß nicht begangen. Ich kenne weder das Fahrzeug noch die Person am Steuer.

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Nein, das ist in Deutschland durch § 11 Absatz 2 des Personenstandsgesetzes verboten:

"Eine religiöse oder traditionelle Handlung, die darauf gerichtet ist, eine der Ehe vergleichbare dauerhafte Bindung zweier Personen zu begründen, von denen eine das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist verboten."

https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__11.html

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Für Gebührenbescheide gelten wesentlich längere Fristen als für Bußgeldbescheide. Die Forderung ist also nicht verjährt. Du musst zahlen.

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Genau, man lernt vor allem den Ablauf der Messe, wann man sich als Messdiener(in) von wo nach wo zu bewegen hat und welche Aufgaben man zu erfüllen hat. Mir hat's Spaß gemacht!

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Mir fallen auf Anhieb keine DB-Züge ein, die noch keine Klimaanlagen haben.

Deine Erfahrung, dass es in den Zügen im Sommer oft zu heiß ist, teile ich nicht. Mir scheint, das hat man inzwischen ziemlich gut in den Griff bekommen.

Dass Klimaanlagen absichtlich ausgeschaltet bleiben, halte ich für sehr unwahrscheinlich, zumal diese Anlagen ja auch für die Belüftung sorgen. Da man die Fenster nicht mehr öffnen kann, muss die Klimaanlage laufen.

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Erst einmal: Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die Wehrpflicht reaktiviert wird.

Wenn sie aber doch käme, wäre es wie vor der Aussetzung der Wehrpflicht: Man hat die Möglichkeit, den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, und muss dann einen zivilen Ersatzdienst leisten.

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Das dürfte ein Diesel-Schnelltriebwagen der britischen Baureihe 180 sein. https://en.wikipedia.org/wiki/British_Rail_Class_180

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Zur nächsten Polizeidienststelle gehen und Anzeige wegen Diebstahls stellen. Dabei auch die Namen der Mitschüler angeben. Die kommen zumindest als Zeugen in Betracht.

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In § 107 steht: Normalerweise kann ein Minderjähriger allein keine wirksamen Verträge schließen. Er braucht dazu die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters, also normalerweise der Eltern.

In § 108 steht: Wenn der Minderjährige einen Vertrag schließt, ohne dass die Eltern vorher zugestimmt haben, dann können die Eltern nachträglich zustimmen, und der Vertrag wird wirksam. Wenn sie nicht zustimmen, bleibt der Vertrag unwirksam.

In § 110 steht: Wenn der Minderjährige von seinen Eltern Taschengeld bekommen hat und er damit seine Pflichten aus einem Vertrag erfüllen kann, dann braucht er für diesen Vertrag keine Zustimmung der Eltern. Das ist eine Ausnahme von § 107: Der Vertrag ist dann von Anfang an wirksam, und es kommt nicht darauf an, ob und was die Eltern dazu sagen.

Die Regelungen in § 107 und § 108 sollen verhindern, dass ein Minderjähriger Verträge schließt, deren Wirkungen er nicht überblicken kann und die er mit seinem eigenen Geld nicht erfüllen kann. Durch die Regelung in § 110 wird geklärt, dass er mit seinem Taschengeld durchaus Verträge schließen kann, zum Beispiel etwas kaufen kann.

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Für Österreich gibt es das Klimaticket. In deinem Alter kannst du das Klimaticket Junior kaufen. Das kostet 821 € und gilt ein Jahr lang in so ziemlich allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Österreich, auch in Fernzügen.

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Manche Sachen werden aufbewahrt, andere Dinge nicht. Man kann es bei den entsprechenden Behörden und Archiven versuchen.

Bedenke allerdings, dass in Bezug auf Sachverhalte, die so lange zurückliegen, Verjährung eingetreten sein könnte.

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Wenn der gebuchte ICE ausfällt, dann kannst du einen beliebigen anderen Zug (ICE, EC, IC usw.) am 25. Mai für die Rückfahrt nutzen.

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