Am 28.1.24 wurde mein Kfz in Hamburg polizeilich umgesetzt. Heute am 14.5.24 bekam ich einen Gebührenbescheid?
Innerhalb welcher Frist (Zeit) muß ein Gebührenbescheid über diese Umsetzung zugestellt werden. Ist ein Gebührenbescheid rechtlich einem Bußgeldbescheid gleichgestellt?
Ein Gebührenbescheid wurde mir am 14.5.24 mit normaler Post zugestellt. Ausstellungsdatum des Bescheides 13.5.24.
Vielleicht kann mir von der Community Auskunft geben.
Vielen Dank.
B E A N T W O R T E T Vielen Dank
2 Antworten
Für Gebührenbescheide gelten wesentlich längere Fristen als für Bußgeldbescheide. Die Forderung ist also nicht verjährt. Du musst zahlen.
Der Gebührenbescheid ist im Endeffekt eine ganz gewöhnliche Rechnung auf dem Verwaltungsweg. Da ist nichts verfristet, da der Tatbestand (der ggfs. zu einem Ordungswidrigkeitenverfahren führt) mit der Rechnung nur einen sachlichen, aber keinen rechtlichen Zusammenhang hat. Also ist hier die genannte Summe auch zu zahlen, alternativ der Rechtsweg zu beschreiten, was aber an der Zahlpflicht auch erstmal nichts ändert. Und: Die Summe kann bei Verzug aus dem Bescheid direkt vollstreckt werden.