Am 28.1.24 wurde mein Kfz in Hamburg polizeilich umgesetzt. Heute am 14.5.24 bekam ich einen Gebührenbescheid?


15.05.2024, 09:00

B E A N T W O R T E T Vielen Dank

2 Antworten

Für Gebührenbescheide gelten wesentlich längere Fristen als für Bußgeldbescheide. Die Forderung ist also nicht verjährt. Du musst zahlen.


KlausKhe 
Fragesteller
 15.05.2024, 08:56

Danke

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KlausKhe 
Fragesteller
 15.05.2024, 08:58

Dankeschön

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KlausKhe 
Fragesteller
 15.05.2024, 09:03

Danke

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Der Gebührenbescheid ist im Endeffekt eine ganz gewöhnliche Rechnung auf dem Verwaltungsweg. Da ist nichts verfristet, da der Tatbestand (der ggfs. zu einem Ordungswidrigkeitenverfahren führt) mit der Rechnung nur einen sachlichen, aber keinen rechtlichen Zusammenhang hat. Also ist hier die genannte Summe auch zu zahlen, alternativ der Rechtsweg zu beschreiten, was aber an der Zahlpflicht auch erstmal nichts ändert. Und: Die Summe kann bei Verzug aus dem Bescheid direkt vollstreckt werden.


KlausKhe 
Fragesteller
 15.05.2024, 09:01

Danke

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KlausKhe 
Fragesteller
 15.05.2024, 09:04

Danke

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