Ich kenne nur die deutsche Variante. Da ist die vollstreckbare Ausfertigung ein Vollstreckungsbescheid, der aufgrund z. B. eines Urteiles oder Vertrages beim Amtsgericht beantragt wurde.
Davon bekommen beide Schuldner und Gäubiger eine Ausfertigung. Mit seiner Ausfertigung kann der Gläubiger dann die Vollstreckung (Pfändung) durch einen Gerichtsvollzieher durchführen lassen. Voraussetzung, der Schuldner hat dem nicht im Vorfeld widersprochen.