Gewerbe mit 17 rückwirkend?

2 Antworten

Als Minderjähriger kannst du nur ein Gewerbe anmelden, wenn deine Erziehungsberechtigt zustimmen und das Familiengericht es erlaubt, § 112 BGB.

Einfachste Lösung: Drei Monate abwarten, dann bist du 18.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html

Solange du nicht volljährig bist oder dich das Familiengericht für voll geschäftsfähig erklärt hat, kannst du doch gar keine wirksamen geschäftlichen Verträge schließen. Und natürlich geht keine Gewerbeanmeldung rückwirkend in eine Zeit, in der du nur beschränkt geschäftsfähig warst.