Steuerklärung Pflicht nach Selbständigkeit?
Hallo liebe Community, eine kurze Frage für alle die sich mit dem Thema Steuererklärung auskennen. Wir haben für das Jahr 2020 und 2021 eine Steuererklärung machen müssen, da eine selbständige Arbeit ausgeübt wurde (für 6 Monate). Das Jahr 2022 wurde aber durchweg normal gearbeitet (Angestellt). Sind wir nun verpflichtet auch für 2022 eine Steuererklärung abzugeben?
Liebe Grüße
4 Antworten
Die grundsätzliche Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung iSd §§25 sowie 46 EStG und 56 EStDV besteht wie folgt:
- Lohnersatzleistungen über 410€ (Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld etc pp.)
- Einkünfte ohne Steuerabzug über 410€
- Job in Steuerklasse 6
- Vorsorgepauschale höher als tatsächliche Werte (bis einschl. 2023)
- Wenn Steuerklassenkombination 3/5 oder 4 mit Faktor und beide Lohn erhalten
- Wenn Freibeträge in den ElStAM eingetragen sind
- wenn du sog. Fünftel-Regelung angewendet wurde (Abfindungen)
- Wenn die Ehe endet und im selben Jahr eine neue geschlossen wird
- es liegt ein Verlustvortrag vor
- es liegen Kapitalerträge ohne Steuerabzug vor
- Es liegt eine Aufforderung seitens des Finanzamt vor
Neu ab 2024 :
- Erstattete KV/PV Beiträge über 410€
Grade wenn die Selbstständigkeit beim FA noch nicht abgemeldet worden ist, kannst du davon ausgehen das das FA dich erinnern oder gar auffordern wird.
Nicht durch die selbstständigkeit, nein. Wenn du das dem Finanzamt aber nicht mitteilst werden sie dich erinnern und zur Abgabe auffordern.
Nein, wenn es keinen anderen Grund gab, der zur Abgabe verpflichten würde, nicht.
Ich würde dir Raten eine zu machen.
Du bist normalerweise verpflichtet eine zu machen, schon des Geldes wegen, was du dem Staat schenkst .
Ansonsten kann es leicht passieren man schätzt dich ein und das kann teuer werden
Na dann wird bald ein Schreiben vom Finanzamt kommen,war bei mir jedenfalls so mir Androhung einer Schätzung
Dann lag bei dir halt ein Grund für eine Abgabeverpflichtung vor.
Aber die Behauptung, dass man generell dem "Staat Geld schulde" und deshalb eine abgeben muss, stimmt so nicht (Die Steuergesetze geben vor wann man dazu verpflichtet ist).
Du bist normalerweise verpflichtet eine zu machen, schon des Geldes wegen, was du dem Staat schenkst .
Deine Aussage!
Aber behaupte ruhig gerne weiterhin, dass du das nicht gesagt hast
Immer wieder beeindruckend, wenn Leute ihre anekdotische Evidenz dazu benutzen, Fachleute belehren zu wollen. *augenroll
Wenn du nicht lesen kannst da frag ich mich was du da behauptest
Ich habe geschrieben das man dem Staat Geld schenkt
Wer lesen kann ist von Vorteil
Ändert nichts daran, dass deine Antwort nicht richtig ist.
Du hast geschrieben, dass man normalerweise verpflichtet ist und wenn man es nicht macht, dann geschätzt wird. Und das stimmt so pauschal einfach nicht.
Und dass man verpflichtet ist, weil man dem Staat Geld "schenkt", ist schlicht unsinnig. Wenn Du daraus eine Pflicht für Dich persönlich ableitest, weil Du dem Staat vermutlich nicht mehr als nötig zahlen willst, verstehe ich das. Das war aber nicht die Frage.
Dann berichtest Du im Kommentar weiter von Androhung einer Schätzung in Deinem Fall (hierauf bezog sich im Übrigen die anekdotische Evidenz, falls Du verstehst, was das bedeutet). In Deiner Antwort schreibst Du aber, man wird geschätzt und das kann teuer werden. So plakativ ist es aber nicht.
Hier schreiben 3 Fachleute und Du meinst, ihnen widersprechen zu müssen. Lass es halt einfach.
Fachleute das ich mal ganz laut lache
Auf dieser Plattform sind sooooo viel Fachleute wie Abgeordnete im Bundestag
Und dass wir nicht lachen über dich und deine blödsinnigen Aussagen!
Hier sind drei Finanzbeamte unter deiner Antwort, die alle beruflich im Steuerrecht unterwegs sind und auch wissen wovon sie reden.
Aber man kennt es ja von vielen hier: Viele Widerworte und nichts dahinter
Widerlege mich gern mit Fakten, wenn es um Fakten geht. Die Eingangsfrage war keine Meinungsumfrage. Punkt.
Einfach nein