Darf ich als Haushaltshilfe im Pflegedienst zur Grundpflege und Kompressionsstrümpfe anlegen verpflichtet werden?

5 Antworten

Hallo,

wenn du richtig eingearbeitet wirst, ist nichts dagegen anzuwenden!

Dann wirst du als Pflegehilfskraft fungieren.

Natürlich darfst du dann (nach entsprechender Einweisung) auch die Grundpflege der Leute übernehmen. Ist nichts dabei.Natürlich bist du verpflichtet, die Leute gut zu beobachten und bei Problemen die Stationsschwester/-plfegerin zu unterrichten.

Wenn du dich durch diese Arbeit überfördert fühlst, dann sage, daß man dir genau sagen sollte, was du im Leistungsbericht (liegt immer im Zimmer beim Patienten) schreiben sollst. Besonders schwierig ist das nicht, nur ene Frage der Gewöhnung.

Wenn dir die Arbeit nicht zusagst, dann sag mal, daß du enfach nur noch putzen willst...Aber für dich wird es nicht gerade förderlich sein...

Nur darfst du keine Spritzen verabreichen, keine Medikamente verteilen und keine Verbände wechseln...

Eine Selbstanzeige würde dir den Job kosten und wäre unangebracht.

Sei froh, daß du dich ein bißchen weiterbilden darfst, und daher besser verdienen kannst.

Du kannst auch einen Abendkurs belegen um Pflegehelferin/Schwesternhelferin zu werden...

Emmy

ischdem  26.03.2017, 17:24

eine Klasse und vernünftige Antwort - nur das ist richtig

emily2001  26.03.2017, 17:25
@ischdem

Danke ischdem!

Laluna71 
Fragesteller
 26.03.2017, 17:25

Ich werde keinen Cent mehr bekommen als jetzt und möchte diese neue  körperlich anstrengende und Verantwortungsvolle Tätigkeit nicht machen ohne eine richtige Ausbildung. Immerhin stehe ich bei Versagen vor Gericht.

ischdem  26.03.2017, 17:27
@Laluna71

nein stehst du nicht ..sondern der der dich beauftragt hat, hat die Verantwortung..

sei mal friedlich und sage dem AG du wolltest einen Kurs machen ...

emily2001  26.03.2017, 17:28
@Laluna71

Nein, eben nicht!

Die volle Verantwortung tragen die Stationsschwester/-pflegerin und dein Chef!

Du kannst immerhin "mitmachen" und wenn du dich gut eingearbeitet hast, dich woanders umschauen...

Mach doch die Abendausbildung als Pflegehelferin/Schwesternhelferin...

Ist nicht die Welt...

Emmy

Laluna71 
Fragesteller
 26.03.2017, 17:58
@emily2001

Ich möchte aber gar nicht pflegen, keine Menschen berühren müssen und das ganze schon gar nicht nur weil der Arbeitgeber dadurch Geld spart. Eine richtige Ausbildung wird der AG nicht zahlen und mein Lohn wird nicht geändert da es ja nur ein Teil meiner Arbeit ist und nicht Vollzeit Pflege ist. Da achten die drauf es unter 49% der Arbeitszeit zu lassen um es nicht zahlen zu müssen. Also darf der AG einfach bestimmen wen er auf welchen Posten setzt? Ohne Zustimmung?

emily2001  26.03.2017, 23:11
@Laluna71

Aber wenn in deinem Vertrag steht, daß der AG dich anderweitig einsetzen kann, dann mußt du seiner Bitte folgen.

Solche Klauseln stehen leider in vielen Verträgen!

Emmy

Griesuh  28.03.2017, 08:18
@ischdem

Isschdem: stimmt so nicht ganz: auch die ausführende Kraft mit mit herangezogen. Stic hwort : Durchführungsverantwortung.

studiogirl  26.03.2017, 17:29

Ob sie mehr dafür bezahlt bekommt, halte ich für ein Gerücht....diese Berufe sind im allgemeinen nicht gut bezahlt, für das was geleistet wird.

emily2001  26.03.2017, 17:34
@emily2001

Was hast du für einen Abschluß?

Emmy

Laluna71 
Fragesteller
 26.03.2017, 17:36
@emily2001

Busfahrer ;-)

emily2001  26.03.2017, 17:39
@Laluna71

Ich meinte wohl "Schulabschluß"...

Busfahrer, das ist aber interessant... - ich mache mich nicht lustig über dich -

Wenn dir die Arbeit im Heim nicht zusagst, dann kannst du eben bei Behinderteneinrichtungen die Behinderten kutschieren und andere Aufgaben übernehmen, zum Beispiel in der Wäscherei, usw.....

Putzen ist ein bißchen eintönig, oder?

Emmy

Laluna71 
Fragesteller
 26.03.2017, 17:42
@Laluna71

Dann ist also eine einjährige Ausbildung zur Pflegehelferin unnötig wenn ich das in 2 Tagen auf Station lernen kann? Es ist also komplett legitim das ich dann mit Menschen arbeite und alleine bei denen ambulante Pflege leiste? Wozu ist dann die 1-3 jährige Ausbildung von Nutzen wenn das jede Putze kann?

Laluna71 
Fragesteller
 26.03.2017, 17:44
@Laluna71

Hauptschule und eine kaufmännische Ausbildung, ist allerdings einige viele Jahrzehnte her.

emily2001  26.03.2017, 17:49
@Laluna71

Was zählt ist eben die Erfahrung und der richtige Umgang mit den Patienten, jeder kann sich einarbeiten, wenn er will...

Du machst dir viel zu viele Gedanken, oder magst du nicht als Pflegehilfskraft arbeiten?

Wenn du etwas älter bist, wirst du nicht mehr in deinen ehemaligen Berufen zurückkehren können.

Das einzige, wo man nicht so genau nach Qualifikation guckt, ist der Pflegedienst... weild die Leute eben gebraucht werden!

Betrachte das als Chance oder grürde dein eigenes Beförderungsunternehmen mit allen Risiken und Chancen, und mit genügend Startkapital...

In allen Fällen gehört ein bißchen Mut und Zuversicht dazu...

Emmy

Laluna71 
Fragesteller
 26.03.2017, 18:02
@emily2001

Ich finde es schon komisch das nach 25 Jahren im Betrieb plötzlich so was verlangt wird. Eventuell wollen sie mich einfach auf diesem Wege los werden.

emily2001  26.03.2017, 23:04
@Laluna71

Die denken vielleicht einfach, daß du seit Jahren da bist, und daß die Leute dich alle kennen, außerdem weißt man auch, daß du erhlich bist....

Ich würde mir keinen Kopf deswegen machen...

Wenn es dir aber gar nicht paßt, dann mußt du es erörtern...

Lies mal deinen Arbeitsvertrag nochmals durch (wenn du ihn noch hast).

Nach 25 Jahren im Betrieb bist du so gut wie unkündbar. Sollte man dich entlassen, dann würde eine saftige Abfindung fällig werden.

In der Regel ist es immer besser, wenn einem gekündigt wird... Aber reden wir nicht darüber, weil es negativ ist.

Sag vielleicht, daß du bereit bist, einzuspringen, wenn ein Kräftemangel da ist.

Vielleicht ist deine Arbeitsstelle weit draußen, und da will oder kann keiner so leicht hin, daher das Angebot deines AGs...

Wenn du noch wenige Jahre bis zur Rente hast, dann versuche wenigstens durchzuhalten.

Laß dich nicht verunsichern.

Emmy

Griesuh  28.03.2017, 08:16
@Laluna71

Laluna, nein das ist es nicht. Lese auch einmal meinen Beitrag dazu. So einfach geht das eben nicht.

Kompressionsstrümpfe würde ich sagen, ist o.k., wenn man weiß wiees  geht,

Grundpflege halte ich bei "über die Schulter schauen" etwa bedenklich.

Ich habe, als meinMann sehr krank wurde und er Pflege brauchte, sogar als normale Person einen Pflegekurs beim DRK gemacht, um mit den wichtigsten Handgriffen vertraut zu sein.

Gut, man lernt es, aber nur mal so zuschauen und das alles lernen, wäre mir etwas zu verantwortungslos.

Da du anscheinend völlig ungelernt bist, ist das Anziehen von Kompressionsstrümpfen und jegliche weitere Behandlungspflege für dich tabu.

Das er gibt sich aus den Rahmen und Versorgungsverträgen, die die Pflegeeinrichtungen mit den Pflege und Krankenkassen abgeschlossen haben. Dazu gibt es noch sogenannte Leistungsbeschreibungen

https://www.yumpu.com/de/document/view/21293868/anlage-2b-zu-23-abs-3-und-42-abs-1-des-rahmenvertrages) in  denen steht was wer mit welcher Ausbildung machen darf. In einigen Punkten unterscheiden sich diese Leistungsbeschreibungen Landesspezifisch.

Diese Leistungsbeschreibungen sollte euere PDL aber kennen und die sollten für euch zur Einsicht vorgelegt werden können.

Zur Grundpflege ist zu sagen; wenn du eingearbeitet wurdest: zuschauen, Helfen bei der Grundpflege, Unteranleitung selbst ausführen und dann kompl. selbstständig ausführen, und dies alles schön protokuliert wurde und die Fachkraft überzeugt ist, dass du die Pflege Sach und Ordnungsgemäß ausführst, steht diesem nichts im Wege.

Übrigens prüft der MDK ob die mind. einmal jährliche Nachschau bei den Pflegehilfskräften, erfolgt ist und ob dieses Anlernen als auch die Uberprüfung erfolgten.

Was mich als PD Inhaber doch sehr wundert ist das: dass du die Behandlungspflege unterschreibst und mit der Krankenkasse abgerechent wird. Das dürfte an sich nicht erfolgen.

Um die sogenannte geringfügige Behandlungspflege erbringen zu dürfen, brauchst du mindestens die einjährige APH Ausbildung mit Exsamensabschluß. Um die niedrigschwelligen Behandlungspflegen ausführen zu dürfen müsstest du eine Zusatzqualifikation zur Behandlungspflege absolviert haben. Dann stünde dem Anziehen der KS und dem abzeichnen nichts mehr im Wege.

Hier einmal so eine Leistungsbeschreibung von Hessen. ist zwar schon etwas älter, die Preise stimmen nicht mehr, aber die Angabe der Qualifikationen für bestimmte Behandlungspflegen stimmen noch. Diese Beschreibungen weichen in einigen Punken Bundeslandspezifisch  von einander ab.

Jedenfalls sollte euere PDL auch solch eine Leistungsbeschreibung haben

( die gehört zum Versorgungs/Rahmenvertrag)  haben und diese auch kennen.

Hier einmal ein Link zu so einer Leistungsbeschreibung

https://www.yumpu.com/de/document/view/21293868/anlage-2b-zu-23-abs-3-und-42-abs-1-des-rahmenvertrages-

nach Anleitung einer examinierten Pflegekraft und in deren Verantwortung
darfst du das .

sei froh das ist doch eine Aufwertung deiner Person. Selbstanzeige, da gehst du aber zu weit....was soll das ?





Laluna71 
Fragesteller
 26.03.2017, 17:34

Selbstanzeige weil mir gesagt wurde das ich Kassenbetrug mache wenn ich eine sgb5 Leistung abzeichne als ungelernte Kraft. Leider finde ich nirgends wirklich aussagekräftige Beschreibung wer das darf. Und ich soll nicht auf Station pflegen sondern ambulant alleine!

Auf Station soll ich nur in 2 Tagen lernen wie es geht.

ischdem  26.03.2017, 17:36
@Laluna71

sei mal ruhig....die Pflege braucht dich so eine verantwortungsvolle Mitarbeiterin....du wirst aufgewertet.....klasse !!!

du scheinst eine gute verantwortungsvolle Mitarbeiterin zu sein ......und dafür in der Lage zu sein.....sprich mit dem AG du willst einen Kurs zur machen zur Pflegehelferin...und sei mal beruhigt. dir kann nix passieren.


Laluna71 
Fragesteller
 26.03.2017, 18:13

Dann hoffe ich mal das alles reibungslos verläuft. Den MDK werde ich vorsorglich trotzdem noch informieren. Da kann ich mich dann absichern.

ischdem  28.06.2017, 14:51
@Laluna71

das ist falsch..und gibt nur Ärger für deine Person..verantwortlich ist die leidtende PDL....du mußt den Schalter umlegen