Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 erhält Pflegegeld und wird zu Hause von Verwandten gepflegt. "MUSS" er seine Pfleger bezahlen?

6 Antworten

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Nein muss er nicht wie das Pflegegeld eingesetzt wird liegt ganz im den Händen des Pflegebedürftigen. Das Geld kann auch voll und ganz dazu benutzt werden Pflegemittel, Medikamente oder Barrierefreiheit in der Wohnung zu sichern. Die Person kann es aber auch einfach einbehalten und für sich ausgeben. Ein Anspruch auf "Bezahlung" von Angehörigen für Geleistete freiwillige Pflege besteht nicht.
Anders sieht es mit der Pflegesachleistung aus. Diese tritt in Kraft sobald ein professionelles Pflegeteam etwa ein ambulanter Pflegedienst die häusliche Pflege übernimmt. Dann werden Pflegeleistungen und Maßnahmen direkt mit dem Geld das dem Pflegebedürftigen zusteht verrechnet und der Pflegekasse verrechnet bevor dem Pflegebedürftigen ein möglicher Restbetrag als Pflegegeld ausgezahlt wird.

Nein, die Gewährung von Pflegegeld ist nicht davon abhängig, dass jemand pflegt, sondern nur davon, dass dieser Pflegegrad festgestellt wird.

Anspruch darauf hat derjenige, bei dem der Pflegebedarf festgestellt wurde - wie er das Geld verteilt - bleibt einzig und alleine seine Sache.

Wenn er jemanden findet, der das umsonst - aus Nächstenliebe oder Pflichtgefühlt macht - dann hat er Glück. Einen Anspruch darauf hat kein Pflegender.

Nein, das muss er nicht. Wie der Pflegebedürftige das Geld einsetzt, bleibt ihm selbst überlassen.

Anders ist das bei den zusätzlichen "ergänzenden Betreuungsleistunen" nach §45. Die bekommt er nur, wenn er deren Verwendung nachweist.

Nein - zwingend ist das nicht. Evtl. ist es aber relevant, dass eine Person als Pflegende/r angegeben wird, weil ja ein gewisser Anteil für dessen Rente gezahlt wird. Das sollte beachtet werden. 

Hallo

Die Zahlung von Pflegegeld ist unabhängig davon, ob Verwandte oder Profis pflegen. Verzichten die Verwandten auf Zahlung bleibt dem Pflegenden das Geld übrig.

LG

Nightwing99  21.01.2017, 14:46

Das ist so nicht richtig denn pflegen Profis etwa ein ambulanter Pflegedienst wird dieses nicht über das Pflegegeld bezahlt sondern direkt über eine Pflegesachleistung abgerechnet. Anspruch auf Pflegegeld besteht in diesem Fall dann nur für die restliche Summe die nicht für die Pflegesachleistung aufgebracht werden muss sofern es eine Restsumme denn überhaupt gibt. Somit ist Pflegegeld ganz und gar nicht unabhängig von der Art wie und von wem gepflegt wird.

Dickerchen123  21.01.2017, 17:19
@Nightwing99

Pflegegeld erhält auch der, der sich von Angehörigen pflegen läßt. Verzichten die Angehörigen auf Bezahlung bleibt es dem zu Pflegenden.

Nightwing99  21.01.2017, 17:52

Das hat niemand bestritten und Angehörige müssen nicht "verzichten" es bleibt immer dem Pflegebedürftigem. Es ist sein Ermessen ob er jemanden für seine Mühen entlohnt.

Dickerchen123  21.01.2017, 18:05
@Nightwing99

na prima, dann sind wir uns ja einig :)