Brille kaputt gegangen in der Schule wer zahlt?

Hallo zsm. Mein Kind 12 hat heute in der Pause eine Auseinandersetzung/Schlägerei in der Pause gehabt. 2 Kinder haben mein Sohn angegriffen und festgehalten.Mein Sohn hat sich verteildigt und einer der Kinder ist auf mein Sohn zugelaufen mit seinem Elbogen und hat weiter angegriffen. Die Brille ist dabei weg geflogen. Und ist komplett verbogen/kaputt gegangen. Ich hatte die Lehrerin vor Schulbeginn darauf hingewiesen das mein Sohn am Auge operiert wurde auch die alte schule hat vor Beginn drauf hingewiesen, also die wissen bescheid das mein Sohn an einem Auge eine seh schwäche hat. Nun vor 2 Monaten wurde er auch in der Pause angerempelt und die Brille wurde verbogen das war jedenfalls ein versehen. Das konnte ich noch selbst hinrichten die Brille. Aber nun geht es zuweit und bin auf 180. Und habe Sorge das es das nächste mal nicht die Brille trifft sonder sein seh geschwächte Auge, Wenn das passieren sollte würde ich dann mit Sicherheit einen Anwalt einschalten. Nun die Klassenlehrerin und die Schule waren heute nicht zu erreichen telefonisch. In der Mittagszeit rief die Lehrerin an. Und sagte das Mein Sohn nachsitzen muss ca.30 min weil er seine Hausaufgabe vergessen hat, das hat mich gewundert da ich jeden Tag meinen Kind drauf hinweise seine Hausaufgabe zu machen und ich sie auch kontrolliere. In den Moment dachte ich mir nichts, weil das ja vorkommen kann das ein Kind nun mal eine Hausaufgabe mal vergessen kann. Nun sollten die Kinder die Hausaufgabe nachholen beim Nachsitzen. Fand ich in Ordnung bis hierhin. Aber als mein Sohn Nachhause kam und einen Bericht schreiben sollte über die Schlägerei. War ich schockiert.Die Lehrerin lügt mich am Telefon an,sehr dreist . Das es nicht um die Hausaufgaben geht sondern um die Berichte von der Auseinandersetzung. Jedenfalls will ich noch nachher zum Optiker gehen wegen der Brille. Nun folgendes, ich würde gerne Gesetzlich auf die Harte Tour gegen die Schule vorgehen. Und wegen den Kosten der Brille wer sie erstatten soll. In so einem Fall die Schule oder die Eltern der 2 Kinder.

Habt ihr auch so ähnliche Erfahrungen gemacht?

Wenn ja wie kann ich dagegen Vorgehen habt ihr Ratschläge?

Richtlinien alles was euch einfällt. So das ich eine Mahnung und Rechnung der Schule schicken kann.

Danke für eure Hilfe

euer Gray

Kinder, Schule, kaputt, Brille, Gesetz, Optiker, Richtlinien, Schlägerei in Schule
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Ist das jetzt strafbar?

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Warum RSL nach DFV-Richtlinien verbindlich, aber kein Skyhook?

Zuerst einmal einen Gruß an die Skydiver in dieser Community.

Laut DFV-Ausbildungshandbuch ist im Schulungsbereich die Verwendung einer RSL (abgesehen von ein paar Ausnahmefällen) verpflichtend. Von einem Skyhook steht allerdings im gesamten Dokument kein Wort. Ist die Verwenung einer "normalen" RSL (kein Skyhook) nicht eigentlich der absolute "worst case"?

Wenn ein System über eine RSL verfügt, bewirkt das Abtrennen des Hauptschirms automatisch den Deploy der Reserve. Der hierbei eingeleitete Öffnungsvorgang ist, zumindest soweit ich das verstehe, identisch mit einer manuellen Reserveauslösung mittels Auslösegriff. Durch die RSL entfällt also "lediglich" die Zeit, die der Springer benötigt, um den Reservegrif zu finden und zu ziehen, richtig? (Mir ist bewusst, dass diese Zeitspanne entscheidend sein kann.) Auf der anderen Seite verliert ein Springer jedoch bei verbundener RSL die Option, sich nach dem Abtrennen des Hauptschirms zu stabilisieren, um so die Wahrscheinlichkeit einer Reservefehlöffnung zu minimieren.

Nun gilt ja gemeinhin "Ziehen" geht vor "Ziehen in richtiger Höhe" geht vor "Ziehen in stabiler Lage" und wenn der Springer den Hauptschirm abtrennen musste, hat er seine anvisierte Öffnungshöhe ja bereits unterschritten, sollte also schnellstmöglich die Reserve öffnen, auch wenn er instabil ist. Daher liegt der Gedanke nahe, dass durch die Verwendung der RSL genau dieser Punkt auch technisch umgesetzt werden soll. Falls der Hauptschirm abgetrennt werden musste, lieber schnellstmöglich die Reserve auslösen, als dem Springer die Chance geben, sich zu stabilisieren. Soweit kann ich das ganze noch nachvollziehen.

Was ich in diesem Zusammenhang allerdings nicht verstehe ist, warum dann nicht die Verwendung eines Skyhooks vorgeschrieben wird. Schließlich benutzt der ja den Hauptschirm als "überdimensionierten Pilotschirm" für die Reserve, um ebendiese NOCH schneller entfalten zu können, als dies bei einem "normalen" Deploy der Reserve geschieht.

Entweder ich möchte nach dem Abtrennen der Hauptkappe so schnell wie möglich die Reserve geöffnet bekommen, dann muss ich einen Skyhook verbauen. Oder aber ich möchte die Option haben, mich nach dem Abtrennen zu stabilisieren, dann darf ich auch keine RSL verbauen.

Warum also wird durch den DFV eine RSL vorgeschrieben, jedoch kein Skyhook? Liegt das nur daran, dass der Skyhook noch zu "neu" ist, um vom DFV bereits als verbindlich eingestuft zu werden? Liegt es daran, dass das System teurer in der Anschaffung ist, aufwändiger zu installieren, aufwändiger zu warten? Ist die Regelung so zu interpretieren, dass die Systeme "mindestens" über eine RSL verfügen müssen und ein Skyhook somit als "Weiterentwicklung der RSL" auch erlaubt ist oder wird tatsächlich verbindlich eine "normale" RSL vorgeschrieben?

Bin gespannt auf die (hoffentlich detaillierten) Erläuterungen.

Freizeit, Fallschirm, Richtlinien, Skydiving
PS4 PS Plus - Rückerstattung?

Ich hatte noch etwas Guthaben auf meinem PSN KONTO und vorerst habe ich mir dann die Ps Plus Test Version ( 14 Tage ) runtergeladen! ( kostenlos ) Und dann hab ich automatische Aufladung ausgestellt! Jedoch hat es trotzdem abgebucht ( nachdem die Testversion abgelaufen ist ). Das hab ich einmal durchgehen lassen aber jz hat es schon wieder abgebucht, erst gestern! Sofort nach dem Erhalt der Email ( Bestätigung des Kaufes, den ich nicht eigenhändig getätigt habe ), schickte ich eine Email an den support! Am nächsten Tag also heute habe ich angerufen und die verweigern mir die Rückgabe und schickten mir auch eine Mail: Bild unten! Gibt es irgendein Gesetz oder irgendwas was ich denen vorhalten kann, sodass die mir das Geld Rückerstatten? Denn ich hab das abo ja noch garnicht verwendet! Bin nicht online gegangen! ( es ist 1 Monats abo = 6,99€ ) Grund: Ich habe mir extra ne PSN Karte gekauft um das Jahresabo zu kaufen und die brauche ich aber sodass ich auf die 50€ komme! ( das Guthaben - 6,99 waren noch von einem anderen Kauf übrig ). Also wieso sollten die mir es verbieten das abo zu kündigen und mir rückzuerstatten, wenn ich es 1. garnicht bestellt hatte
2. automatische Verlängerung austellte
3. überhaupt nicht verwendet habe??
Die am Telefon meinte, dass ich es nicht ausgestellt habe ( die automatische Verlängerung €, was aber nicht der Wahrheit entspricht. Habt ihr Ideen was ich machen kann? Danke für jede HiLfE! :D

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Technik, PlayStation, Gesetz, Sony, Richtlinien, Rückerstattung, PlayStation Plus, PlayStation 4