Gutachtertermin wegen Erwerbsminderungsrente.Panik!

Hallo Ihr Lieben. Ich hab mich lange Zeit geärgert, dass mein Rentenantrag so lange dauert. Heute kam der Gutachtertermin per Post. Eigentlich müsst ich mich "freuen", wenn man es denn so nennen kann überhaupt. Mitgesendet wurde ein 2seitiger Fragebogen. Seitdem ich den Brief geöffnet habe, kann ich mich aus unerklärlichen Gründen kaum noch beruhigen. Ich zittere, bin angespannt, unruhig und könnt nur heulen. Eigentlich sollte mich das nicht weiter fertig machen. Ich habe in meinem Leben genug Psychologen und Psychiatern gegenüber gesessen, habe unzählige Tests mitgemacht, Fragen und Fragebögen ausgiebig beantwortet. Und jetzt scheitere ich hier an den kleinsten Fragen.

Wie etwa: "Welche ernsten Krankheiten hatten Sie (ausser den typischen Kinderkrankheiten) bis heute?"

Was zählt denn als "ernste Krankheit"?? Asthma, Schilddrüsenunterfunktion, Polyarthrose,Hautpilz der immer wiederkommt? Denn das sind einige meiner Probleme. Natürlich abgesehen von den psychischen Dingen (muss ich die eigentlich auch aufzählen??).

Zählt ein psychologischer Test vom Arbeitsamt über die kognitive Leistungsfähigkeit als "Untersuchung eines Vertrauensarztes durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit"?

Ich bin total durcheinander,will mich gut vorbereiten,hab soviel Angst was falsch zu machen oder zu sagen, nicht ernst genommen oder gar abschätzig behandelt zu werden. Ich möcht den Gutachter nicht zubomben mit Informationen die er wahrscheinlich gar nicht wissen will, aber wenigstens das sagen,was wichtig ist. Denn ich habe nicht nur die psychischen Erkrankungen. Ist das eigentlich von Interesse für den psychiatrischen Gutachter???

Oh man ich hab grad den totalen Overload im Kopf,mir ist ganz schlecht. Kann mir bitte bitte jemand helfen?

LG Steffi

Erwerbsminderungsrente, eu-rente, Gutachter, Psychiater, Psychologe
Chancen auf EM-Rente bei COPD Stufe 3 nach Gold

Hallo leute! ich habe copd stufe 3 nach gold kombiniert mit asthma, GdB 70% Merkzeichen G unbefristet. seit november 2013 bin ich erkrankt und ständig in irgendwelchen kliniken auch lungenfachklinik. im märz / april war ich zur reha und wurde arbeitsunfähig entlassen. in der reha wurde ein antrag auf teilhabe am leben bei der rentenversicherung gestellt. die rentenversicherung bestellte mich dann anfang september zur beguchtachtung nach bad soodenallendorf. dort wurden die untersuchungen die ich machen sollte nach ganz kurzer zeit abgebrochen auf ansagen des leitenden begutachtenden arztes da ich bereichts nach so kurzer zeit völlig fertig und kaputt war. er teilte mir dann im persönlichen gespräch mit, das dem antrag nicht stattgegeben werden kann, da bei meinem gesundheitszustand durch die teilhabe am leben keine besserung zu erwarten sei und ich auch gar nicht arbeiten kann. ich kann laut ihm keine 3 stunden mehr arbeiten und dar nur ganz leichte tätigkeiten. der bescheid ablehnende bescheid für die maßnahme von der rentenversicherung kam gestern, habe ihn meinem artzt gezeigt. alle sagen ich solle EM-Rente einreichen...... habe ich ein chance zumal der begutachter ja von der rentenversicherung war!? Eine umschulung in dieser maßnahme wäre auch nicht möglich da ich aus dem bürobereich komme. die hat der begutachtr der rentenversicherung auch mitgeteilt . also merkmale unter 3stunden ganz leichte tätigkeit gdb 70 mit merzeichen g vorhanden....

Erwerbsminderungsrente, COPD
Sozialgericht - Erfahrungen mit einer Klage dort?

Ich beziehe seit vielen Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente. Da gabe es niemals Probleme. Musste zu keinem Gutachter oder so. Nur mit der Anerkennung der Schwerbehinderung habe ich seit vielen Jahren Probleme. Auf 40 % habe ich jetzt geschafft. Möchte aber unbedingt die 50 % erreichen und war jetzt wirklich gegen den letzten Bescheid in Widerspruch gegangen. Nun kam die Ablehnung des Widerspruchs und ich muss mich entscheiden zu klagen. Mein Hauptfehler ist wahrscheinlich, dass ich zu den Menschen gehöre, die nicht ständig von Arzt zu Arzt rennen, um ihre Wehwehchen zu schildern. Ich habe zwischenzeitlich gelernt, mit meinen Krankheiten zu leben. Da würden wohl auch wöchentliche Arztbesuche nix ändern. Das ändert aber nichts dran, dass mich das seit Jahren einschränkt, am s. g. sozialen Leben teilzunehmen. Nun ist die Frage: Versuche ich in einem Jahr vllt. eine neue Antragstellung und renne bis dahin den Ärzten die Bude ein oder Klage ich gegen diese Entscheidung. Man hätte sich ja wenigstens mal die Mühe machen können, mich einem Gutachter vorzustellen. Nein, ist niemals geschehen!

Nun mal meine Frage: Klagen oder jetzt intensiv von Arzt zu Arzt rennen? (Ich weiß aber, dass das meine gesundheitliche Situation nicht gerade verbessern würde, weil mich das seeeeehr belastet!) Wie sind Eure Erfahrungen mit einer Klage vor dem Sozialgericht.

Außerdem muss ich mich dann auch noch kümmern, was mit den Kosten wird. Denke mal, für Verfahrenskostenbeihilfe werde ich wieder knapp über dem Limit liegen. Prinzipiell würde ich mich auch allein vertreten. Aber ob da meine Erfahrungen im Sozialrecht ausreichen, ist fraglich.

Bin mal auf Eure Meinungen, Erfahrungen, Tipps und Hinweise gespannt.

Ps.: Erklärung, warum die 50 % notwendig sind. Ich werde jetzt 61 und könnte so ab 63 eine Rente wegen Schwerbehinderung beantragen.

Recht, Erwerbsminderungsrente, eu-rente, Gesundheit und Medizin, Klage, rentenrecht, Schwerbehinderung, Sozialgericht, Verfahrenskostenhilfe
Verlängerung volle Erwerbsminderungsrente Ärztlicher Befundbericht?

Ich bin stark chronisch erkrankt nach Gebershagenstadium 3 und beziehe mittlerweile schon 7 Jahre volle Erwerbsminderungsrente die Zeitlich befristet ist. Alle 2 Jahre muss der Verlängerungsantrag gestellt werden weil es keine Verbesserungen der gesundheitlichen Situation gibt.

Bei jedem Verlängerungsantrag den ich bei der Rentenversicherung stelle wird mir ein Ärztlicher Befundbericht von der Rentenversicherung geschickt den mein behandelnder Facharzt ausfüllen muss. Dieses mal beim Verlängerungsantrag Nr.4 hat mir die Rentenversicherung dieses Formular RT 5020b, den Ärztlichen Befundbericht zum übergeben und ausfüllen lassen vom Facharzt nicht mitgeschickt.

Die Rentenversicherung schreibt mir nur wenn ich medizinische Unterlagen habe, soll ich diese beifügen. Das habe ich aber nicht bin aber Regelmässig bei meinem Facharzt in Behandlung und brauche deshalb diesen Befundbericht.

Bei 3. Verlängerungen war diese Formular Automatisch mit dabei und ich habe es meinem Arzt übergeben und ausfüllen lassen und diesen dann zusammen mit dem Verlängerungsantrag an die Rentenversicherung geschickt.

Jetzt beim 4. Verlängerungsantrag ist es nicht dabei kann mir jemand einen Tipp geben oder eine Stellungnahme dazu wieso dieser Ärztliche Befundbericht nun nicht dabei ist und angefordert wird?

Ich habe mir nun selber dieses Formular auf der Webseite der Rentenversicherung sowie die Honorarabrechnung für den Arzt zum ausfüllen selber besorgt und in Eigeninitiative meinem Arzt gegeben zum ausfüllen.

Ich hätte ja ohne diesen Ärztlichen Befundbericht gar keine Stellungnahme von meinem behandelnden Facharzt für die Weitergewährung meiner vollen Erwerbsminderungsrente.

Wer kann mir dazu was sagen oder hatte diesen Fall auch schon mal das beim Verlängerungsantrag das Formular für den Ärtzlichen Befundbericht nicht mit dabei ist?

Ist es rechtmäßig, das ich in Eigeninitiative diese Formular besorgt habe und meinem Facharzt zum ausfüllen übergeben habe zumal da auch noch eine Honorarabrechnung vom Arzt auf die Rentenversicherung zukommt?

Herzlichen Dank für Hilfen und Stellungnahmen

Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrente Klage vor Sozialgericht - Vergleichsvorschlag Rentenversicherung

Hallo, meine Tochter kämpft seit Januar 2013 um eine volle Erwerbsminderungsrente wegen diverser, schwerwiegender psychischer Erkrankungen. Nach Ablehnung durch die Rentenversicherung hat sie Klage vor dem Sozialgericht eingereicht (mit Hilfe des VdK). Der Gutachter der Rentenversicherung hatte vorher ein sehr komisches Gutachten erstellt: Im großen und ganzen folgender Inhalt: Sie sei zwar unstrittig schwer erkrankt und nicht arbeitsfähig, könne aber vollschichtig über 6 Std. täglich arbeiten.... ???? Das Sozialgericht hat ein eigenes Gutachten angefordert, wobei dieses Gutachten voll zu Gunsten meiner Tochter ausgefallen ist. Diese Gutachterin schrieb im Gutachten auch, dass sie die Ausführungen des Kollegen, den die RV beauftragt hatte, nicht nachvollziehen kann und meine Tochter auf keinen Fall einer regelmäßigen Arbeit nachgehen könne.

Heute kam nun über den VdK ein Vergleichsvorschlag der Rentenversicherung mit dem Inhalt, dass sie meiner Tochter die volle Erwerbsminderungsrente für 3 Jahre anbieten. Sie solle ein schriftliches Anerkenntnis dieses Angebote abgeben und somit den Rechtsstreit im vollen Umfang für erledigt erklären.

Soweit alles super, aber es steht auch drin:

Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt die Deutsche Rentenversicherung zur Hälfte.

Weiß jemand, was das zu bedeuten hat. Muss sie nun je die Hälfte der beiden Gutachten zahlen, evtl. Rechtsanwaltskosten der Rentenversicherung ... ?

Beim VdK kann ich leider niemanden erreichen - vielleicht weiß ja von euch wer, was diese außergerichtlichen Kosten sein können?

Danke !!!

Vergleich, Rente, Erwerbsminderungsrente, Rentenversicherung, Sozialgericht
Warum wird bei voller Erwerbsminderungsrente die Zahlung per Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt?

Ich wurde nach längerer Krankheit von meiner Krankenkasse ausgesteuert. Habe auf Anraten und vielen Hinweisen bei der Arbeitsagentur eine Zahlung nach der Nahtlosikeitsregelung beantragt. In der Zwischenzeit wurde mir die volle Erwerbsminderung für 2 Jahre genehmigt. Beim persönlichen Termin in der Arbeitsagentur brachte ich alle Unterlagen mit und die Sachbearbeiterin meinte natürlich haben Sie Recht auf Zahlung ist ja nur für 7 Wochen bis die Rente greift und wenn alles so problemlos wäre wie bei Ihnen dann wäre es wunderbar .... Also gut, da ich in ungekündigter Stellung bin, war noch eine Berechnung meines Arbeitgebers nötig, habe ich alles sofort eingereicht und dann kommt der Bescheid, dass mein Arbeitslosengeld abgelehnt wurde und ich auch keinen Widerspruch einlegen brauche, da meine Erwerbsminderungsrente schon genehmigt ist und da hätte ich keine Chancen da ich dem Arbeitsmarkt keine 15 Stunden zur Verfügung stehe. Da kommen für mich jetzt die Fragen... das war alles bekannt als ich persönlich dort war, bekommt ein kranker Arbeitsloser auch kein Geld... hat hier jemand einen Rat warum mir diese Nahtlosigkeitszahlung oder wie man das nennt abgelehnt wird. Es ginge nur um 7 Wochen, in denen ich nun ohne Einkommen da steht (HartzIV usw fällt aus) Danke im Voraus für Eure Antworten

Rente, Recht, Erwerbsminderungsrente, Erwerb
Rentenantrag bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 Erwerbsminderungsrente Antrag Hilfe

Hallo und guten Tag,

ich bin ganz neu hier und bin froh dieses Forum gefunden zu haben. Kann mir jemand bei diesen Fragen irgendwie helfen?

ES GEHT HIER UM: Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung Erwerbsminderungs

Mein Mann hatte letztes Jahr einen Verkehrsunfall mit bleibenden Schäden. Nach Aussteuerung des Krankengekdes waren wir jetzt beim Arbeitsamt. Er hat einen Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld erhalten. Gleichzeitig ist er an das Rentenamt verwiesen wore, dort innerhalb von 4 Wochen einen Rentenantrag oder eine Teilhabe fürs Arbeitsleben zu stellen. Einen Termin haben wir bereits bekommen und eine Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung. Ich schreibe den Rest in der ICH-FORM weils einfacher ist.

Dieser ist sehr umfangreich . Ich weiß nicht was ich bei der Frage:

1. 8.2 WELCHE ARBEITEN KÖNNEN SIE NACH IHRER AUFFASSUNF NOCH VERRICHTEN ? UMFANG UND WIEVIEL STUNDEN.

Das ist uns gar nicht klar. Er kann selbst kein Auto fahren und würde somit nirgends alleine hinkommen. Das linke Knie ist steif , der rechte Ellenbogen ist Steif, die kleinen Finger durch Ulnarißriß beeinträchtigt und die Hüfte links versteift so das er nicht in 90 Grad sitzen kann und wenn er sitzt ständig zwischen aufstehen und sitzen wechseln muss.Um überhaupt mal mehrer Minuten sitzen zu können ist er auf ein Rollstuhl angewiesen.Ohne kann er nur an der Stuhlkante sitzen

Um das Arbeitslosengeld zu beziehen muss man dem Markt ja zur Verfügung stehen und musste das Kreuzchen machen: JA ICH WERDE ALLES TUN UM MEINE ARBEITSLOSIGKEIT ZU BEENDEN.

Dann Frage 2.

SIND SIE ZURZEIT ARBEITSUNFÄHIG KRANK ?

Bin ich es jetzt oder nicht ? Beim Arbeitsamt darf ich es ja nicht sein, aber eigentlich bin ich es ja. Was kreuze ich da an ?

  1. Frage 8.1 SEIT WANN UND WEGEN WELCHER GESUNDHEITSSTÖRUNG HALTEN SIE SICH ERWERBSGEMINDERT ?

Er dachte ja immer, wenn die Platten rauskommen oder der Arm operiert wird, wird alles besser. Die letzt OP war leider nicht erfolgreich (die Platten ließen sich nicht entfernen) Das Knie bleibt Steif , ebenso die Hüfte diese kann nicht gemacht werden, weil die Oberschenkelplatten zu weit nach oben reichen. eine Armop wäre zu Risikoreich.

Oder kommt dort als Antwort seit Tag des Unfalls rein. ?

Von der Krankenkasse erhielt ich auch ein Schreiben, wo drauf steht ab wann man ausgesteuert ist und in Fettschrift stand drauf.

FALLS SIE ÜBER DEN 29.10.11 ARBEITSUNFÄHIG SIND; BITTEN WIR SIE UNS WEITERHIN ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNGEN EINZUREICHEN:BITTE INFORMIEREN SIE AUCH DIE AGENTUR FÜR ARBEIT GEGEBENFALSS ÜBER DIE FORTBESTEHENDE ARBEITSUNFÄHIGKEIT.

Was muss ich denn jetzt tun ? Wenn ich dem Arbeitsamt so was mitteile, bekomme ich dann noch Arbeitslosengeld ? Muss ich das trotzdem der Krankenkasse mitteilen ? Ich verstehe hier gar nicht mehr.

Ich hoffe das mir jemand helfen kann, es ist alles so kompliziert. Vielen Dank im voraus.

Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente, ALG I, Rentenantrag