Zweitjob - schlaustes Vorgehen bzgl. Steuerklasse usw?

3 Antworten

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Wenn Du eine 40-Stunden-Woche hast, wirst Du maximal einen Minijob ausüben können.

Das Arbeitszeitgesetz lässt im Durchschnitt von 24 Wochen maximal 48 Std./Woche zu. Es müssen auch die Ruhezeiten beachtet werden.

Du kannst nicht z.B. von 7.00 - 16.00 Uhr und dann im Minijob von z.B. 18.00 - 21.00 Uhr arbeiten, da hier die Ruhezeit von mindestens 11 Stunden nicht eingehalten wird.

Deinen AG musst Du über den Nebenjob nur informieren, wenn das im Arbeits-/Tarifvertrag vereinbart ist.

Verbieten kann er ihn nur, wenn Du bei der Konkurrenz arbeiten möchtest und/oder die Arbeitszeitgesetze nicht eingehalten werden.

Die Krankenkasse musst Du nicht informieren, im Minijob zahlst Du keine Krankenkassenbeiträge.

Ob Du vom Minijob in die Rentenversicherung zahlen willst oder nicht, kannst Du selbst entscheiden.

Hexle2  24.04.2023, 12:17

Danke fürs Sternchen

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Guten Tag,

wenn du einem Minijob mit Verdienstgrenze ausüben möchtest, darfst du durchschnittlich im Monat nicht mehr als 520 Euro verdienen. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 6.240 Euro. Wann, wie oft und wie lange du arbeitest, spielt dabei keine Rolle und kann flexibel gestaltet werden. Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin tragen den Großteil der Abgaben. Dazu gehören pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen und Steuern. Wenn du dich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, zahlst du hier einen Beitragsanteil ein.  

Auch ein kurzfristiger Minijob wäre möglich. Eine kurzfristige Beschäftigung darf im Laufe eines Kalenderjahres nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage dauern. Der Job ist also nicht dauerhaft oder regelmäßig, sondern nur gelegentlich. Die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle. Die Steuern werden von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber direkt ans Finanzamt abgeführt. Kurzfristige Beschäftigungen können auf zwei Arten versteuert werden: mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent oder nach deiner individuellen Lohnsteuerklasse.  

Ein Gespräch mit deinem Hauptarbeitgeber ist immer wichtig, denn so vermeidest du arbeitsrechtliche Konsequenzen. Den steuerlichen Aspekt besprichst du am besten mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bist du unter 520€ denn machst du nen Minijob und wenn du drüber liegst wird dir die Entscheidung ja abgenommen

np3000 
Fragesteller
 23.04.2023, 13:25

ja aber wenn ich über 520€ liege, lohnt sich das dann überhaupt wenn ich dafür dann mehr Steuern zahlen muss?

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anTTraXX  23.04.2023, 13:35
@np3000

Das musst du für dich entscheiden

Da du eh nicht über 48h die Wochen kommen darfst würde ein Minijob wohl reichen

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