Zweitjob - schlaustes Vorgehen bzgl. Steuerklasse usw?
Hallo zusammen, ich brauche mal Rat.
Ich arbeite momentan Montag bis Freitag ganz normal 40h die Woche in einem Bürojob, oft auch Home Office.
Ich würde sehr gerne noch was dazu verdienen und einen zweiten Job nebenbei machen, samstags oder abends spät an Home Office Tagen.
Was ist denn da am cleversten oder auch am realistischsten? Ein Job der als Minijob gilt und somit soweit ich weiß gar nicht versteuert wird (max 520€ ? glaube ich). Oder etwas wo man mehr bekommt aber dafür dann in Steuerklasse 6 fällt. Was lohnt sich da am ehesten?
Muss ich dann nach "Teilzeit" Jobs oder Minijobs suchen und wie viele Stunden kann/darf ich dann maximal im zweiten Job arbeiten?
Über jeden Tipp bin ich dankbar, auch was so typische realistische Zweitjobs sind.
Außerdem: Muss mein Hauptarbeitgeber, Krankenkasse usw. darüber Bescheid wissen? Gibt es sonst noch was zu beachten was ich noch nicht erwähnt hab?
3 Antworten
Wenn Du eine 40-Stunden-Woche hast, wirst Du maximal einen Minijob ausüben können.
Das Arbeitszeitgesetz lässt im Durchschnitt von 24 Wochen maximal 48 Std./Woche zu. Es müssen auch die Ruhezeiten beachtet werden.
Du kannst nicht z.B. von 7.00 - 16.00 Uhr und dann im Minijob von z.B. 18.00 - 21.00 Uhr arbeiten, da hier die Ruhezeit von mindestens 11 Stunden nicht eingehalten wird.
Deinen AG musst Du über den Nebenjob nur informieren, wenn das im Arbeits-/Tarifvertrag vereinbart ist.
Verbieten kann er ihn nur, wenn Du bei der Konkurrenz arbeiten möchtest und/oder die Arbeitszeitgesetze nicht eingehalten werden.
Die Krankenkasse musst Du nicht informieren, im Minijob zahlst Du keine Krankenkassenbeiträge.
Ob Du vom Minijob in die Rentenversicherung zahlen willst oder nicht, kannst Du selbst entscheiden.
Guten Tag,
wenn du einem Minijob mit Verdienstgrenze ausüben möchtest, darfst du durchschnittlich im Monat nicht mehr als 520 Euro verdienen. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 6.240 Euro. Wann, wie oft und wie lange du arbeitest, spielt dabei keine Rolle und kann flexibel gestaltet werden. Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin tragen den Großteil der Abgaben. Dazu gehören pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen und Steuern. Wenn du dich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, zahlst du hier einen Beitragsanteil ein.
Auch ein kurzfristiger Minijob wäre möglich. Eine kurzfristige Beschäftigung darf im Laufe eines Kalenderjahres nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage dauern. Der Job ist also nicht dauerhaft oder regelmäßig, sondern nur gelegentlich. Die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle. Die Steuern werden von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber direkt ans Finanzamt abgeführt. Kurzfristige Beschäftigungen können auf zwei Arten versteuert werden: mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent oder nach deiner individuellen Lohnsteuerklasse.
Ein Gespräch mit deinem Hauptarbeitgeber ist immer wichtig, denn so vermeidest du arbeitsrechtliche Konsequenzen. Den steuerlichen Aspekt besprichst du am besten mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Bist du unter 520€ denn machst du nen Minijob und wenn du drüber liegst wird dir die Entscheidung ja abgenommen
ja aber wenn ich über 520€ liege, lohnt sich das dann überhaupt wenn ich dafür dann mehr Steuern zahlen muss?