Ackerland bebaubar machen?

2 Antworten

Da, wo ich wohne, gilt die Regelung, daß man auf Ackerland ohne Genehmigung Gartenhütten hinstellen darf, die ein Volumen von 15 m³ nicht überschreiten. Wer etwas größeres hinbaut und es wird von der Germeinde entdeckt, bekommt ganz schnell eine Abrißverfügung. Wenn man das Grundstück einzäunen will, muß man sogar die erlaubte Maximalhöhe des Zaunes beachten.

Viel anders dürfte das bei Euch auch nicht geregelt sein. Ihr könnt euch einen schönen Garten machen, eine Gerätehütte dazu hinstellen, vielleicht noch einen zusätzlichen Unterstand. Und Ihr könnt dort auch grillen. Sogar übernachten (Aber halt nur in der Art Schlafsack im Freien). Um allerdings etwas Wohngebäudeähnliches hinstellen zu dürfen, muß das Grundstück als Bauland ausgewiesen sein. Und das ist ein langwieriger Verwaltungsvorgang.

Die Umwandlung von Ackerland in Bauland ist zwar möglich, aber das ist nicht mal eben ein Federstrich. Dazu muß der Gemeinderat einen Beschluß fassen, und wenn der rechtskräftig geworden ist, gibts zunächst mal einen Bebauungsplan.

Es ist ein recht langwieriger Vorgang. Schnell gehts nur, wenn im Gemeinderat Landbesitzer vertreten sind, die ihren Acker gern in Bauland umwandeln möchten. Dann gehts rucki-zucki....