Ackerland bebaubar machen?
Hallo, wir haben ein kleines Haus im Dorf mitten an der Hauptstraße. Dazu bekamen wir einen Garten etwas abseits am Rand des Dorfes oberhalb vom Friedhof. Es ist das Elternhaus meines Schwiegervaters. Genauso der zugehörige Garten. Dort ist Wasseranschluss und es stand auch mal eine Hütte. Die aber eingerissen ist, weil lange keiner das Grundstük mehr genutzt hat. Nun seit wir in diesem Haus an der Hauptstraße wohnen, haben wir weder Garten noch BAlkon, noch Garage etc. und wollten uns den oben genannten Garten schön machen, da wir auch Kind und Hund haben und gerne Wochenends auch mal dort übernachten möchten und grillen etc. Jetzt wollten wir uns ein größeres Gartenhaus dort hinstellen. Haben auch schon alles eben gebaggert und wir wollten einfach sicherheitshalber noch mal nachfragen bei der Gemeinde, ob die Größe unsres auserwählten Gartenhauses noch ohne Bauplan geht und da sagte man uns, dass dieses Grundstück Ackerland ist und man darauf gar nichts bauen darf. Jetzt sind wir alle wahnsinnig enttäuscht und fragen uns, ob es Möglichkeiten gibt, dass wir dieses Grundstück doch als Garten nutzen können mit Gartnhaus etc. Hat hier wer Erfahrungen, Tipps, Ideen für uns? Wir wären sehr dankbar.
2 Antworten
Da, wo ich wohne, gilt die Regelung, daß man auf Ackerland ohne Genehmigung Gartenhütten hinstellen darf, die ein Volumen von 15 m³ nicht überschreiten. Wer etwas größeres hinbaut und es wird von der Germeinde entdeckt, bekommt ganz schnell eine Abrißverfügung. Wenn man das Grundstück einzäunen will, muß man sogar die erlaubte Maximalhöhe des Zaunes beachten.
Viel anders dürfte das bei Euch auch nicht geregelt sein. Ihr könnt euch einen schönen Garten machen, eine Gerätehütte dazu hinstellen, vielleicht noch einen zusätzlichen Unterstand. Und Ihr könnt dort auch grillen. Sogar übernachten (Aber halt nur in der Art Schlafsack im Freien). Um allerdings etwas Wohngebäudeähnliches hinstellen zu dürfen, muß das Grundstück als Bauland ausgewiesen sein. Und das ist ein langwieriger Verwaltungsvorgang.
Die Umwandlung von Ackerland in Bauland ist zwar möglich, aber das ist nicht mal eben ein Federstrich. Dazu muß der Gemeinderat einen Beschluß fassen, und wenn der rechtskräftig geworden ist, gibts zunächst mal einen Bebauungsplan.
Es ist ein recht langwieriger Vorgang. Schnell gehts nur, wenn im Gemeinderat Landbesitzer vertreten sind, die ihren Acker gern in Bauland umwandeln möchten. Dann gehts rucki-zucki....