Berechnung GRZ 2 Neubau Bayern?

2 Antworten

Die GRZ Berechnung ist hochkompliziert. Das sieht man schon daran, dass selbst eingefleischte Profis, die diese gerne als recht einfach bezeichnen, unrichtige Berechnungen ansetzen. Oft bleiben diese Fehler von den Baugenehmigungsbehörden ungeahndet, weil die Sachbearbeitenden es selbst nicht besser wissen, zu faul zum nachrechnen sind, Zuwendungen nicht abgeneigt sind oder auch eine korrekte Berechnung nicht zur Überschreitung des Zulässigen führt.

Zunächst muss geklärt werden, welche Fassung der BauNVO dem Bebauungsplan zugrunde liegt und ob der Bebauungsplan von dieser BauNVO abweichende Festsetzungen trifft. Mal davon ausgehend, dass hier eine Fassung nach 1990 ohne Sonderregelungen zur Anwendung kommt, werden alle relevanten Flächen voll berechnet. Allerdings darf der maximal zulässige Wert durch Nebenflächen um 50% überschritten werden. Das klingt zwar so ähnlich wie die Meinung des GU, führt mathematisch aber zu einem anderen Ergebnis.

Bezüglich Fußwegen, Dachüberständen, Drainagen, Zisternen o.ä. kommt es nicht auf die reine Versiegelungswirkung an, sondern auf die städtebauliche Relevanz des Bauteils bzw. der baulichen Anlage. Dass diese einer subjektiven Bewertung unterliegt, zeigen die Arbeitshilfen bzw. Kommentare der Städte Berlin, München, Frankfurt zu diesem Thema. München wagt sich dabei weit aus dem Fenster, indem dort Maße angegeben werden, ab wann Objekte diese Relevanz erreichen. Hierbei besteht die Gefahr, dass Bauherren und Planer durch knappe Unterschreitung des Maßes einen Rechtsanspruch auf Nichtanrechnung ableiten.

Von 50% ist mir nichts bekannt.


olioli2302 
Fragesteller
 16.11.2021, 21:36

Vielen Dank. Ich hätte eine weitere Frage und würde mich über Ihre Einschätzung freuen, denn ich erhalte unterschiedliche Aussagen. Müssen Dachüberstände (<70cm), Drainagen (Kelleraußenwand) und Zisternen für Regenwasser (<100cm) ebenfalls in der GRZ (2) Berechnung mit berücksichtigt werden oder können diese vernachlässigt werden? Danke

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pharao1961  17.11.2021, 08:46
@olioli2302

Dachüberstände werden mitgerechnet, denn diese stellen ja eine versiegelte Fläche dar.

Dränagen und Zisternen haben überhaupt garnix mit der GRZ zu tun.

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olioli2302 
Fragesteller
 17.11.2021, 10:38
@pharao1961

Vielen Dank, dass ist eben so verwirrend. Weil an unterschiedlichen Stellen unterschiedliche Informationen stehen. Ich Zitiere Merkblatt bayerische Architektenkammer "In den Luftraum hineinragende Teile wie Erker, Balkone (auch solche, die nach Art. 6 Abs. 8 BayBO untergeordnet sind) oder auskragende Obergeschosse sind im Gegensatz zu irrelevanten Bauteile, wie geringe Dachüberstände, Gesimse, Wandpfeiler, Fensterbänke mit anzurechnen" <- Laut diesem Satz werden geringe Dachübestände nicht mit eingerechnet.

Ich zitiere Arbeitshilfe GRZ/GFZ: Zur GRZ II sind auch Zisternen, Öl- und Gastanks einzubeziehen.

Ich glaube ich komme über ein persönliches Gespräch mit dem für uns zuständigen Bauamt nicht umher. Danke Ihnen.

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pharao1961  17.11.2021, 11:29
@olioli2302

Alles das was versiegelt ist, muss gerechnet werden.

Zisternen, Öl- u. Gastanks sind ja normalerweise unterirdisch, wenn die oberirdisch sind, dann müssen die natürlich ebenfalls hinzu gezählt werden.

Zuwegungen zur Haustüre, zur Garage, Terrassen, Müllbehälterstellplätze, müssen hinzu gezählt werden, wenn sie den Boden versiegeln; sind es Rasengittersteine z.B., dann natürlich nicht, da durchlässig.

Es ist im Prinzip recht einfach.

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pharao1961  17.11.2021, 16:01
@olioli2302

Kann ich mir jetzt nicht vorstellen, aber Ausnahmen kann es immer mal geben.

Dann mache ich die Zuwegung nur 1,49 m breit, aber dafür 10 meter lang. Und dann?

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