Zu schnell mit dem Roller, was kann die Polizei machen?

9 Antworten

Wenn es herauskommt, dass es zweifelsfrei dein Fahrzeug ist (vorhandene Schäden, Aufkleber etc.), dann wirst du Auskunft geben müssen, wer es zu dem Zeitpunkt gefahren hat. Selbstverständlich können die Polizisten von der Verfolgungsfahrt Bilder und Videos aufgenommen haben und diese beim Ermittlungsverfahren verwenden. Und wenn einer der Polizisten Aufnahmen mit dem Handy gemacht hat, sind diese ebenfalls beweislastig. Dazu kommen dann die Aussagen von zwei Beamten. Die Sache geht natürlich weiter an die Staatsanwaltschaft, die dann die Fakten sammelt und "verwertet".

Und diese wird dann ermitteln, da es in dem Fall nicht um ein fehlendes Versicherungskennzeichen (Ordnungswidrigkeit) geht, sondern um Fahren ohne Fahrerlaubnis (keine Fahrerlaubnis für ein Fahrzeug mit dieser Geschwindigkeit). Dazu kommt auch noch, dass die Betriebserlaubnis für den Roller nicht mehr gilt, wenn er illegal "aufgemotzt" wurde.

Faktisch würde das nicht gut ausgehen, sobald die Beweise gegen den Fahrer stehen.

Nein, Heilige sind sie nicht, aber im Gegensatz zu dir haben sie keinen Grund zu lügen.

Daher kann ein Richter davon ausgehen, dass sie reinen Herzens von deiner Missetat erzählen. Ferner würden sie ja auch den Roller als Tatmittel sicherstellen und die Manipulation beweisen.

Sei einfach nett und lass dich aufhalten, wenn sie dich nicht mit unglaublich hoher Geschwindigkeit erwischen wird sich keiner die Mühe machen. Mein Vater ist selber Polizist und den Aufwand nachzuweisen das das Gerät getuned wurde is es in der Regel nicht wert. Wenn du nett zu den Polizisten bist und denen Papiere etc gibst werden sie dich selbst mit zu schnellem Roller maximal mit einer Verwarnung oder kleinem Bußgeld weiter fahren lassen 🤷‍♂️

das fahren ohne gültig fahrerlaubnis können sie dir eventuell nicht nachweisen. aber nur eventuell.

der roller wird kassiert und verschrottet.

du bekommst eine quittung bei der beschlagnahmung.

aber eigentlich ist es ganz einfach... wenn du niemanden benennen kannst, der gefahren ist, bist DU gefahren.

Die Polizisten sind zur Zeugenaussage verpflichtet (wenn sie nicht mit dir verwandt oder verschwägert sind). Sie werden vor der Anhörung vom Richter belehrt, dass sie die Wahrheit sagen müssen, nichts hinzufügen und nichts verschweigen dürfen. Die Polizisten haben gar keine Veranlassung und kein Interesse zu lügen. Sie kennen dich nicht und machen nur ihren Job.

Aussagen von 2 Polizisten reichen als Beweis für deine Schuld.