Zivildienst wenn Wohnsitz im Ausland?
Hallo alle miteinander,
Ich bitte um normale und menschliche Antworten Danke.
Meine Frage ist ob es Strafverfolgungen oder eben Strafverfahren gibt wenn ich meinen Wohnsitz in Österreich abmelde und Ihn dann in Japan anmelde bezüglich des Zivildienstes. Meine Situation ist so: Ich bin bei dem Roten Kreuz für 2027 als Zivildienst eingetragen. Wenn ich dann in einem Jahr was ich auch so vor habe und auch machen werde, nach Japan auswandere und Haupwohnsitz abmelde sollte es doch keine Rechtliche Folgen haben wenn ich dort einfach nicht auftauche oder?
Und wenn hier jemand kommt mit aber sei nicht so faul.... Wir leben im 21 Jahrhundert und solche Zeitverschwendungen sollten abgeschafft werden. Eine Sexistische Methode jungen Männern ihre Lebenszeit zu rauben nicht mehr.
Alle dummen Antworten werden ignoriert 😀😀😀😀😀😀😀😀😀😀😀😀😀😀😀
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2 Antworten
Wenn du nicht mehr in Österreich wohnst, ist der Zivildienst für dich (erst einmal) abgehakt. Staatbürger, die im Ausland wohnen, sind nicht wehrpflichtig. Solltest du allerdings zurück nach Österreich ziehen, bevor du 35 bist, musst du ihn nachmachen. Selbst wenn du nur für ein Auslandssemester zurück nach Österreich ziehst, passiert das.
Auch wenn dir nichts passieren kann, weil du dann nicht mehr in Österreich bist, solltest du es dennoch melden. Zum einen rechnet das Rote Kreuz mit dir. Auf irgendeiner Dienststelle bist du (vermutlich als Sanitäter) vorgesehen. Wenn du unangekündigt nicht kommst, fehlt dann einer dort. Bei einer großes Dienststelle ist das weniger tragisch, auf einer kleinen kann das zu richtigen Problemen führen. Ich war auf so einer Dienststelle und uns ist einer dauerhaft ausgefallen. Bis wir einen neuen Zivi bekommen haben, sind zwei Monate vergangen. Die anderen musste dafür umso mehr arbeiten, teilweise ist ein Auto gestanden, weil wir zu wenig Zivis waren. Dadurch mussten die Autos von anderen Dienststellen umso mehr fahren. Einer ist ausgefallen und zwanzig andere Zivis haben darunter gelitten.
Zum anderen sind Zivildienstplätze zu gewissen Zeiten im Jahr heißbegehrt. Anfangstermine von Juli bis Jänner sind meistens frühzeitig voll, weil man danach relativ lückenlos mit einer Ausbildung anfangen kann. Wenn du deinen Platz nicht brauchst, wäre ein andere darüber vielleicht froh.
Falls ich es richtig verstehe und du stattdessen Freiwilligendienst in Japan machen möchtest, dann ist das überhaupt gar kein Problem, der wird dir als Ersatz für den Zivildienst angerechnet, da ist nichts Strafbares dran. Nur deiner bisherigen Stelle würde ich Bescheid sagen, schon allein aus Fairness. Bedenke aber, dass es Freiwilligendienststellen in Japan nicht wie Sand an der Pazifischen Ozeanküste gibt. Ich würde mir im Voraus mindestens zwei Alternativen überlegen.
Ach so… Sprachschule und Universität in Kyoto, hübsch! Na, wer das Geld hat, dem sei‘s gegönnt.
Ausbildungen werden jedenfalls als Grund akzeptiert, den Zivildienst vorerst nicht zu machen, also für diese Zeit bist du rechtlich jedenfalls safe, da bin ich mir nahezu sicher. Was passiert, wenn du danach nochmal nach Österreich zurückkommen solltest, da bin ich mir auch nicht sicher, aber ganz ehrlich? Wenn ihr soviel Geld habt, habt ihr doch sicher eine Rechtsschutzversicherung, oder? Über deren Beratung könnt ihr euch doch für kleines Geld mal von einem spezialisierten Anwalt eine rechtsverbindliche Auskunft einholen und auch die Info, wie und wo du die Aussetzung des Zivildienstes beantragen kannst, mit welchen Fallstricken dabei zu rechnen ist (gerade bei Sprachschule) etc. Dann hast du absolute Sicherheit.
Was das „einfach nicht zum Zivildienst kommen“ betrifft, das ist, Entschuldigung, Assie. Sowas macht man einfach nicht, weder bei einer privaten Verabredung noch bei einem unterschriebenen Ausbildungsvertrag noch beim Zivildienst. Man hat ja legale Möglichkeiten, von allem zurückzutreten, aber Bescheid sagen, damit die andere Seite sich darauf einstellen kann, ist wirklich das allermindeste an Anstand. Das kannst du dir übrigens auch gleich für Japan merken…
Versteh was du meinst, aber ich möchte ja ein Leben in Kyoto aufbauen mit Familie und Arbeit nach der Sprachschule und womöglich Universität. Da besteht bei mir nämlich eine Angst das ich abgeschoben werde von Japan nach Österreich verstehst du?
Ich habe zwei Bilder zu meiner Frage ergänzt, bitte sieh sie dir mal an, weil ich denk solange man nicht in Österreich ist muss man nicht zum Zivieldienst wie ich das verstehe. Wie siehst du das? Natürlich würde ich vorher Bescheid sagen das ich mich im Ausland befinde und nicht den Zivildienst antreten kann.
Ja das sehe ich anhand der Bilder genauso. Ich stelle mir nur die Frage, wie du das konkret über den Lauf der Jahre immer wieder neu nachweisen musst, besonders wenn du abgemeldet bist. Schickt der Staat dir die Aufforderung nach Japan und du musst dann von Japan aus den dann neuen Mietvertrag schicken? Was, wenn du keinen Mietvertrag hast, weil du irgendwo ohne Vertrag wohnst. Muss der übersetzt sein? Wie gesagt ich würde das einen Anwalt fragen.
Nein leider verstehst du es falsch tut mir leid für die unverständliche Beschreibungen. Ich möchte den Zivildienst garnicht machen weil ich nach Japan auswandere nach Kyoto. Ich werde eine Sprachschule machen und danach eine Universität besuchen oder Anfangen zu arbeiten um einn Leben dort aufzubauen.
Ich hab schon mit jemandem geredet der sich damit ein wenig auskennt und er meinte es ist egal wenn man nicht auftaucht weil man sowieso nicht mehr in Österreich wohnt. Ich wollte mir hier aber eine Zweite Meinung hollen wenn sich jemand besser mit dem Gesetz auskennt.