Zaun vor unserem Gartentor?
Wir haben vor etwa 5 Jahren einen Dreiseitenhof gekauft. Wohnhaus mit Garage, gegenüber Stallgebäude und quer dazu eine große Scheune. Hinter der Scheune befindet sich ein Obstgarten. Vom Obstgarten aus gibt es eine Art Gartentor (etwa 3 Meter breit) als "Hintereingang" zu unserem Hof. Von diesem Tor aus gibt es ca 10 Meter Wiese, die direkt zur Straße führt. Das Grundstück unseres Nachbarn hat ebenfalls einen Ausgang zu diesem Stück Wiese. Die eigentumsverhältnisse über das besagte Stück Wiese, bzw. Die gemeinsame Einfahrt zu den getrennten Grundstücken sind ungeklärt. Ich hoffe, ich habe mich bis hierher halbwegs verständlich ausgedrückt.
Nun habe ich folgendes Problem: unser Nachbar, der die selbe Hintereinfahrt benutzt, hat unsere hintere Zufahrt mit einem sehr großen, etwa 2 Meter hohem Zaunsfeld versperrt. Das Ding hat er vor unser Tor gebaut, sodass wir unseren Hinteren Eingang nicht mehr nutzen können.
Bitte gebt mir einen Rat, was wir dagegen unternehmen können. Wir brauchen die Zufahrt zu unserem Obstgarten.
Vielen Dank im Voraus
Yvonne
5 Antworten
Ich versuche dir einfach mal eine halbwegs verständliche Antwort zu geben, weil das Thema ist relativ kompliziert.
Zu aller erst: Die Durchfahrt zu dem besagten Obstgarten ist, wem auch immer das Grundstück gehört, lediglich gedultet, nicht erlaubt (vermutlich § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr 2 SachenRBerG)
Die Eigentumsfrage des Grundstücks würde ich auf jeden Fall klären. So wie es jetzt aussieht, scheint ihr in einen Nachbarschaftsstreit reinzulaufen, was nicht unbedingt schön ist. Fragt am Besten mal beim Landesamt für Vermessung nach oder schaut beim Liegenschaftskataster. Notfalls muss vermessen werden.
Bitte gebt mir Rat, was wir dagegen tun können?
Im Moment erstmal gar nichts, ausser beim Vermessungsamt nachzufragen und eventuell nochmal mit dem Nachbarn zu reden.
Die Zuwegung des Grundstücks muss doch im Katasteramt der Gemeinde geklärt sein.
die eigentliche Zuwegung funktioniert sicher nicht über die Wiese - sondern irgendwie "vorne herum" - es ist offenbar nur bequemer die Wiese als "Hintereingang" zu nutzen ...
eine offizieller Zugang ist das sicher nicht
vielleicht in Absprache mit dem Eigentümer der Wiese ... der nicht will, dass ihr die Wiese als Straße benutzt ...
also erstmal klären, wem die Wiese gehört - vielleicht gehört sie auch dem Nachbarn
Vielleicht hatte dieser Vorbesitzer das Gartentor auch ohne Genehmigung gebaut.
in dem Falle war die Durchfahrt nur geduldet, die Wiese gehört euch nicht. Die gehört dem lieben Nachbarn.
Die gemeinsame Einfahrt zu den getrennten Grundstücken sind ungeklärt.
dann sollte man das dringend klären
Klären Sie die Eigentumsverhältnisse anhand der Flurstücknummer beim Katasteramt und danach beim Grundbuchamt.
Die Flurstücke finden Sie auf TIM online.
Den Nachbarn sollten Sie mal auf die Rechtsgrundlage seines Handelns befragen.
Die Frage ist doch wem die Wiese gehört
ist sie Eigentum der Gemeinde (z.B.) habt ihr beide da nichts zu suchen
...
ein Gang zum Grundbuchamt wirkt sicher erhellend
Die zuwegung geht vom Vordereingang aus. Bis dahin ist das ok. Aber dieses hintere gartentor wurde vom vorbesitzer ohne Einschränkungen genutzt. Auch, da das Stück Wiese offenbar zu keinem der beiden Grundstücke gehört.
Wie kann dann aber unser Nachbar einen unüberwindbaren Zaun VOR unser Gartentor setzen?