Würdet ihr eine Anzeige riskieren, um eure Frau zu beschützen?

9 Antworten

Mit Gewalt auf einen sexuellen Übergriff zu reagieren ist nicht klug.

Erst einmal ist es sehr selten, dass ein sexueller Übergriff von einem Fremden in Begleitung des Partners passiert. Die meiste sexuelle Gewalt widerfährt der Frau in ihrem eigenen Zuhause.

Zu erst einmal sollte man mit der betroffenen Frau sprechen und sie fragen, ob das für sie in Ordnung ist. Sie ist diejenige, die von der sexuellen Belästigung betroffen ist und sie ist auch diejenige, die die Entscheidung trifft wie da vorgegangen wird.

Auf keinen Fall sollte man über den Kopf der Frau hinweg etwas machen.

Ich habe das Gefühl, dass es in der Frage mehr darum geht, dass das eigene Ego angekratzt ist als dass es um das Wohlbefinden der eigenen Partnerin geht.

Aggressives Vorgehen kommt bei vielen Frauen auch nicht gut an. Der Neandertaler ist out, in ist mit Köpfchen vorzugehen.

Klug ist das Ganze verbal zu lösen. So wird es auch immer wieder empfohlen. Den Typen lautstark darauf hinzuweisen, dass er aufhören soll sexuell zu belästigen. Aufmerksamkeit von anderen Leuten auf sich ziehen, so dass es für den Belästiger peinlich wird weiter zu machen.

An Orten wie Clubs, die zu laut sind, sich auf diese Art zu verständigen, die Partnerin zu sich heranziehen, um den anderen klar machen, dass er unerwünscht ist. Notfalls Security und auch Polizei informieren.

Na klar, das fällt unter Notwehr und ist daher völlig zulässig.


Novosibirsk  26.04.2020, 07:19

Das Problem hierbei ist nur, dass anschließend ein weltfremder Richter darüber befindet, ob und inwiefern Du bei Würdigung aller Umstände umsichtig und verantwortungsvoll gehandelt hast und ein entsprechender Notwehrtatbestand vorgelegen hat.

Und die juristische Praxis zeigt, dass der Richter eine Menge Zeit damit verbringt, um nachzuweisen, dass Du es versäumt hast, alle die vom Richter in Betracht gezogenen Umstände zu berücksichtigen und Du letztlich der Depp bist, der es nicht geschafft hat, alle diese Gesichtspunkte vor DeinerTat zu berücksichtigen.

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Paradoxes1horn  26.04.2020, 16:56
@Novosibirsk

Dafür müsste der Täter ersteinmal Anzeige erstatten, was selten passiert, weil er erstens nicht weiß wie das geht und zweitens Angst hat, selbst belangt zu werden.

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Novosibirsk  26.04.2020, 20:47
@Paradoxes1horn

Wenn jemand verletzt worden ist - und diese Verletzung kann auch in einer wie auch immer definierten körperlichen Beeinträchtigung bestehen - kann und wird die Polizei von Amts wegen tätig werden.

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Reden und ihm deutlich klar machen, dass er sich mit dem falschen anlegt aber würde ihn jetzt nicht schlagen um dadurch mein Leben kaputt zu machen. Wenn er mich angreift würde ich keine Sekunde zögern.

Ich würde alles das tun, was erforderlich ist, damit derjenige aufhört.


DerAllesFrager6  25.04.2020, 21:52

Auch töten ? 😮

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peti12314  25.04.2020, 21:55
@DerAllesFrager6

Alles was erforderlich ist, sprich das mildeste Mittel welches gleichzeitig auch geeignet ist.

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DerAllesFrager6  25.04.2020, 21:56
@peti12314

Ja und wenn der einfach garnicht aufhören will egal was man macht, dann wäre ja hinterher nurnoch die Möglichkeit ihn auszuschalten.

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feinerle  26.04.2020, 14:30
@DerAllesFrager6

Mann muss nicht töten. Es reicht, man legt für eine Weile den Unterkiefer tiefer.

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Notwehr ist nicht strafbar.