Würde das unter Schwarz Fahren zählen?

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Das ist mein Albtraum...

Tatsächlich hatte ich mein Chipkartenticket vor zwei Wochen verloren. Gestern habe ich mich mal auf den Weg gemacht...

Es war relativ einfach, eine neue Chipkarte zu bekommen: ich bin erst zur Bahn gegangen, weil ich dachte, ich hätte mein Ticket damals bei denen gekauft (war ein Monatsticket, das dann auf Deutschlandticket umgestellt wurde). Die haben mich dann an den Kiosk gegenüber verwiesen, die die Tickets für die regionalen Verkehrsbetriebe verkaufen. Der Typ da wollte erst nicht so recht im Computer nachsehen, bis ich ihm meine Kundennummer mitteilen konnte. Das gute war nämlich, dass ich im Handy online-Banking machen konnte, und dort die Bezahlung für das Deutschlandticket mit Kundennummer gespeichert war. Mit Hilfe der Kundennummer konnte er feststellen, dass ich tatsächlich Kunde war, und da hat er mir dann gleich eine neue Chipkarte ausgestellt. Ich habe die direkt im Bus erfolgreich ausprobiert ;-)

Was ich damit sagen will:
1. Die können in der Tat auf relativ einfachem Weg nachschauen, dass Du im Besitz eines Tickets bist.
2. Mir sind die Chipkarten lieber als ein Ticket im Handy, weil von leerem Akku bis Handyverlust (durch Diebstahl, Verlieren, Defekt - was auch immer) "alles" passieren kann. (Okay, kann mir mit meiner Chipkarte auch passieren... aber beim Handy ist einfach alles weg.)

Nein Schwarzfahren ist Rassistisch *Augenroll*

Ja es ist auch Schwarzfahren. Aber hier kannst du Widerspruch einlegen und musst beweisen, dass du zu diesem Zeitpunkt ein gültiges Ticket hattest.


anjanni  18.10.2023, 10:11

Der Nachweis über den Besitz eines gültigen Tickets ist relativ einfach. Und für'S Protokoll würde ich darauf bestehen, dass im entscheidenden Moment während der Kontrolle das Handy ausging...

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OJ1234  18.10.2023, 10:18
@anjanni

Naja man muss es auch so sehen, dass es auch sein kann, dass kein Ticket vorhanden war. Deshalb gibt es auch das Widerspruchsrecht. Da kann man das Ticket nachlegen.

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Du bist verpflichtet dein Ticket bei Kontrollen zeigen zu können. Tust du das nicht, fährst du schwarz.

Daher ist es auch deine Verantwortung, dafür zu sorgen dass dein Akku voll genug ist, wenn dein Fahrschein sich auf diesem befindet. Im Zweifelsfall also vorher aus machen, damit für die Kontrolle genug Akku bleibt oder einen externen Akku mitnehmen zum Aufladen.

Manche Verkehrsverbünde sind da kulant, du wirst als Schwarzfahrer aufgenommen und kanst binnen 14 Tagen dein gültiges Ticket nachzeigen (natürlich mit Nachweis, dass es davor schon gekauft war), musst statt den 60€ dann nur zw. 5 und 15€ (je nach Verkehrsverbund) Bearbeitungsgebühr zahlen und die Anzeige wird fallengelassen.

Das Problem dabei: Du musst es bei dem Verkehrsverbund machen wo du kontrolliert wurdest, bist du da nicht mehr da es nur auf der Durchreise war und du zeigst es nicht nach, bleibt die Rechnung und die Aufnahme als Schwarzfahrer.

Genau genommen ist es das. Du kannst ja nicht nachweisen, dass du ein gültiges Ticket besitzt. Selbst wenn der QR-Code gesehen wurde, wurde er ja nicht gescannt