Woran erkenne ich ob ich B96 oder BEF17 habe?

5 Antworten

Solange die zGM von Auto + Anhänger 3,5 Tonnen nicht überschreiten, darfst du sie auch fahren. Einzige Voraussetzung: Das Auto muss für die Anhängermasse zugelassen sein.


Mustermu  19.04.2016, 23:03

Das ist leider falsch.

750 kg Anhänger gehen immer, sofern das Auto den ziehen darf. Damit ist die zulässige Gesamtmasse für das Gespann bei maximal 4,25 t.

Außerdem gibt es noch eine weitere Einschränkung, was das Fahrzeug- und Anhängergewicht angeht, wenn man kein BE hat. Das habe ich in meiner Antwort erklärt.

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Bomberos911  19.04.2016, 23:08
@Mustermu

Meine Antwort ist nicht falsch, sondern beantwortet die Frage, ob man die Kombination fahren darf. Und da die Kombination unter 3,5 Tonnen ist, stellt sich die Frage ob der Anhänger schwerer oder leichter als 750 KG ist, nicht. Daher bin ich da auch nicht drauf eingegangen.

Die Anhängermasse darf auch schwerer als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein. Diese Regelung wurde am 19.01.2013 geändert. Ich hatte das auch noch so im Kopf, bis ich mich letztes Jahr für CE nochmal in die Fahrschule gesetzt habe. Da wurde mir das neue Führerscheinrecht vermittelt.

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Mustermu  19.04.2016, 23:23
@Bomberos911

Die haben tatsächlich etwas leichter gemacht. Ich bin positiv überrascht. Damit darf man also mit Führerschein Klasse B jedes Gespann (PKW+Anhänger) fahren, das nicht mehr als 3,5 t auf die Waage bringt, wenn der Anhänger nur eine Achse oder eine Tandemachse hat.

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Antitroll1234  19.04.2016, 23:32
@Mustermu

Damit darf man also mit Führerschein Klasse B jedes Gespann (PKW+Anhänger) fahren, das nicht mehr als 3,5 t auf die Waage bringt

Anhänger bis 750 kg zgM darfst Du mit Klasse B bis 4,25t zgM beider fahren.

wenn der Anhänger nur eine Achse oder eine Tandemachse hat.

Solch eine Regelung gibt es nicht bei Klasse B

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Mustermu  20.04.2016, 11:21

Also eine Anmerkung/Frage habe ich noch: Entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht aus Anhänger + Auto, nicht das tatsächliche Gewicht?

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Antitroll1234  20.04.2016, 14:47
@Mustermu

Ja, fahrerlaubnisrechtlich ist die zulässige Gesamtmasse ausschlaggebend.

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Wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Fahrzeuges nicht überschreibt, dann darfst du dieses Gespann auch ohne BE fahren. Die 3,2 Tonnen gehen auch in Ordnung.

B96 würde ich nicht als BE übersetzten.


Crack  19.04.2016, 23:07

Wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Fahrzeuges nicht überschreibt, dann darfst du dieses Gespann auch ohne BE fahren.

[Auch] das ist leider falsch.
Es gibt keine Regelung die so etwas vorschreibt.

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Bomberos911  19.04.2016, 23:10
@Crack

Wie schon oben geschrieben, du zitierst eine alte Regelung (und zwar unvollständig, es fehlt die 3,5Tonnen Grenze), die aber 2013 geändert wurde.

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Mustermu  19.04.2016, 23:13
@Bomberos911

Das ist auf jeden Fall super für mich zu wissen, danke. Meine Fahrschule ist auch schon ein paar Jahre her.

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Du darfst nur das fahren was in der Klasse B erlaubt ist den Du hast nur den und eine Erlaubnis mit Begleitung zu fahren  . BE und B96 müssen extra erworben werden . 184 sagt aus Auflagen zum Begleiteten Fahren .96 Gespanne bis 4.250 kg

 B   Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Die Schlüsselzahl 184 ist eine Auflage für die Klasse B. Sie bedeutet:

bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kfz der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96

(gekürzt wiedergegeben):

1. nur mit namentlich benannter Begleitperson

2. nur wenn die benannte Person

- Inhaber einer FE- Klasse B oder entsprechender anderer FE ist, Nachweis mit gültigen Führerschein und Mitführ-und Aushändigungspflicht

-nicht unter Alkoholeinwirkung steht

-nicht unter der Wirkung anderer berauschenden Mittel steht

Mit der Klasse B darf man Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 Kg fahren, ein Zug mit 3,2 Tonnen darf also in jedem Fall mit der Klasse B gefahren werden.

Bei B96 handelt es sich um keine eigene Fahrerlaubnisklasse sondern um eine Erweiterung der Klasse B, daher ist lediglich ein Lehrgang an einer Fahrschule nötig, keine theoretische und keine praktische Prüfung. Mit B96 dürfen Fahrzegkominationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 4250 Kg geführt werden. 

Mit der Klasse BE dürfen Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger von maximal 3500 Kg gefahren werden.