Wird Lohn nach fristloser Kündigung gezahlt?

9 Antworten

Der Grund ist ziemlich banal. Ich habe in einem Restaurant gearbeitet und mir ungefragt über den Tag verteilt 4 Getränke aus dem Kühlschrank genommen so wie es jeder Arbeitnehmer dort tut. 

So banal ist der Grund auch wieder nicht. Der Arbeitgeber hat auf Dauer hohe Kosten zu tragen. Aber es sollten natürlich alle dafür gerade stehen müssen.

Ja, den Lohn solltet du komplett erhalten für die Zeit die du gearbeitet hast.

Diebstahl am Arbeitsplatz ist alles andere als banal - Jedenfalls für den Arbeitgeber!

Du schreibst:

Ich habe in einem Restaurant gearbeitet und mir ungefragt über den Tag verteilt 4 Getränke aus dem Kühlschrank genommen so wie es jeder Arbeitnehmer dort tut.

Weshalb wurde dann nicht jeder andere gekündigt?

Du schreibst:

Muss man nicht verstehen.

Sollte man aber eigentlich verstehen!

Bei nur 5 Angestellten im Restaurant ergibt sich nämlich für den Chef folgende Rechnung:

5 Angestellte und je 4 Getränke = 20 Getränke am Tag.

Im Monat (30 Tage) summiert sich dieser Verbrauch auf 600 Kaltgetränke im Monat und 7.200 Dosen/Flaschen im Jahr!

Die Belegschaft im Restaurant ist in der Regel häufig sehr viel größer als 5 Mitarbeiter!

Wer sollte deiner Meinung nach diese Kosten tragen - der Arbeitgeber?

Woher wusste man, dass du ausgerechnet 4 Getränke genommen hast?

Du sprichst von einem Arbeitstag (4 Getränke). Was ist mit den anderen Tagen - hattest du da keinen Durst?

Du schreibst:

Das Gehalt für den Monat Dezember steht noch aus da der Lohn immer erst am des darauffolgenden Monat überwiesen wird.

Wie lange bist du in dem Betrieb beschäftigt?

Arbeitslöhne werden jeweils zum 1. bzw. 15. eines Monats überwiesen.

Wenn du nach dem 15. Dezember angefangen hast, würdest du den Lohn zum 15. Januar ausgezahlt bekommen.

Du möchtest wissen:

wird mir mein Lohn vom Dezember jetzt trotzdem noch ausgezahlt oder ist der Arbeitgeber dazu nicht verpflichtet?

Arbeitnehmer erbringen ihre Leistungen im Voraus. Das heißt: Der Arbeitgeber muss den vereinbarten Lohn für geleistete Arbeit auch bezahlen.

Aufgrund des Brutto-Lohns werden zudem die Sozialabgaben errechnet, die der Betrieb abführen muss.

Unwahrscheinlich, aber dennoch möglich ist, dass der Arbeitgeber dir den erlittenen Schaden in Rechnung stellt.

Auf jeden Fall ersparst du dir weiteren Ärger, wenn du dich jetzt sofort arbeitslos meldest. Dazu bist du zudem auch gesetzlich verpflichtet.

Da du die Kündigung selbst verschuldet hast, musst du mit einer Sperrzeit von 3 Monaten rechnen. Kosten für Miete & Lebensunterhalt werden dir dennoch gezahlt. Wahrscheinlich als Darlehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Arbeitszeit muss bezahlt werden, ebenso eventuelle Überstunden und offener Urlaub. Abgezogen werden können davon nur die Kosten für die vier Flaschen.

Du musst dich unverzüglich bei der Agentur arbeitslos melden, sondern du in Zukunft nicht vom Ersparten leben willst.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Die Arbeitszeit bis zur fristlosen Kündigung, die Mehrstunden und der gesetzlich definierte Urlaub. Der Arbeitgeber kann dir jederzeit die Getränke und die Wiederbeschaffung gegenrechnen.

Du hast selbstverständlich das Recht auf den Lohn vom Dezember. Sogar vom Januar wo du gearbeitet hast. Der Lohn steht dir zu.