Wir hoch ist die Abfindung bei einer Aufhebungsvertrag?

6 Antworten

Wir hoch ist die Abfindung bei einer Aufhebungsvertrag?

Wenn Du selbst den Betrieb verlassen möchtest, gibt es nichts. Es spielt keine Rolle, ob Du fünf, zehn, fünfzehn, zwanzig oder mehr Jahre im Betrieb bist.

Abfindungen sind gesetzlich nicht festgelegt. Sie werden vom AG angeboten, wenn er einen AN "loswerden" möchte, der nur schwer kündbar ist (z.B. AN mit Schwerbehinderung, Schwangere, Betriebsratsmitglieder......), um lange Kündigungsfristen und/oder Kündigungsschutzprozesse zu vermeiden.

Dann gibt es Abfindungen im Rahmen eines Sozialplans den AG und Betriebsrat miteinander schließen oder beim Arbeitsgericht, wenn z.B. der Richter im Kündigungsschutzverfahren eine Abfindung vorschlägt und die Parteien einverstanden sind.

Den Aufhebungsvertrag bekommst Du sowieso nur, wenn Dein AG einverstanden ist. Außerdem zieht das eine Sperre des ALG mit sich, da Du Deinen Arbeitsplatz dann aus "eigenem Verschulden" wie bei einer Eigenkündigung verlierst.


StefanZerr 
Fragesteller
 05.04.2022, 11:17

Nein, Ihr habt mich falsch verstanden oder ich konnte mich nicht richtig ausdrücken. Ich werde dem Arbeitgeber folgendes sagen: „Ich hätte Interesse an einer Abfindung, wenn das für Sie nicht in Frage kommt, werde ich natürlich ganz normal weiterarbeiten“. Also bleibt ja eins übrig. Der Arbeitgeber kündigt mich oder kündigt mich nicht. Falls hier der Arbeitgeber zustimmt und mir einen Aufhebungsvertrag vorlegt, wir groß wäre dann hier die Abfindungssumme? Das war eigentlich meine Frage.

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MrSlowhand129  05.04.2022, 11:25
@StefanZerr

Das was dein Arbeitgeber dir anbietet. Aber warum sollte er das machen, es sei denn er wäre extrem unzufrieden mit deiner Arbeitsleistung

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Hexle2  05.04.2022, 11:42
@StefanZerr

Man geht i.d.R. von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr aus.

Das ist ein z.B. beim Arbeitsgerichtsverfahren die "Faustformel".

Davon mal abgesehen, wenn Dein AG mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden ist und Dir eine Abfindung zahlt (was ich mir nicht vorstellen kann, wenn nicht gerade im Betrieb sowieso ein Stellenabbau geplant ist), bekommst Du nur keine Sperre des ALG, wenn Du nachweisen kannst, dass Du den Job auch ohne Aufhebungsvertrag verloren hättest und wenn das Beendigungsdatum im Aufhebungsvertrag nicht früher als das mit einer regulären Kündigung wäre.

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Asturias  05.04.2022, 12:59
@StefanZerr

Ich glaube DU verstehst nicht. Wenn Du gehen willst, dann wird Dich der AG gehen lassen. Und wer gehen will, aber nicht kündigt, den will kein AG mehr weiter beschäftigen.

Es gibt keinen Anspruch auf eine Abfindung.

Oder gibt es bei Euch einen Plan die Belegschaft zu reduzieren? Dann gibts in der Regel Angebote für Abfindungen, wenn jemand freiwillig geht. Aber die guten Mitarbeiter sind da nicht dabei, sondern die die man los werden will

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maninino1  01.09.2022, 10:55
@Asturias

Er spielt vermutlich darauf an, dass der AG nach einem solchen "Angebot" das Vertrauensverhältnis geschädigt sieht und versuchen wird ihn bei der nächstbesten Gelegenheit zu "entsorgen" durch eine Kündigung. Dann könnte er sich als AN vor Gericht unter Umständen eine Abfindung erstreiten.

Um diesen vermeintlich unmotivierten Mitarbeiter schneller loszuwerden und Zusatzkosten (Gerichtskosten, sinkende Effektivität des Arbeiters durch schwindende Motivation etc.) zu vermeiden wird der AG vermutlich zumindestens einmal darüber nachdenken, eine Abfindung zu zahlen. Er hat ja nichts davon jemanden weiterzubeschäftigen der zwar nicht mehr arbeiten will, aber gleichzeitig auch nicht kündigen mag.

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Ein Aufhebungsvertag beinhaltet nicht zwangsläufig eine Abfindung. Ich war zwar einige Jahre im Betriebsrat, ich weiß es nicht genau, aber ich glaube zu wissen, dass man pro Jahr ein Monatsgehalt bekommt. Ich bin damals auch mit Aufhebungsvertrag aus meiner letzten Firma ausgeschieden. Ich habe damals 16000 Mark bekommen, obwohl mir 32000 zugestanden hätten...aber lieber den Spatz in der Hand. Zumindest war die Abfindung noch steuerfrei.

Was du wissen solltest: Ein Aufhebungsvertrag wird rechtlich behandelt wie eine Eigenkündigung, mit deiner Unterschrift tritts du alle rechtlichen Möglichkeiten ab, die zu einer Abfindung führen könnten wie eine Klage auf Wiedereinstellung. Zudem bist du beim Arbeitslosengeld die ersten 12 Wochen gesperrt, du bekommst nichts vom Amt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Familiengerd  05.04.2022, 17:12
pro Jahr ein Monatsgehalt bekommt

Der Regelfall ist 1/2 Monatsentgelt pro Beschäftigungsjahr.

Zudem bist du beim Arbeitslosengeld die ersten 12 Wochen gesperrt, du bekommst nichts vom Amt.

Das ist so pauschal nicht richtig.

Ein Aufhebungsvertrag bleibt ohne negative Konsequenzen (auch wenn dabei eine Abfindung im üblichen Rahmen gezahlt wird), wenn dadurch eine > betriebs- oder personenbedingte Kündigung vermieden wird, > wenn dieser Umstand (dass ohne den Aufhebungsvertrag eine Kündigung auszusprechen wäre) im Vertrag erläutert wird und > wenn für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses diejenige Frist eingehalten wird, die der Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung hätte einhalten müssen.

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da du selber kündigen möchtest, steht dir keinerlei Abfindung zu.

Dies würde nur gehen, man dir kündigen möchte, dich aber wg. langer Betriebszugehörigkeit nicht kündigen könnte...

Wieso solltest du eine Abfindung bekommen, wenn DU selbst gehen willst?

Abfindung gibts bei Kündigung seitens des AG. Aufhebungsvertrag ist nur fair.


StefanZerr 
Fragesteller
 05.04.2022, 11:18

Nein, Ihr habt mich falsch verstanden oder ich konnte mich nicht richtig ausdrücken. Ich werde dem Arbeitgeber folgendes sagen: „Ich hätte Interesse an einer Abfindung, wenn das für Sie nicht in Frage kommt, werde ich natürlich ganz normal weiterarbeiten“. Also bleibt ja eins übrig. Der Arbeitgeber kündigt mich oder kündigt mich nicht. Falls hier der Arbeitgeber zustimmt und mir einen Aufhebungsvertrag vorlegt, wir groß wäre dann hier die Abfindungssumme? Das war eigentlich meine Frage.

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Rolajamo  05.04.2022, 13:27
@StefanZerr

Wird er nicht. Warum sollte er einen langjährigen Arbeitnehmer gehen lassen und ihm zudem noch was zahlen? Wenn der AG halbwegs unternehmerisch klug handelt, wird er den AUfhebungsvertrag mit Abfindung nicht unterschreiben. Er hat ja nix davon.

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Normalerweise gibt es bei Aufhebungsverträgen keine Abfindung.

Es gibt aber Ausnahmen. Einige Firmen zahlen freiwillig hohe Abfindungen wenn der AN einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe.

Mir ist ein Fall aus dem Freundeskreis bekannt, derjenige hat 12.000 € erhalten bei einer Firmengröße von 2500 Mitarbeitern, er hat 4 Jahre dort gearbeitet.

Aber ein Aufhebungsvertrag bedeutet auch gleichzeitig 3 Monate Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit ❗️

Es ist auch steuerlich geschickter die Abfindung in mehrer Monatszahlungen auf zu teilen…😉

Bei Aktiengesellschaften kann man auch Wertpapiere anstatt Zahlungen erhalten…das ist aber ein weiteres Thema.

Woher ich das weiß:Recherche

Familiengerd  05.04.2022, 17:10
Normalerweise gibt es bei Aufhebungsverträgen keine Abfindung.

Das kommt ja immer auf die konkreten Umstände an.

Aber ein Aufhebungsvertrag bedeutet auch gleichzeitig 3 Monate Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit ❗️

Das ist so pauschal nicht richtig. Auch hier kommt es "darauf an".

Ein Aufhebungsvertrag bleibt ohne negative Konsequenzen (auch wenn dabei eine Abfindung im üblichen Rahmen gezahlt wird), wenn dadurch eine > betriebs- oder personenbedingte Kündigung vermieden wird, > wenn dieser Umstand (dass ohne den Aufhebungsvertrag eine Kündigung auszusprechen wäre) im Vertrag erläutert wird und > wenn für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses diejenige Frist eingehalten wird, die der Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung hätte einhalten müssen.

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