Willhaben Käuferin beschwert sich?

4 Antworten

Man könnte schon gegoogelt haben, welche Android Version das Gerät besitzt, anhand der Bezeichnung... Es wäre aber auch von dir gut gewesen, wenn du diese (in den Einstellungen) abgelesen hättest, und mit angegeben hättest.

Diese scheint wohl tatsächlich nach deiner Beschreibung veraltet zu sein, und dadurch ist es tatsächlich nicht mehr möglich, die meisten Apps herunterzuladen. Das gilt nicht für alle Apps, aber bestimmte, die aus dem Support der genutzten Android Version sind halt schon. Ich weiß ja nicht was für ein Gerät das war, aber wenn du es zu einem, für sein alter angemessenen Preis verkauft hast, wird die Käuferin damit wohl leben müssen.

LG


Apokalypse2020 
Fragesteller
 04.01.2024, 20:09

Wieso sollte ich nach etwas suchen, von dem ich gar nicht weiß, dass es das gibt? Ich kenne mich echt null damit aus.

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clownfish803  04.01.2024, 20:11
@Apokalypse2020

Dann hättest du dich erkundigen können, was da wichtig ist. Klar, das ist schon viel verlangt... Aber, naja, man kann nun kaum sagen, wer nun exakt schuld ist, dass ist eine sehr komplizierte Lage. Auch die Käuferin kann man nicht in Schutz nehmen, denn sie, hätte sich zumindest über die Installierte Android / iOS Version erkundigen können.

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Tablet war schon älter
Ihre Tochter kann keine App herunterladen, weil die Version zu alt ist.

Vielleicht seid ihr Beide schuld:

  • Du hättest in der Beschreibung schreiben sollen, welche Android-Version das Tablet hat, um von Vornerein zu klären, dass das Tablet sehr alt ist.
  • Sie hätte aber eigentlich gemerkt, dass das Gerät aufgrund des älteren Designs des Tablets und der Software auf den Produktbildern (falls du aussagekräftige eingestellt hast) schon in die Jahre gekommen ist. Aber viele Leute schauen nur aufs Geld, oder auf Garnichts.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe viel Erfahrung mit Shopping, Lokal & Online 🛍️

durchaus möglich!

bei älteren Android oder iOS Version sind viele der beliebten Apps nicht mehr möglich.

das hätte man durch Internetrecherche herausfinden können. ich als Käufer hatte nach der entsprechenden Version des Betriebssystems gefragt.


Apokalypse2020 
Fragesteller
 04.01.2024, 20:05

Ist das jetzt mein Fehler oder ihr Fehler?

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data2309  04.01.2024, 20:06
@Apokalypse2020

schwer zu sagen.

vlt Fehler von beiden Seiten.

der Käufer hätte fragen können (würde ich halt tun, wenn nix dabei steht).

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clownfish803  04.01.2024, 20:08
@Apokalypse2020

Dein Fehler, in Bezug darauf, dass du wohl keine Angabe über die Android Version gemacht hast. Falls du diese Angabe gemacht hast, ist es eher ihr Fehler. Aber tatsächlich ist es insgesamt ein beidseitiger Fehler.

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Apokalypse2020 
Fragesteller
 04.01.2024, 20:17
@clownfish803

Ich kenne mich damit nicht aus, habe aber alle Nummern angegeben, also Type usw.

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clownfish803  04.01.2024, 20:18
@Apokalypse2020

Type hilft, wenn die Käuferin selbst googelt. Android Version wäre gut gewesen, das kann aber nicht auf dir lasten bleiben. Wer gibt schon alles die Android version an...

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data2309  04.01.2024, 20:21
@clownfish803

sehe ich auch so. kann man nicht wirklich dem Verkäufer anlasten.

der Käufer hätte sich ausreichend informieren können.

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Also wie alt ein Gerät ist kann man natürlich googeln.

Was aber viele Leute nicht wissen ist, dass besonders Geräte mit sehr altem Softwarestand manchmal nicht mehr unterstützt werden. Da kann es passieren, dass manche Apps sich nicht mehr installieren lassen, teils der ganze AppStore oder PlayStore nicht mehr geht und manchmal wenn es sehr alt ist selbst keine Webseiten mehr aufrufbar sind.

Wie jetzt dann da genau die Rechtslage wäre kann ich nicht sagen. Ist natürlich ärgerlich für Kunde und Verkäufer


clownfish803  04.01.2024, 20:09

Man kann auch googeln, was die letzte Android Version war, die das Gerät unterstützt hat (oder ggf. iOS). Das sollte man schon tun.

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