Privatverkauf mit Abholung und Barzahlung auf Kleinanzeigen. Käufer wirft Mangel vor, der bei Ü ergäbe nicht existierte?

4 Antworten

Hattest du die Sachmängelhaftung ausgeschlossen in deinem Angebot? Für zukünftige Verkäufe solltest du die Formulierung mit in den Text aufnehmen.

Wenn Sie eine Haftung für Mängel ausschließen möchten, lautet eine einfache und rechtssichere Formulierung Ihrer Klausel: „Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung) aus.“ 

Detailliert hier nachzulesen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/privatverkauf

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Sie hat bei der Abholung alles testen können, antworte freundlich das das Gerät in Ordnung war, wovon sie sich ja selbst überzeugt hatte.

Und fertig. Lass dich auf nichts ein à la Teilerstattung oder dergleichen.


Katinka38 
Fragesteller
 25.03.2024, 13:20

Ich habe unter dem Inserat vermerkt, dass es ein Privatverkauf ist und ich eine Gewährleistung und Rücknahme ausschließe. Ich übergebe grundsätzlich persönlich und lasse die Leute in aller Ruhe testen / ansehen. Bin seit 2010 bei Kleinanzeigen und habe nur Probleme gehabt und Top-Bewertungen. Bis jetzt. Aber ein Mal ist ja immer das erste Mal

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Katinka38 
Fragesteller
 25.03.2024, 13:23
@Katinka38

Ich habe NIE Probleme gehabt, sollte es heißen

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Bonye  25.03.2024, 13:24
@Katinka38

Im o.g. Link steht beschrieben das die Formulierung "Gewährleistung und Rücknahme" auszuschließen wirkungslos ist. Lies mal selbst, ist da genauer erklärt.

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Katinka38 
Fragesteller
 25.03.2024, 13:36
@Bonye

Okay. Danke. Macht mir nicht gerade sehr viel Mut. Auch wenn ich mir wirklich nichts vorzuwerfen habe.

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Bonye  25.03.2024, 14:04
@Katinka38

Das wird erst wichtig wenn der Käufer tatsächlich einen Anwalt nimmt und sein Recht einklagen will. Deswegen immer möglichst gut aufstellen und treffsichere Formulierungen nutzen.

Da man in Vorkasse geht schreckt das viele der säbelrasselnden Meckertypen letztlich ab. Also, kommen lassen.

Wenn du ein Schreiben eines Anwalts vorliegen hast, kann man sich damit auseinandersetzen - bis dahin no panic! :)

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Gar nicht. Gekauft wie gesehen, keinerlei Gewährleistung. Drauf hinweisen und weitere Nachrichten ignorieren.

Du hast sie nicht unter Zeitdruck gesetzt und so hatte sie die Möglichkeit, sämtliche Funktionen zu prüfen.

Ein Rücktrittsrecht (einseitig) gibt es beim Privatverkauf in Kaufverträgen nicht.

Ist Dir aber Täuschung vorzuwerfen (Du wusstest vom defekten Home Button) und hast nicht darauf hingewiesen, sieht das wieder anders aus. GANZ anders!


Katinka38 
Fragesteller
 25.03.2024, 13:17

Wie geschrieben habe ich das Handy vor dem Verkauf noch als überprüft und es funktionierte alles.

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Wiesel1978  25.03.2024, 13:23
@Katinka38

Dann bist Du im Recht. Erfrage ihre gesetzliche Grundlage, die eine Nachbesserung (Reperatur), eine Rücknahme (Rückabwicklung des KV) oder eine Ersatzteillieferung rechtfertigt.

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Katinka38 
Fragesteller
 25.03.2024, 13:27
@Wiesel1978

Sie meint die Grundlage wäre, das ich es als "in sehr gutem Zustand" angepriesen hätte und ihr aber wissentlich ein defektes Gerät gegeben habe . Sie unterstellt mir also Arglist /Betrug 🙈

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Wiesel1978  25.03.2024, 13:35
@Katinka38

Im Strafrecht gilt bei Betrug die Nachweispflicht. Den Nachweis des wissentlich kann sie nicht erbringen!

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Katinka38 
Fragesteller
 25.03.2024, 13:39
@Wiesel1978

So wäre auch mein Rechtsempfinden gewesen. Kann ja nicht wissen, was sie danach mit dem Telefon angestellt hat und mir dann in die Schuhe schiebt 🙈

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Katinka38 
Fragesteller
 25.03.2024, 15:23
@Wiesel1978

Du darfst das gerne für mich übernehmen. Ihre Rechtschreibung treibt mir die Haare zu Berge 😄

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Wiesel1978  25.03.2024, 15:25
@Katinka38

Uiuiui, dann wird ja gleich noch mehr befriedigt in mir. Glückstag heute für mich?

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Katinka38 
Fragesteller
 25.03.2024, 13:21

PS :ich habe NIE Probleme gehabt

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Wiesel1978  25.03.2024, 13:24
@Katinka38

Das mit der Täuschung war kein Vorwurf. Aber auf dieser Plattform durchaus erwähnenswert 😉.

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Katinka38 
Fragesteller
 25.03.2024, 13:24

Sie meinte , sie hätte es ja nicht testen können, weil es auf Werkszustand zurückgestellt worden wäre und deshalb der Button kaputt wäre 🙈🙈🙈🙈

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Wiesel1978  25.03.2024, 13:29
@Katinka38

Wenn ich ein Smartphone im Resetzustand starte kann ich mehr als einmal den Home Button drücken.

Sicher kann die es testen, indem Sie sich diese Zeit der Voreinstellung bittet. Hat sie nicht, ist sie Schuld. Hättest Du diese Bitte verweigert, bist Du mglw zur Rechenschaft zu ziehen.

Liegt ein Softwareproblem bzgl des Home Buttons vor, kann es sein, dass erst aktuelle Updates installiert werden müssen. Da kenne ich mich aber zu wenig aus.

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