Habe Objektiv auf Willhaben verkauft persönlich übergabe, will Kauf rückgängig machen?

5 Antworten

Das ist sein Pech. Wenn er was für einen anderen kauft muss er selber überprüfen, ob es das richtige ist. Du bist nicht verpflichtet bei nichgefallen umzutauschen. Er war vor Ort, hat sich das angesehen und gekauft, damit ist das für dich erledigt. Dann soll er es selber einstellen und verkaufe und dann das richtige kaufen.

Um was geht es denn?

Der Kauf ist, durch Bezahlung und Übergabe der Ware, rechtmäßig und vollständig abgeschlossen.

Es gibt kein Recht auf Rückgabe, etc.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 1980 mit Spiegelreflex unterwegs, seit 2001 DSLR

nein, ein rückgaberecht müsste im privatverkehr vorab vereinbart worden sein. du darfst aber kulant sein, wenn du das willst. in dem fall kontrollieren, ob deine ware nicht inzw. beim käufer beschädigt wurde.


Iasbella 
Fragesteller
 11.02.2022, 11:17

Das ist ja das komische, was ist wenn er es ausgetauscht oder es ist ihm runtergefallen ist

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Asselix  11.02.2022, 11:23
@Iasbella

wenn du jetzt schon ein blödes gefühl bei der sache hast, dann mach es nicht und sage nein, er kann es selbst auf willhaben zum weiterverkauf einstellen.

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Iasbella 
Fragesteller
 11.02.2022, 11:32
@Asselix

Hab es ihm auch eine Woche reserviert und dann sowas, hätte ja Zeit gehabt es mit seinem Bruder abzuklären

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Iasbella 
Fragesteller
 11.02.2022, 11:58

Danke für eure Antworten und Hilfe 😊

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Iasbella 
Fragesteller
 11.02.2022, 12:16

So also so was hab ich auch noch nicht erlebt, hat das Objektiv zu meiner Nachbarin gegeben, habe jetzt das Objektiv und das Geld, was soll ich jetzt machen, zur Polizei gehen oder ihm das Geld zurück geben

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Asselix  11.02.2022, 12:22
@Iasbella

schreib ihn an, er kann mit dem objektiv tun was er will, von dir aus auch der nachbarin schenken, aber du nimmst es nicht zurück. wenn die nachbarin dir das objektiv übergeben hat, dann biete ihm an, dass er es (termin ist wichtig) bis in 2 wochen bei dir abholen kann, andernfalls wirst du es entsorgen. du bist nicht verpflichtet, fremdes eigentum kostenlos aufzubewahren. schreibe ihm, die aufbewahrung in einer schachtel kosten bei dir 5,-/woche, wobei du über die grobe fahrlässigkeit hinaus keine haftung übernimmst. wenn er sein eigentum aufgibt, zb. durch terminablauf, kannst du es wieder bei willhaben verkaufen.

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Naiver  11.02.2022, 17:05
@Iasbella

Hallo lasbella, jener Käufer hat rechtsgültig bei dir ein durch seine technischen Eigenarten bestimmtes Objektiv gekauft, das du ihm auch zweifelsfrei und unreklamiert ausgeliefert / zugesandt hattest. Damit dürfte dieses Rechtsgeschäft auch für dich erfolgreich abgeschlossen sein. Ihr hattet in eurer schriftlichen Verkaufsvereinbarung keine Möglichkeit einer Rückgabe bei Falschbestellung ausdrücklich vereinbart? Dann bist du wohl auch nicht zu einer solchen verpflichtet.

Ich bin nun kein Jurist, vermute jedoch, dass du damit alle Verpflichtungen zur Lieferung des intakten Kaufgegenstandes erfülltest. Der Käufer schien derselben Meinung zu sein, denn er reklamierte ja keine Falschlieferung, sondern nur seinen Bestellirrtum.

Okay, mistige Situation für ihn, doch zurücknehmen musst du das Objektiv wohl nicht. Bleibt dir überlassen, ob du ihm solchen Gefallen tun solltest. Du hattest meines Erachtens alles korrekt für euren Vertrag geleistet. :- )

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Sein Pech. Privatverkauf muss nicht rückgängig gemacht werden.

Sein Fehler.


Naiver  11.02.2022, 17:10

Du irrst, BalZakBarsoom. Als Privatmann kannst du diese Rückgängigmachung ausschließen. Nicht unwichtig, zu wissen. :- )

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