Wieso wurde der Verlustvortrag abgezogen?

3 Antworten

Nach Anzügen der Werbekosten

Die heißen Werbungskosten.

Wenn ich mich aber nicht Täusche liegt bereits das zvE unter dem Steuerfreibetrag. 

Das ist egal.

Wieso wird hier also der Verlustvortrag zusätzlich abgezogen?

Wie das Wort "Verlustvortrag" schon sagt: Es ist ein Verlust vorhanden, der in das nächste Jahr vorgetragen wird und da Berücksichtigung findet. Das ist nunmal das Prinzip.

Der Verlust wird übrigens vom "Gesamtbetrag der Einkünfte" abgezogen, nicht vom zu versteuernden Einkommen (Das wirst du auch sehen, wenn du dir den Steuerbescheid anguckst).

Wenn dein Gesamtbetrag der Einkünfte bspw. 5.000€ beträgt, dann würden auch 5.000€ des vorgetragenen Verlustes da drauf gehen und den weiteren Verlustvortrag (für die anderen Folgejahre) insoweit schmälern.

Andersherum, wenn dein Gesamtbetrag der Einkünfte negativ wäre, dann erhöht sich der Verlustvortrag wiederum.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Hijofama 
Fragesteller
 16.05.2024, 17:56

Vielen Dank für die Ausführliche Antwort. Das bedeutet jedoch in meinem Fall, das der Verlustvortrag im Endeffekt keinen Nutzen hat, richtig? Im Endeffekt wäre der Verlustvortrag ehr relevant wenn ich nach den Werbungskosten noch Lohnsteuer bezahlen müsste.

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Vereinfacht gesagt mindert der Verlustvortrag das zu versteuernde Einkommen, wird als von diesem abgezogen. Dies ist jedoch landläufig leider nicht bekannt.


Hijofama 
Fragesteller
 16.05.2024, 16:56

Das hab ich auch soweit verstanden. Wieso mindert es jedoch das zu Versteuernde Einkommen, wenn dieses bereits so niedrig ist, das keine Steuern anfallen?

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Sehr geehrter Fragesteller!

Ein steuerlicher Verlustvortrag wird immer verrechnet, sofern gesetzlich zulässig, auch wenn es sich für den Steuerpflichtigen wenig oder gar nicht lohnt.

Ich gehe davon aus, dass Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte in 2023 bei 8.500,- € lag. Folglich konnte der Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 5.000,- € vollständig verrechnet werden.

Das Finanzamt hat demzufolge entsprechend der Gesetzeslage gehandelt.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung