Wieso lässt man nicht Leute, die eine Bewährungsstrafe erhalten, gemeinnützige Arbeit erledigen?
Für alle die es nicht wissen - Bewährung = "Solange du dir nichts mehr zu schulden lässt, bekommst du keine Strafe. Aber solltest du nur Kleinigkeiten verkehrt machen, kommst du ins Gefängnis".
Und solche Strafen werden nicht nur bei harmlosen Dingen vergeben.
Man könnte doch sagen "Der Staat bezahlt ein Leben auf Bürgergeldniveau - und du musst zB 12 Monate eine Arbeit machen, die der Gesellschaft zu Gute kommt".
4 Antworten
Wenn ich richtig informiert bin, arbeiten Menschen in Gefängnissen mit Niedriglohn.
Wäre also nichts Neues.
Ja aber die helfen damit ja Unternehmen und nicht der Gesellschaft
Stimmt so nicht.
Ist wie ein 1-€ Job.
Essen und Unterkunft müssen auch bezahlt werden.
Logisch, dass ein Insasse dann keine 3000€ brutto bekommt, oder
Wenn du jemanden komplett aus seinem Arbeitsleben sozial Umkreis und so weiter raus nimmst, hilfst du wieder der Gesellschaft noch den Typen selber.
In bestimmten Fällen gibt es durchaus Arbeitsauflagen die sollen die Leute dann aber nach ihrem normalen Arbeitstag also im Urlaub oder am Wochenende erledigen
Das Problem wäre, daß durch solche Arbeitsplätze wieder normale Arbeitsplätze ersetzt würden, wie ja schon bei 1€- Jobbern passiert
Freiheitsstrafen sind entsozialisierend. Soll heißen man wird aus der Gesellschaft ausgeschlossen und oftmals ist es danach schwer wieder in der Gesellschaft Fuß zu fassen, was zu weiteren Problemen führt.
Bewährungsstrafen sind sozusagen eine zweite Chance. Die Leute sollen ihr Leben normal weiterleben können solange sie sich nichts weiter zu Schulden kommen lassen und eben nicht aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden um nicht dadurch vielleicht tiefer in die Kriminalität abzurutschen.
Oftmals ist gemeinnützige Arbeit oder auch Zahlungen an die Landeskasse oder gemeinnützige Einrichtungen Bestandteil der Bewährungsauflagen. Allerdings soll der verurteilte trotzdem weiterhin seinen Beruf ausüben dürfen um eben nicht entsozialisiert zu werden.