Wieso ist Verbrechen am Eigentum härter bestraft als körperliche und psychische Unversehrtheit.?
Wenn man bedenkt, dass Verbrechen am Eigentum verhältnismäßig höher bestraft werden als z. B. Sexualdelikte,
Eigentum steht im dt. Rechtssystem mitunter höher, als körperliche und psychische Unversehrtheit.
Hast du auch Quellen für deine Weisheiten?
Betrug 150.000 EUR kostet einen 4 Jahre haft.
Vergewaltigung Bewaehrungsstrafe
Bei Vergewaltigung können mehrere Jahre Knast rauskommen.
4 Antworten
Ich weiß nicht was die Schlagzeile in dem von dir in der Nachfrage verlinkten Artikel soll. Unfassbar ist da lediglich die Sensationsgeilheit der sogenannten Bild "Zeitung".
Der vorliegende Fall ist unter Würdigung der Gesamtumstände vermutlich ein Fall für
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html
Absatz 5 Ziffer 3. Bei einem Strafrahmen von 1-2 Jahren ist eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nichts unübliches, insbesondere wenn der Täter vorher unbescholten war. Zusätzlich wird die Untersuchungshaft auf eine zu verbüßende Haftstrafe angerechnet.
Nebenbei, bei Betrug sieht das Gesetz Geldstrafe oder Haft bis zu 5 Jahren vor.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
in besonders schweren Fällen oder gewerbsmäßigem Betrug bis zu 10 Jahre.
Bei Sexuellem Missbrauch ist eine Haftstrafe (auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wird) unabdingbar, bei Betrug kann es auch eine Geldstrafe tun. Deine Prämisse
Wenn man bedenkt, dass Verbrechen am Eigentum verhältnismäßig höher bestraft werden als z. B. Sexualdelikte,
ist also falsch.
"Im Namen des Volkes": Wie viel Strafe muss sein? - Kolumne - DER SPIEGEL
Was erwartest Du von jemandem wie tsama, der in gesellschaftlichen Fragen offensichtlich nur eindimensional denken und polemusieren kann?!?
Nichts. Ich schreibe was ich schreibe für die berühmten stillen Mitleserinnen und Mitleser, die nicht auf so jemanden herein fallen sollen.
Hi,
an den Gesetzen kann es nicht liegen.
Die sogenannte einfache Körperverletzung wird im § 223 StGB geregelt. Bei jeglicher Körperverletzung liegt eine Straftat vor. Der Gesetzestext lautet wie folgt:
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Das ist eine Suggetivefrage mit falscher Annahme.
Wenn man bedenkt, dass Verbrechen am Eigentum verhältnismäßig höher bestraft werden als z. B. Sexualdelikte,
Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Sexualdelikte werden von der Presse nur gerne mehr aufgebauscht.
Du versuchst hier äpfel mit Birnen zu vergleichen.
Wenn ich an die hier mal erwähnte Anwältin denke, die sich am Erbe von "armen" alten Omas zu schaffen machte, und für einen geschätzten Gesamtschaden von rund 284.000 € den sie angerichtet hat, 5 Jahre in den Bau geht, und das mit dem Fussballmanger der einen mehr als 90 mal so großen Schaden durch Steuerbetrug verursacht hat, und dafür nur 4 Jahre gesessen hat, mit einander vergleicht, würde ich schon sagen, funktioniert das System.
Wenn man deine Maßstäbe anlgen wollte, dann müsste man ja erst mal den Wert eines Menschen irgendwie in Zahlen beziffern. dabei käme ich mir schon vor wie ein Stück fleisch.
Natürlich wäre ich auch stinksauer, wenn jemand der sich an mir oder meiner Familie vergreift mit einer Bewährungstrafe davon kommt, während ein anderer, der dem Nachbarn z.B. die Garage ausgeräumt hat, einfährt.
Wir müssen einfach bedenken, dass nicht nur die Opfer menschen sind, sondern auch die Täter. damit meine ich jetzt nicht zwangsweise, dass ich hier kuschelkurs fahren will, aber es gibt duchaus zeitgenossen, die müssen wesentlich härter angefasst werden, als andere, damit sie verstehen, dass es so nicht weiter geht.
du kannst und darfst, nein MUSST natürlich eine eigene Meinung zu dem Thema haben, diese sollte aber bitte nicht nur aus wenigen quellen kommen wie der vier buchstaben Zeitung oder irgendwelcher zweifelhafter Beiträge im Netz.
auch mein Beitrag bitte nicht als einzige Referenz daher nehmen!
Wieso 8 Jahre Haft wegen Betrug 500.000 EUR!?
3 jahre reichen aus!
Da kommt irgendwo auch die Komponente "Liebesbetrug" ins Spiel. Der besonders große Vertraunensbruch bei den Leuten und eben das eher große schadens/vermögensverhältnis der Opfer spielen denke ich eine nicht unerhebliche Rolle. Neben dem Vertrauen in die Menschheit haben die Opfer teilweise haus und hof verloren.
Damit wären wir dann neben dem Vermögensschaden und körperlichen Schäden bei einer dritten Schadenskathegorie. Psyschische Schäden! und die sind auch übel.
3 Jahre sind auch nicht wenig.
Stell dir vor 36 Monate ohne Internetzugang oder Freiheit.
Das ist schon massive Qual und gleicht aus, dass der sowas getan hat.
Aber 8 Jahre? Also heute beginnt es und endet dann in 2032?
LOL. Da würde ich wirklich an Suizid denken.
Ein 33-jähriger Mann soll sich seinen extravaganten Lebensstil mit Liebesbetrug im Internet finanziert haben – insgesamt 500.000 Euro erbeutete er von seinen Opfern. Dafür soll er nach dem Urteil des Landgerichts Saarbrücken acht Jahre ins Gefängnis.
https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/landgericht_saarbruecken_verurteilt_liebesbetrueger_zu_langen_freiheitsstrafen_100.html#:~:text=Landgericht%20Saarbr%C3%BCcken%20verurteilt%20Liebesbetr%C3%BCger%20zu%20acht%20Jahren%20Haft,-20.03.2024%20%7C%2018&text=Ein%2033%2Dj%C3%A4hriger%20Mann%20soll,Saarbr%C3%BCcken%20acht%20Jahre%20ins%20Gef%C3%A4ngnis