Wieso haben KTW's Blaulichter?

2 Antworten

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Hi,

Wieso haben KTW's Blaulichter?

Auch ein KTW ist grundsätzlich ein Fahrzeug des Rettungsdienstes und die entsprechenden Ausstattungsmöglichkeiten (§ 52 StVZO) gelten auch für KTW.

In dem Sinne: der KTW ist mit Blaulicht ausgestattet, weil er damit ausgestattet sein darf.

Dahinter steckt jedoch auch ein tieferer Sinn...

  • KTW werden durchaus als First Responder-Fahrzeuge bei Notfalleinsätzen genutzt, wenn ein Fahrzeug der Notfallrettung zu lange bräuchte und/oder der KTW einen relevanten Zeitvorteil hat.
  • KTW werden - gerade, wenn kein anderes Fahrzeug verfügbar ist - durchaus als primäres Rettungsmittel zu Notfalleinsätzen disponiert
  • Zustandsverschlechterung des Patienten auf dem Transport - nachdem auch im qualifizierten Krankentransport durchaus richtig kranke Menschen transportiert werden (in z.T. wesentlich schlechteren Gesundheitszustand, als in der Notfallrettung), besteht hier die Möglichkeit einer unvorhersehbaren, gravierenden Zustandsverschlechterung während des Transports. In diesem Falle wird der Krankentransport schlichtweg zum Notfalleinsatz.
  • Großschadenslagen - je nach Ausmaß der Lage wird alles an Transportkapazität benötigt, was verfügbar ist. Hier wird der KTW analog zu Fahrzeugen der Notfallrettung behandelt.
  • Sonderfälle: keine große Medizin, aber zügiger Transport notwendig - zum Beispiel, wenn sich ein Krankentransport als zeitkritischer, aber nicht ressourcenintensiver Notfall darstellt (z.B. kreislaufstabiler Schlaganfall), zum Beispiel der Transport von Blutprodukten oder Schnellschnittuntersuchungen, wenn keine andere Möglichkeit gewährleistet ist.
und wann werden diese benutzt?

Die Voraussetzungen richten sich nach §§ 35 und 38 StVO, genau wie in der Notfallrettung:

"Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden." - § 35 Abs. 5a StVO

"Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten" - § 38 Abs. 1 StVO

Das ist - im Regelfall - nur bei o.g. Situationen gegeben.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent
Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Krankentransportwagen (KTW) haben ihre Hauptaufgabe zwar im qualifizierten Krankentransport und nicht in der Notfallrettung, dennoch sind sie für den Notfalleinsatz mit einer Sondersignalanlage, d.h. mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn ausgestattet.

Gründe, wann ein KTW mit Sondersignal fährt, gibt es relativ viele:

1.) Der Zustand des Patienten verschlechtert sich während dem Transport sodass der Einsatz von Sonder- und Wegerechten gerechtfertigt ist. Ein qualifizierter Krankentransport wird vom Arzt dann verordnet, wenn der Patient aufgrund seines Gesundheitszustandes während dem Transport eine medizinisch- fachliche Betreuung und/ oder die Ausstattung eines KTW benötigt. Es muss also im Prinzip jederzeit mit einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes gerechnet werden,

2.) Die Leitstelle entsendet den KTW als Voraushelfer/ als First- Responder zu einem Notfalleinsatz, da der KTW den Notfallort schneller erreicht als der nächstgelegene Rettungswagen (RTW) oder Notarzt. Bei lebensbedrohlichen Notfällen wie Reanimation oder Polytrauma, ist die Leitstelle nach der Rechtsprechung sogar dazu verpflichtet, einen KTW zu entsenden, sofern dieser den Notfallort schneller erreichen kann,

3.) Es gibt ein stark erhöhtes Einsatzaufkommen und es ist schlichtweg kein Rettungswagen mehr verfügbar, da diese sich alle bereits im Notfalleinsatz befinden. Dann wird ebenso natürlich besser ein KTW zum Notfall geschickt als überhaupt gar kein Rettungsmittel und

4.) Bei Großschadensereignissen/ Katastrophen gibt es nicht genügend RTW's für alle Patienten. Auch in diesem Fall, fahren KTW's mit Sondersignal zunächst an die Einsatzstelle und führen ggf. auch den anschließenden Patiententransport unter der Verwendung von Sonder- und Wegerechten durch.

Grundsätzlich gelten für die Verwendung von Sondersignal bzw. von Sonder- und Wegerechten durch KTW diegleichen rechtlichen Voraussetzungen wie bei RTW und NEF auch (§§35, 38 Straßenverkehrsordnung- StVO).

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.